Bilanzsteuerrecht (Subject) / Übungsklausur 403 (Lesson)

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Klausur

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  • Durchbrechung der Maßgeblichkeit Es kommt insoweit zu einer Durchbrechnung der Maßgeblichkeit, § 5 (6) EStG. Der handelsrechtliche Wertansatz ist deshalb nach § 60 (2) EStDV zu korrigieren. 
  • Entschädigungs- und Abfindungszahlung Es wir ein Grundstück erworben. Für die vorzeitige Räumung wird eine Entschädigung gezahlt um früher mit dem Bau eines Gebäudes begonnen zu können. Zwischen der Entschädigungszahlung und dem Bau des Gebäudes besteht ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang. Die Entschädigung gehört nach § 255 (2) HGB i.V.m. § 5 (1) S. 1 Hs. 1 EStG zu den HK des Gebäudes, H 6.4 (Entschädigungszahlung ) EStH. 
  • Nutzungsrecht Es wird ein Gebäude erworben, das noch für 5 Jahre verpachtet wird. Um das Grundstück sofort nutzen zu können wird eine Abstandszahlung an die Pächter geleistet. Wie ist diese zu behandeln? Mit der Abstandszahlung wird das Recht erworben, das Grunstück sofort Nutzen zu können und nicht erst nach Ablauf des Pachtvertrages.  Die AK für dieses Nutzungsrecht (immaterieller VG), § 246 (1) S. 1, sind auf die ND von 5 Jahren gleichmäßig zu verteilen, § 253 (1) S. 1 und (3) S. 1 HGB.  Dies gilt auch für die Steuerbilanz. Die AK für das Nutzungsrecht sind als immaterielles WG zu aktivieren, § 5 (1) S. 1 Hs. 1, § 5 (2) und § 6 (1) Nr. 1 S. 1 EStG. Die AfA ist entsprechend der ND vorzunehmen, § 7 (1) S. 1 EStG. 
  • AfaA Welche §§ zitieren? § 7 (4) S. 3 EStG i.V.m. § 7 (1) S. 7 EStG
  • Wann handelt es sich bei Entschädigungs-, Abfindungs- oder Abstandszahlungen um HK für ein Gebäude und wann um AK für ein Nutzungsrecht (Immat. WG)? Wird die Abstandszahlung im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes geleistet, so handelt es sich um HK.  Wird die Abstandszahlung im Zusammenhang mit dem bloßen Erwerb eines Grundstücks und der vorzeitigen Räumung und Auflösung des Pachtvertrages geleistet, so handelt es sich um ein Nutzungsrecht (Immat. WG). 
  • Straßenbaukostenbeiträge In der Stadt wird die Fußgängerzone umgestaltet. Alle Anlieger werden zur Übernahme der entstandenen Kosten herangezogen. Wie ist der Aufwand zu behandeln? Die nachträglichen Straßenbaukostenbeiträge zur Schaffung der Fußgängerzone können handels- sowie steuerrechtlich als sofort abzugsfähige BA berücksichtigt werden.  Es handelt sich dabei weder um Erschließungskosten noch wird das Grundstück in seiner Substanz oder seinem Wesen verändert, H 6.4 EStH. 
  • Planungskosten Für den Bau eines Gebäudes entstehen Planungskosten. Das Gebäude wird aus betrieblichen Gründen endgültig nicht gebaut. Wie ist mit den Kosten zu verfahren? Aufwendungen für die Bauplanung gehören zu den HK des Gebäudes, § 255 (2) HGB i.V.m. § 5 (1) S. 1 Hs. 1 EStG und H6.3 EStH. Sie sind als Anlage im Bau zu aktivieren, R 6.3 (8) EStR.  Da das Bauwerk nie fertiggestellt wird, sind die bisher angefallenen HK auf 0,00 abzuschreiben, H 6.4 EStH UKS. 
  • Erhaltungsaufwand bei einem innerhalb von 3 Jahren angeschafften Gebäude Prüfung ob HK vorliegen? 1. Erweiterung  oder 2. 3 von 4 Ausstattungsmerkmalen verbessert (Fenster, Sanitär, Heizung, Elektro), gilt für HB und Stb oder  3. Aufwand > 15% des Gebäudes, gilt nur für Stb, somit Durchbrechnung der Maßgeblichkeit § 5 (6) EStG,  § 60 (2) EStDV.