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Ertragsteuerrecht (Subject) / Original 2012 (Lesson)

Erbbaurecht

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  • Vermietung eines Gebäudes dann Vergabe von Erbbaurecht an Grundstück Überlassung d. GrdSts im Wege d. Erbbaurechts ist eine unter 21 (1) S1 Nr1 fallende Nutzungsüberlassung u. keine Veräußerung d. Grundstücks, da nur für eine begrenzte Zeit Nutzung d. Grundstücks erlaubt Überlassung d. Gebäudes: Eigentumsübertragung (siehe ErbbauRG vorliegend) Gebäude wird wesentlicher Bestandteil d. Erbbaurechts u. damit nicht mehr wesentlicher Bestandteil d. Grundstücks Veräußerung d. Grundstücks Keine Einkünfte aus Veräußerung d. Gebäudes: keine Anschaffung gem 23 (1) S1 Nr1 S1, sondern Herstellung d. Gebäudes auch nicht S2, da kein steuerbarer Vorgang gegeben ist 23 (1) S1 Nr1 für Grundstücksveräußerungen, nicht Gebäude (anders, wenn Erbbaurecht mit aufstehendem Gebäude veräußert)
  • nachträgliche HK auch als Erhaltungsaufwand zu behandeln gem R 21.1 (2) S2 EStR, wenn < 4.000 Euro
  • 4/3 Rechner wiederkehrende Ausgaben Novembermiete am 5.1. d. Folgejahres gezahlt gehört nicht mehr in das alte Jahr als BA (obwohl kurze Zeit), da 10 nach Fälligkeit gezählt werden
  • 4/3-Rechner Kauf PkW Bezahlung im nächsten Jahr Afa-Vorschriften auch anzuwenden gem 4 (3) S3 VSt-Betrag gehört nicht zu AK gem 9 (1) S1 u. stellt BA dar Da KP-Zahlung erst im Folgejahr, keine Auswirkungen in diesem Jahr
  • 4/3-Rechner Veräußerung einer Maschine KP-Zahlung im Folgejahr Veräußerungserlös im Folgejahr (bei Zahlung) als BE zu erfassen RBW gewinnmindernd auszubuchen
  • 4/3-Rechner Unfall mit privatem PKW auf Betriebsfahrt Reparaturkosten u. Minderung d. Werts Reparaturkosten (m. VSt) als BA zu berücksichtigen Wertminderung mangels Abfluss nicht zu berücksichtigen
  • 4/3-Rechner Diebstahl von Anhänger Versicherungsentschädigung Kauf von neuem Anhänger im Folgejahr RBW u. Afa bis Verlust sind BA Versicherungsentschädigung ist BE aufgrund Versicherungsentschädigung Aufdeckung d. st. Reserven u. Ersatzbeschaffung ernstlich geplant => stfreie Rücklage gem 6.6 EStR => Gewinnauswirkung: - st. Reserven
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