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Estate Planning (Subject) / Unternehmensnachfolge (Lesson)
Fehrenbacher
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- Nenne 3 probleme bei der Umsetzung beim Unternehmenskauf und 2 Formen! ökonomisch: Informationsasymetrie zwischen K u. V, Risiko: unvollständiger Vertrag rechtssoziologisch: Kluft zwischen BGB und Praxis individualvertraglicher Lösungen rechtsvergleichend: starker Einfluss angloamerikanischen Rechts Asset Deal Share Deal
- Welches sind die steuerlichen Konsequenzen aus familieninternem Unternehmensverkauf? Veräußerungsgewinnbesteuerung bei abgebendem "Senior" (u.U. Teileinkünfteverfahren bzw. § 34 EStG Fünftelungsregelung bzw. halber Durchschnittssteuersatz (56%) einmalig ab 55 LJ Anschaffungskosten = Abschreibungspotential beim Nachfolger (Problematik bei KapGes) Möglichkeit der Veräußerung gegen Renten/Kaufpreisraten d.h. sofortige Versteuerung des Veräußerungserlöses oder Versteuerung als nachträgliche Einkünfte
- P) Erläutern Sie kurz die Vergünstigungen im EStG, die bei der Veräußerung eines Einzelunternehmens zur Verfügung stehen! Wie wird der Veräußerungsgewinn bei Einzelunternehmen bzw. Gesellschafter Personengesellschaften nach § 16 EStG berechnet? W Veräußerungspreis ./. Veräußerungskosten ./. Buchwerte (Kapitalkonto) = Veräußerungsgewinn Freibetrag von 45.000 mit Abschmelzung ab 136.00 EuroFüntel-Regelung nach § 34 EStGermäßigter Steuersatz für a.o. Einkünfte (56% der Steuern, dien nach Tarifbesteuerung zu zahlen wären, mind. jedoch 14%) nach § 34 EStG einmalig ab 55 LJ
- Nenne zur Veräußerung gegen Rentenzahlung je 2 Punkte zu - Kriterien - Intention - Probleme! Kriterien: entgeltliches Rechtsgeschäft Kaufpreis i.F.v. Rentenzahlungen Intention: Versorgung des Verkäufers Finanzierung aus Erträgen des Unternehmens Probleme: Erwerber trägt das "Lebenszeitrisiko" des Übergebers Übergeber trägt das "Bonitätsrisiko" des Erwerbers
- P) Erläutere das Wahlrecht des Veräußerers bei lebenslanger Rente als Verkaufspreis! 1. Sofortbesteuerung Gewinn i.S.d. § 16 EStG Veräußerungserlös = Barwert der Rente Aufteilung der Zahlungen in Zins- und Tilgungsanteil Zinsanteil = sonstige Einkünfte nach § 22 EStG Tilgungsanteil = Begünstigung d. Veräußerungsgewinns nach § 34 EStG möglich 2. nachgelagerte Besteuerung Rentenzahlungen (Kapitalanteil) nachträgliche Einkünfte § 24 EStG zunächst erfolgsneutrale Verrechnung d.Zahlungen mit Kapitalkonto danach volle Besteuerung der Zahlungen ohne § 34 EStG Zinsanteil von Anfang an als nachträgliche Einkünfte § 24 EStG
- Welches ist das Kriterium aus Etragssteuersicht, ob es sich um eine entgeltliche oder eine únentgeltliche Übertragung des Unternehmens bzw. Teilunternehmens handelt? Liegt die Gegenleistung unter dem Wert des Kapitalkontos, so wird der gesamte Vorgang ertragsteuerlich als unentgeltlich behandelt.
- Welche Ziele hinsichtlich ErbSt und ESt können mit einer geplanten Unternehmensnachfolge erreicht werden? ErbSt mehrfache Nutzung von Steuerfreibeträgen Milderung der Progression Wertzuwachs bei übertragenem Vermögen ist steuerfrei ESt mehrfache Nutzung von Steuerfreibeträgen Milderung der Progression
- Warum ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft empfehlenswert? Zugewinngemeinschaft: Zugewinnsusgleich ist in bar zu erbringen Gütertrennung: führt bei größeren Vermögenszuwendungen an den Ehepartner im Todesfall zu erbschaftsteuerlichen Nachteilen und erhöht Pflichtteilsansprüche enterbter Abkömmlinge. Modifizierte Zugewinngemeinschaft: folgd. Modifizierung möglich: Ausschluss Zugewinnausgleich bei Scheidung Herausnahme Unternehmensvermögen aus Zugewinnausgleich Festlegung eines Höchstbetrags VORTEIL: Erbschaftssteuerfreiheit bleibt erhalten
- P) Nenne 3 Grundtypen gesellschaftsrechtlicher Erbfolgeklauseln! Fortsetzungsklausel Nachfolgeklausel (einfach - qualifiziert) Eintrittsklausel
- P) Was ist eine Fortsetzungsklausel? Was besagt sie? Fortsetzungsklausel = 1 von 3 erbrechtlichen Nachfolgeklauseln Fortsetzung der Gesellschaft durch die verbleibenden Gesellschafter Erblasser gilt mit dem Tod als ausgeschieden = Erben werden nicht Gesellschafter Anteil des verstorbenen Gesellschafters wächst den verbleibenden Gesellschaftern anteilig zu Abfindungsanspruch des verstorbenen Gesellschafters gegen die Gesellschaft, der in den Nachlass fällt Abfindungsanspruch kann gesellschaftsvertraglich ausgeschlossen oder beschränkt werden # umstritten
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- P) Was ist eine Nachfolgeklausel? Was besagt sie? Was besagt die qualifizierte Nachfolgeklausel? Nachfolgeklausel = 1 von 3 gesellschaftsrechtlichen Erbfolgeklauseln Fortführung der Gesellschaft mit allen Erben des verstorbenen GesellschaftersErben werden entsprechend ihrer individuellen Erbquote SonderrechtsnachfolgerEntspricht der gesetzlichen Regelung beim Tod eines KommanditistenQualifizierte Nachfolgeklausel: z.B. nur Abkömmlinge oder Doktoren Fortführung der Gesellschaft mit einem/mehreren ErbenBenannte erben werden in voller Höhe SonderrechtsnachfolgerAusgleichsanspruch der nicht nachfolgequalifizierten Erben gegen den/die berechtigten Erben
- P) Was ist eine Eintrittsklausel? Was besagt sie? Eintrittsklausel = 1 von 3 gesellschaftsrechtlichen Erbklauseln Berechtigung einer oder mehrerer, namentlich oder als Gruppe benannter Personen, durch Eintrittserklärung in die Gesellschaft einzutreten.Szenario 1: Eintritt wird erklärt: Eintritt in die Gesellschafterstellung des Verstorbenen und Ausgleich der Erben/Pflichtteilsberechtigten nach erbrechtlichen GrundsätzenSzenario 2: Eintritt wird nicht erklärt: = Fortführungsklausel
- Wie ist das Problemfeld Pflichtteilsanspruch geregelt und welche Vermeidungsstrategien kennst Du? Das Pflichtteil ist als schuldrechtlicher Zahlungsanspruch geregelt. Mögliche Vermeidungsstrategien: Beeinflussung über Güterstand Pflichtteilsverzichtserklärung Erbeinsätzung i.H.d.Pflichtteils (Achtung nicht Vermächtnis) Vorabschenkung Anrechnung Maßnahmen mit kollisionsrechtlicher Wirkung (andere Rechtsordung wählen) Pflichtteilsstundung
- P) Mit welchen Begünstigungen kann für das Betriebsvermögen bei einem Erwerb von Todes wegen im Rahmen der ErbSt geplant werden u. worauf ist zu achten? Wie lauten die beiden Modelle der Begünstigung des Vermögens bei der Übertragung von Betriebsver Grundmodell 15% des begünstigten BV unterliegt der Besteuerung, 85% freigleitender Abzugsbetrag für nicht verschontes, aber begünstigtes BV (150.000 €) - 1 x in 10 JVORAUSSETZUNGEN: Verwaltungsvermögen <= 10 % und Lohnsumme in 5 Jahren mind 400% der AusgangssummeOptionsmodell 100% des begünstigten BV freiVORAUSSETZUNGEN: Verwaltungsvermögen <= 50 % und Lohnsumme in 7 Jahren mind 700% der Ausgangssumme außerdem Tarifbegrenzung nach § 19 a ErbStG
- Bei welchen Maßnahmen droht anteiliger Wegfall der Begünstigung nach § 13 a ErbStG? Betriebsaufgabe (Teil)Betriebsveräußerung Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer KapGes (>25%) Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen (oder Überführung in das Privatvermögen) Umwandlung von kapGes in PersGes Überentnahmen
- Was gilt bei Ertragsteuer bzw Erbschaftsteuer bei a) Fortsetzungsklausel b) Nachfolgeklausel? Fortsetzungsklausel: Ertragsteuer: Übersteigt die Abfindung das Kapitalkonto, liegt ein Veräußerungsgewinn vor. Bei Ausscheiden anch 55 LJ kommt ggf. § 34 in Betracht Bei Abfindungen in Sachwerten ist zwichen Übernahme in PV oder BV zu differenzieren. ErbSt: §§ 13 a, b, 19 a kommen allein den verbleibenden Gesellschaftern zugute. Nachfolgeklausel erfolgsneutral (auch bei qualifizierter NFK, aber Ausgleichszahlung sind nicht Anschaffungskosten) ErbSt: Besteuerung richtet sich allein nach Erbquote, BFH begreift die qual. NFK als Teilungsanordnung; §§ 13 a/b kommen allen Erben zugute.
- P) Welche 3 Faktoren sind bei der unternehmerischen Vermögensnachfolge, falls diese durch Erbfall erfolgt, von besonderer Bedeutung für die Nachfolgegestaltung und warum? Güterstand: w/Übergang in die nächste Generation, Erb- und Pflichtteilsansprüche, Zugewinnausgleich Unternehmensanteile (Erb- u. Gesellschaftsrecht): w/ Übergang in die nächste Generation, gesellschftsrechtliche Erbfolgeklauseln, zwingende Vererblichkeit von Aktien u. GmbH-Anteilen, Maßgeblichkeit des Gesellschaftsvertrags bei PersGes Pflichtteilsrecht: w/Liquidität
- Vergünstigung EStG nach § 16? Veräußerung des Betriebs : Abs. (4) 55. LJ vollendet oder sozilaversicherungs dauern berufsunfähig Veräußerungsgewinn Freibetrag 45.000 Euro ermäßigt um den Betrag, um den der Veräußerungserlös 136.000 Euro übersteigt. Nur 1x im Leben
- P) Wozu führt der Erwerb eines Gewerbebetriebs gegen Rentenleistung an den Veräußerer ESt-lich beim Erwerber? Sonderausgabenabzug beim Erwerber Versorgungsleistung im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer PersGesVersorgungsleistung im Zusammenhang mit der Übertragung eines Betriebs oder TeilbetriebsVersorgungsleistung im Zusammenhang mit der Übertragung eines mind. 50% Anteils an einer GmbH und Übergeber = GGF und Übernehmer = GGF
- Nenne Klauseln und Unterscheide einfache und qualifizierte Nachfolgeklausel 1. Forsetzungsklausel, Nachfolgeklausel und Eintrittsklausel 2. einfache NFK : alle Erben werden Gesellschafter, scheiden in der Folge Gesellschafter aus entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn. 3. qualifizierte Gesellschafter : nur bestimmte Erben werden Gesellschafter, kein steuerpflichtiger Gewinn aber Anspruchszahlungen an weichende Erben.
- 1. Festlegung des Beratungsumfanges des Mandats bei vorweg genommener Erbfolge 1. Ist nur zivilrechtliche oder nur steuerrechtliche oder Beratung bezüglich aller Rechts- und Steuerfragen gewünscht? 2. Gibt es ein betriebswirtschaftliches Konzept der Fortführung des Unternehmens? 3. Ist ein Nachfolger vorhanden, oder muss ein solcher noch gesucht werden? 4. Restrukturierung 5. Wie sieht die künftige Führungsstruktur des Unternehmens aus, welcher Nachfolger wird welche Aufgaben im Unternehmen wahrnehmen 6. Wer soll alles aus einer Familie beraten werden (Interessenskonflikte des Beraters) 7. Erstellen eines Beratungsvertrages, der definitiv den Mandatsumfang beschreibt und die Honorarvereinbarung festhält 8. Abgrenzung des Mandates, sofern mehrere von einander unabhängige Berater (Steuer-berater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare und Unternehmensber.) beauftragt werden
- Erläutere den Begriff Asset Protektion : Rechtzeitige Sicherung des vermögens vor Zugriffen Dritter durch ... - Risikovermeidung und Risikoreduzierung - Schaffung von pfändungsfreiem Vermögen - Vermögensübertragung auf Familienangehörige - Selbstgenutzes Wohnhaus - Vorzeitiger Zugewinnausgleich, Güterstandsschaukel - Stifungslösungen - Lebensversicherungslösungen - Vermögen im Ausland - Trennung von Privat – und Unternehmensvermögen - Asset Protektion durch LV´s / Rürup !
- Was ist bei der Vermögensplanung im Mittelstand zu beachten : - Eigenkapitalsituation - Versorgung der Übergeber und deren Ehepartner - Liquidität für Steuerfolgen und Unternehmensnachfolge - Abfindung weichender Erben - Abfindung ausscheidende Mitgesellschafter - Managementnachfolge
- Grenzen Sie GmbH zu Personengesellschaft und Einzelunternehmen ab : - GmbHG Kapitalerhaltungsregelungen - Fremdgeschäftsführung zulässig - Keine , bzw. nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen Haftung der Gesellschafter ggü. Gesellschaftsgläubigern - Entstehung erst mit Eintragung ins HR
- Erläutere Instrumente zur langfristigen Sicherung des Familienunternehmens : - Frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge - Rechtlich haltbare gesellschaft- und erbrechtliche Regelungen (Synchronisierung der Regelungen) - Ausreichend finanzielle Ausstattung des Unternehmens - Keine Überlasung ungelöster finanzieller Altlasten - Keine Überentnahme der Alteigentümer (negatives Eigenkapital) - Gesellschaftsvertragliche Regelung hinsichtlich einer Ehevertragsverpflichtung für alle Gesellschafter (Ausschluss des Zugriffs auf den Gesellschaftsanteil) - Nießbrauchsregelungen für die Alteigentümer
- Erl.Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen GbR / BGB : - Tod des Gesellschafter führt zur Auflösung der Gesellschaft - Fortsetzungsklausel : die GbR wird unter den verbleibenen Gesellschaftern fortgesetzt. - Nachfolgeklausel : die GbR wird mit einem oder von mehreren Erben fortgesetzt - Eintrittsklausel : bestimmte Personen erhalten das Recht an Stelle des verstorbenen Gesellschafters in die GbR einzutreten.
- Klausurfall : A und B sind beide Gesellschafter der AB OHG. A hat mehrere Kinder und ist verheiratet. B ist kinderlos, aber verheiratet. Nun möchten Sie in ihren Gesellschaftsvertrag eine Rege- lung von Todes wegen aufnehmen, wonach für den jeweiligen Todesfall eines Gesellschafters nur die leiblichen Abkömmlinge eines Gesellschafters die Nachfolge in den Gesellschafts- anteil wahrnehmen können. Es stellen sich nun folgende Fragen: -Kann B in einer Nachfolgeklausel sicherstellen, dass auch seine Ehefrau, da er kinderlos ist, in seinen Gesellschaftsanteil nachfolgt? Bilden die Kinder, falls A sie gemeinschaftlich als erben benennt eine Erbengemeinschaft und tritt dann die Erbengemeinschaft die Nachfolge in den Gesellschaftsanteil von A an oder wird dieser auf die drei Kinder zu gleichen Teilen aufgeteilt? - Die Ehefrau könnte nur dann in die Stellung als Gesellschafterin von B, im Falle von dessen Tod nachrücken, wenn sie explizit im Gesellschaftsvertrag als Nachfolgerin benannt würde. Diese Möglichkeit ist zulässig, einen Nachfolger namentlich in der Nachfolgeklausel zu benennen, da auch dies einer Qualifikation gleich kommt. - Die drei Kinder würden für den Fall einer Forstsetzungsklausel mit den Erben nach § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB jeder für sich einen Anteil gemäß ihrer Beteiligung am Nachlass, an dem Gesellschaftsanteil erhalten. Also jeder 1/3. Es findet also eine Sondererbfolge statt.
- Erläutere Haftungsbegrenzung anlässlich der Nachfolge von Todes wegen in einer OHG Gesellschaft : - jeder Erbe eines OHG Anteils / bzw. Rechtsnachfolger eines Komplementärs bei einer KG kann nach HGB den Verbleib davon abhängig machen, dass ihm unter Belassung des bisherigen Gewinnanteils die Stellung eines Kommanditisten eingeräumt und der auf ihn fallende Teil der Einlage des Erblassers als seine KG Einlage anerkannt wird. - Der Erbe muss dies innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis des Anfalls der Erbschaft geltend machen. - Nehmen die übrigen Gesellschafter einen solchen Antrag nicht an, kann der Erbe ohne Einhaltung einer Frist sein Ausscheiden aus der Gesellschaft erklären. - Schutz des Erben bzgl. Haftung mit seinen Privatvermögen. - Nach Ablauf der 3 Monate haftet der Erbe auch mit seinem Privatvermögen.
- Erläutere Nachfolge in einer Kommanditgesellschaft : - nach HGB endet die KG nicht mit dem Tod des Gesellschafters (Kommanditist/Haftung beschränkt) - sie wird i.d.R. vom Erben des Kommanditisten fortgesetzt - bei Tod eines persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementär) Regelung wie bei OHG - wenn nur ein pers. Haftender Gesellschafter vorhanden ist, wird die KG aufgelöst. Kommanditisten müssen dann eine GmbH gründen, die dann in die Stellung des verstorbenen Komplementärs einnimmt.
- 10. Erläutere Nachfolge in einer GmbH : - Anteile einer GmbH sind frei vererblich und gehen nach dem Erfall auf den Erben über. - Gesellschaftsanteil wird nicht geteilt, geht als ganzes über - Verhinderung der freien Übertragung durch Klausel, dass Gesellschaft den Anteil gegen eine Bezahlung einer Abfindung einziehen darf, evtl. sogar Ausschluss einer Abfindung. - Ein völliger Ausschluss der Vererblichkeit ist nicht möglich - I,d. R. Einziehungsklausel + Abfindungsklausel um unerwünschte Gesellschafter abschütteln zu können.
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- 11. Was sollte die Kombination Einziehungsklausel und Abfindungsklausel enthalten ? - Einziehung aufgrund Tod des Gesellschafters - Die Frist zur Einziehung, drei bis sechs Monate - Stimmrecht des Erben sollte ausgeschlossen werden Die Höhe des Einziehungsentgelts
- Praxisfall, klausurrelevant : A und B sind an der AB-GmbH beteiligt. Sie überlegen, wie sie sicherstellen können, dass nur die leiblichen Kinder des versterbenden Gesellschafters in die Rechtsnachfolge eintreten können und was mit dem Gesellschaftsanteil passieren soll, wenn keine leiblichen Kinder vorhanden sind. Gleichzeitig überlegen sie, welche testamentarischen Regelungen sie treffen können, damit für den Fall, dass ein minderjähriges Kind erben sollte, der Gesellschaftsanteil nicht der Kontrolle durch das Familiengericht unterworfen wird. Für den Fall, dass keine leiblichen Erben vorhanden sind, muss geregelt werden, dass von den verbleibenden Gesellschaftern der Anteil nach § 34 GmbHG eingezogen werden kann. Dafür ist es notwendig, dass dies im Gesellschaftsvertrag geregelt wird und auch eine Abfindung für den Gesellschaftsanteil bezahlt werden muss. Die Gesellschafter müssten in dem Gesellschaftsvertrag regeln,dass nur leibliche Kinder die Nachfolge in den Gesellschaftsanteil antreten dürfen. Dies bezeichnet man als qualifizierte Nachfolgeklausel. Der Anteil, der an einen minderjährigen gehen würde, könnte mit einer Testamentsvollstreckung belegt werden, dies muss jeder Gesellschafter in seinem Testament regeln. Der Anteil würde dann durch den Testamentsvollstrecker verwaltet werden.
- Niessbrauchsstellung an einem GmbH Anteil - muss in notarieller Form erfolgen - Konkretisierung der Rechte der Parteien - Steuerrechtlich noch nicht abschliessend geklärt - Bei unentgeltlich vereinbarten Niessbrauch würde der Inhaber des Anteils also der Zuwendungsempfänger Einkünfte erzielen und versteuern.
- Klausur :Erläutere Hinauskündigungsklausel - Gestaltungsinstrument „ohne eines sachlichen Grundes“ lt. BGH bei erbrechtlichen Erwerb zulässig ! Nicht bei lebzeitigen Zuwendungen !!! - beruht auf die Testierfreiheit des Erblassers - gesellschaftrechtliche Zulässigkeit führt zu steuerpflichtigen Schenkungen - Prüfungsfristen 10 jahre, bei Arztpraxen 3 Jahre
- Erläutere Minderjährige als Nachfolger eines Einzelkaufmanns : - Genehmigung bei einem Erwerbsgeschäft des Mündels bedarf der Genehmigung des Familiengerichtes, wird die Einstellung durch den Vormund vorgenommen bedarf es der Zustimmung des Familiengerichtes. - Eltern bedürfen bei genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften die Zustimmung des Familiengericht - Sind Eltern selbst Miterben oder vertreten sie noch weitere minderjährige Kinder sind sie von der vertretung ausgeschlossen , für diesen fall ist ein Ergänzungspfleger zu bestellen. - Notwendigkeit eines Ergänzungspflegers auch bei Schenkungen ohne rechtlichen Vorteil oder bei Zuwendungen an Kinder unter 7 Jahren. - Eltern entscheiden über Annahme oder Ablehnung des Erbes !
- Praxisfall / Klausurrelevant : Der Minderjährige M hat von seinem Großvater G einen Anteil an der ABC-GmbH erhalten. In der notariellen Schenkungsurkunde hat G verfügt, dass die Eltern von M bezüglich dieses Anteils von der Vermögensfürsorge ausgeschlossen sein sollen. G hat bestimmt, das bezüglich dieses GmbH-Anteils der Rechtsanwalt R solange für den M die Vermögensfürsorge ausüben soll, bis dieser volljährig ist. Nun soll eine Kapitalerhöhung bei der ABC-Bank erfolgen aus Gesellschaftsmitteln. R ist unsicher, ob er dazu die Genehmigung des zuständigen Gerichts einholen muss.Darüber hinaus ist M alleiniger Erbe seiner Tante T geworden, wobei unklar ist, ob der Nachlass von T möglicherweise überschuldet ist. Frage 1: Ist der Ausschluss der Eltern von der Vermögensfürsorge für einen geschenkten Vermögensgegenstand zulässig? Frage 2: Ist es zulässig den R für die Vermögenssorge zu bestimmen? Frage3: Benötigt R für die Kapitalerhöhung die Genehmigung eines Gerichts? Frage 4: Können die Eltern eine Erbschaft für den Minderjährigen ausschlagen und benötigen Sie dafür die Genehmigung eines Gerichts und wenn ja, von welchem? Frage 1: Nach § 1638 BGB können die Eltern von der Vermögensfürsorge für einzelne Vermögens- gegenstände ausgeschlossen werden. Frage 2: Es ist zulässig einen fremden Dritten für die Vermögensfürsorge durch den Schenker zu bestimmen. Frage 3: Eine Genehmigung nach § 1822 Nr. 10 BGB ist nicht erforderlich, da die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfolgt und der Minderjährige also keine eigenen Mittel aufbringen muss. Frage 4: Ein Rechtsgeschäft nach § 1822 Nr. 1 Verfügung über gesamtes Vermögen oder einen Erb-teil sind durch das Familiengericht zu genehmigen, sofern die Eltern handeln. Wenn die Eltern also das Erbe für M ausschlagen wollen, weil der Nachlass möglicherweise überschuldet ist, müssen sie das Familiengericht um Genehmigung bitten.
- Erläutere stille Beteiligung - dient der beteiligung insbesondere von Abkömmlingen an einem Unternehmen, insb. Auch unter ertragssteuerlichen Gesichtspunkten. - Sie ist an jedem Handelsgewerbe möglich - Wesentliche Motiv ist die Geheimhaltung der beteiligung, da keine Publizitätspflichten für die Gesellschafter besteht - Stille Beteiligungen werden wie Eigenkapital des Unternehmens behandelt – verbesserte Scoring bei Banken - Formerleichterung bei Gründung . - In Abgrenzung zum Niessbrauch ist die Stille Beteiligung Unternehmerisches Vermögen, Handelsgesetzbuch, am Verlust beteiligt !
- Erläutere Familienpool : Bündelung von Vermögensbeteiligungen von Familienmitgliedern in einer Gesellschaft - Familiengesellschaft und unterliegt gesetzlichen Grundlagen - wenn Erblasser/Schenker zu mehr als 25% an der Gesellschaft beteiligt sind ist sie nach 13b Abs 1 Nr. 3 ErbStG begünstigtes BV - steuerlich wichtig : einheitliche Verpflichtung, Übertragung ausschliesslich auf andere Poolmitglieder, Stimmrecht einheitlich auszuüben. - dient Erhalt für die Familie mehrere Generationen, langsames Heranführen der Kinder an Aufgaben !
- Nachteile Familienpool: Veränderungen bedürfen Stimmenmehrheit - bei Gmbh&Co.KG Zugehörigkeit Berufsgenossenschaft, IHK, Publizitätspflicht, Gewerbesteuerpflicht und ggf. Versteuerung stiller Reserven bei Realisierung !
- . Nenne Gründe für die Errichtung eines Familienbeirates : Wissenstransfer in das Unternehmen - Kontrolle der Unternehmensführung -Ausgleich zwischen versch. Familienstämmen -Kriseninterventionsprogramm
- Erläutere Verkaufs / Nachfolgearten : 1. Management buy in /out 2. Asset Deal = Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter 3. Share Deal = Gesamtrechtsnachfolge
- Erläutere Besteuerung der entgeltlichen Unternehmensnachfolge / Abgrenzung PersG und KapG 1. Personenunternehmen : a) Freibetrag : max. 45.000 EUR für gewinne bis 181.000 EUR , 55 Lebensjahr überschritten oder dauernd berufsunfähig, auf Antrag nur einmal im leben b) Steuersatz : 1/5 Regelung, 56 iger Durchschnittsteuersatz, 55 lebensjahr überschritten oder dauerns berufsunfähig, auf Antrag nur einmal im Leben, gewinne bis 5 Mio.EUR 2. Kapitalgesellschaften : a)Freibetrag : max. 9060 EUR für Gewinne bis 45160 EUR b) Steuersatz : Teileinkünfteverfahren, 40% des Gewinns sind steuerfrei .
- Betriebsaufspaltung .
- Erläutere Unterschied vermögensverwaltende und gewerblich geprägte GmbH & Co.KG . Handelsrechtlich : kein Unterschied Steuerrechtlich : A Privatvermögen / B Betriebsvermögen Sonstiges : A gewerbesteuefrei / B gewerbesteuerpflichtig Erbschaftsteuer: A keine Verschonung für BV, wenn Anteil lebzeitig über geht = gemischte Schenkung , wenn Anteil wg. Todes über geht dann sind die Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. (niedrigere Besteuerung als bei Lebenden.) Bei B Begünstigungen gem. BV, heisst 85% Verschonungsabschlag und ein gleitender Abzugsbetrag von 150.000,00(Wichtig der übersteigende Anteil halbiert sich!)+Entlastungsbeträge bei Steuerklasse II – Geschwister und III Dritte ! Vorauss. Verwaltungsverm. Kleiner als 50% , 7 Jahre , Lohnsumme ! ODER Verschonungsabschlag von 100%, wenn 7 Jahre, Lohnsumme und Verwaltungsvermögen kleiner als 10%
- Erläutere Minderjährige als Nachfolger eines Einzelkaufmanns : Volljährig gewordene Kindern, die als Minderjährige Mitglieder einer Personengesellschaft geworden sind, haben das Recht, die Gesellschaft innerhalb einer bestimmten Frist zu kündigen, daher Bedarf es auch keiner Genehmigungspflicht. Genehmigung bei einem Erwerbsgeschäft des Mündels bedarf der Genehmigung des Familiengerichtes, wird die Einstellung durch den Vormund vorgenommen bedarf es der Zustimmung des Familiengerichtes. Eltern bedürfen bei genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften die Zustimmung des Familiengericht Sind Eltern selbst Miterben oder vertreten sie noch weitere minderjährige Kinder sind sie von der vertretung ausgeschlossen , für diesen fall ist ein Ergänzungspfleger zu bestellen. Notwendigkeit eines Ergänzungspflegers auch bei Schenkungen ohne rechtlichen Vorteil oder bei Zuwendungen an Kinder unter 7 Jahren. Eltern entscheiden über Annahme oder Ablehnung des Erbes !
- Erläutere Betriebsaufspaltung: - vereinfacht liegt eine Betriebsaufspaltung vor, wenn eine Gesellschaft oder ein Gesellschafter einem (anderen) Unternehmen, vorwiegend einer Kapitalgesellschaft, wesentliche Betriebsgrundlagen (Betriebsimmobilien oder Maschinen zur Nutzung überlässt. - sachliche (wesentliche Betriebsgrundlage an die betriebsgesellschaft überlassen) und personelle Verflechtung (d.h. der einheitliche geschäftliche Betätigungswille in beiden gesellschaften durchzusetzen und die Übergabe der Rechtsstellung auf den Erwerber übergegangen ist. + beherrschung oder Mehrzahl der Stimmrechten) entscheidend. - Achtung : bei isolierter Übertragung zwar erbschaftssteuerliche Begünstigungen aber ertragssteuerlich „Entnahme" , damit Aufdeckung aller stillen Reserven ! - Achtung : Begünstigungen vs. Verwaltungsvermögen – sog. nicht produktives Kapital.
- Erläutere Verwaltungsvermögen Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Höhe von 25% oder weniger bzw. an Gesellschaften mit einer Verwaltungsvermögensquote von mehr als 50% Wertpapiere und vergleichbare Forderungen.