Europarecht (Subject) / Grundfreiheiten (Lesson)

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  • Warum gibt es die Grundfreiheiten? Schutz des Gemeinsamen Marktes, also der Funktionsfähigkeit der europäischen Wettbewerbsordnung.
  • Nenne die fünf Grundfreiheiten! - Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 ff. AEUV- Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Art. 45 ff. AEUV- Niederlassungsfreiheit, Art. 49 ff. AEUV- Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 ff. AEUV- Kapitalverkehrsfreiheit, Art. 63 ff AEUV
  • In welchen drei Schritten prüft man die Verletzung einer Grundfreiheit? 1. Schutzbereich2. Eingriff3. Rechtfertigung
  • Welche Punkte prüft man bei dem Schutzbereich einer Grundfreiheit? 1. Kein spezielles Sekundärrecht2. Unmittelbare Anwendbarkeit3. Grenzüberschreitender Sachverhalt4. Persönlicher Schutzbereich5. Sachlicher Schutzbereich
  • Was ist bei der Prüfung des sachlichen Schutzbereichs einer Grundfreiheit ggf. zu bedenken? Bereichsausnahmen.
  • Welche Arten von Eingriffen in den Schutzbereich einer Grundfreiheit kann man unterscheiden? - Diskriminierung- Beschränkung
  • Zwischen welchen Arten von Diskriminierungen kann man bei der Prüfung von Eingriffen in den Schutzbereich einer Grundfreiheit unterscheiden? - Offene Diskriminierung- Verdeckte Diskriminierung
  • Wann liegt eine "verdeckte Diskriminierung" vor? Wenn die Maßnahme typischerweise andere Unionsbürger schwerer trifft als Deutsche.
  • Wann liegt eine "Beschränkung" der Grundfreiheiten vor? Wenn die mitgliedstaatliche Regelung geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel tatsächlich oder potentiell, unmittelbar oder mittelbar zu beeinträchtigen ("Dassonville-Formel").
  • Worauf kommt es nach der "Keck-Formel" an, wenn es um die Eingriffsqualität einer bloßen Beschränkung geht? - Bei produktbezogenen Regelungen (+)- Bei vertriebsbezogenen Regelungen (-)
  • Welche Arten von Schranken gibt es bei den Grundfreiheiten? - Ausdrückliche Schranken- Ungeschriebene Schranken
  • Welche ungeschriebene Schranke lässt der EuGH bei verdeckten Diskriminierungen und Beschränkungen zu? Zwingende Gründe des Mitgliedstaates ("Cassis de Dijon").
  • Was prüft man bei dem Prüfungspunkt "Schranken-Schranke" im Rahmen der Grundfreiheiten? - Verhältnismäßigkeit - Sonstiges Primärrecht
  • Wen schützt die Warenverkehrsfreiheit? Angehörige der Mitgliedstaaten.
  • Was ist eine Ware i.S.d. Warenverkehrsfreiheit? Alle körperlichen Gegenstände und sonstige Gegenstände, die einen Geldwert haben und daher Gegenstand von Handelsgeschäften sein können.
  • Wann stammt eine Ware aus einem Mitgliedstaat? Wenn sie dort vollständig gewonnen oder hergestellt wurde, zumindest aber die letzte wesentliche Bearbeitungsstufe dort durchlaufen wurde.
  • Welche ausdrücklichen Schranken gelten für die Warenverkehrsfreiheit? Öffentliche Sicherheit, Öffentliche Ordnung, Gesundheit, Art. 36 AEUV.
  • Wen schützt Art. 45 AEUV in persönlicher Hinsicht? Unionsbürger, die Arbeitnehmer sind.
  • Was ist ein Arbeitnehmer i.S.v. Art. 45 AEUV? Jede Person, die während einer bestimmten Zeit einem anderen nach dessen Weisungen gegen Vergütung Leistungen erbringt.
  • Welche Tätigkeiten sind vom sachlichen Schutzbereich des Art. 45 AEUV erfasst? Bewerbung, Ausübung der Beschäftigung, Verbleib nach Beendigung, vgl. Art. 45 III AEUV.
  • Welche Bereichsausnahme gilt für die Freizügigkeit des Arbeitnehmers? Beschäftigung im Bereich der öffentlichen Verwaltung, Art. 45 IV AEUV.
  • Welche Eingriffe in die Grundfreiheit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer sind speziell geregelt? Diskriminierungen im Hinblick auf Beschäftigung, Entlohnung, und sonstige Arbeitsbedingungen, Art. 45 II AEUV.
  • Welche ausdrücklichen Schranken gelten für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer? Öffentliche Ordnung, Sicherheit und Gesundheit, Art. 45 III AEUV.
  • Wen schützt die Niederlassungsfreiheit? - Selbständig Erwerbstätige, Art. 49 I, II AEUV- Gesellschaften, Art. 54 AEUV
  • Welche Tätigkeiten werden vom sachlichen Schutzbereich des Art. 49 AEUV erfasst? Aufnahme und Ausübung einer selbständigen Erwerbstätig sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen, Art. 49 II AEUV.
  • Welche Bereichsausnahme gilt für die Niederlassungsfreiheit? Ausübung öffentlicher Gewalt, Art. 51 AEUV.
  • Welche ausdrücklichen Schranken gelten für die Niederlassungsfreiheit? Öffentliche Ordnung, Sicherheit, Gesundheit, Art. 52 AEUV.
  • Wen schützt die Dienstleistungsfreiheit? - Unionsbürger, Art. 56 I AEUV- Gesellschaften, Art. 62, 54 AEUV
  • Was ist eine Dienstleistung i.S.v. Art. 57 AEUV? Alle Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden, und zwar gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche und freiberufliche Tätigkeiten.
  • Anwalt A erteilt von Deutschland aus dem in Dänemark ansässigen Mandanten B einen telefonischen Rechtsrat. Ist diese Tätigkeit von der Dienstleistungsfreiheit erfasst? Ja (positive Dienstleistungsfreiheit).
  • Der Reiseführer X zeigt dem Touristen Y sein Land. Ist diese Tätigkeit von der Dienstleistungsfreiheit erfasst? Ja (negative Dienstleistungsfreiheit).
  • Wie verhält sich die Dienstleistungsfreiheit zu den anderen Grundfreiheiten? Die Dienstleistungsfreiheit ist subsidiär, Art. 57 AEUV.
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Ware und einer Dienstleistung? Die Warenverkehrsfreiheit erfasst im wesentlichen körperliche Gegenstände, während die Dienstleistung unsichtbar und nicht zum Verbrauch bestimmt ist.
  • Was ist der Unterschied zwischen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und der Dienstleistungsfreiheit? Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer erfasst nur unselbständige Tätigkeiten, während die Dienstleistungsfreiheit selbständige Tätigkeiten betrifft.
  • Was ist der Unterschied zwischen der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit? Bei der Niederlassungsfreiheit ist der Aufenthalt - im Unterschied zur Dienstleistungsfreiheit - von gewisser Dauer.
  • Welche Bereichsausnahme gilt für die Niederlassungsfreiheit? Ausübung öffentlicher Gewalt, Art. 62, 51 AEUV.
  • Welche ausdrückliche Schranke gilt für die Dienstleistungsfreiheit? Öffentliche Ordnung, Sicherheit, Gesundheit, Art. 62, 52 AEUV.