5

Abgabenordnung (AO) (Subject) / Original 2009 (Lesson)

GFB

This lesson was created by Steuer21.

Learn lesson

This lesson is not released for learning.

  • Auslegung auf schlichte Änderung gem 172 (1) Nr2a => Antrag nicht formbedürftig, innerhalb von E.frist gestellt
  • In Angabe sagt Finanzbeamter die Einspruchsfrist u. Stpflichtiger hält sich nicht dran grobes Verschulden, wichtig für Korrekturvorschrift 173 (1) Nr2
  • Einspruchsfrist versäumt Prüfung, ob z.B. Telefonat als schlichter Änderungsantrag gem 172 (1) Nr2a ausgelegt werden kann (muss in Einspruchsfrist eingelegt werden) Prüfung ob Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in vorigen Stand gegeben gem 110 (1) falls nicht, trotzdem Korrekturvorschriften prüfen
  • zulässige Schätzung eines KG-Gewinnanteils durch stpflichtigen 15 (1) Nr2 EStG, 155 (2), 162 (5)
  • Änderung allgemein Änderung, die iRd Korrekturvorschrift erreicht wird, wird kompensiert mit Änderungen, die iRd mat. Fehlers => Kompensation höchstens ihd Änderung m. Korrekturvorschrift
Advertisement