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Gewerbesteuer (Subject) / Bannas ESt 3 (Lesson)
- Einleitung zu Stpflicht Stpfl. unterliegt mit seinem GewBetrieb d. GewSt (2 (1) GewStG), da es sich um einheitlichen GewBetrieb iSd 15 (2) handelt, der im Inland betrieben wird.
- Veräußerungsgewinn aus MU-Anteil nicht in GewErtrag einzubeziehen
- Damnum Hinzurechnung gem 8 Nr1 auf LZ d. Darlehens zu verteilen
- Schuldzinsen für Kredit für Haus 50% im Eigentum d. Stpfl. u. zu 70% betrieblich genutzt Summe d. Schuldzinsen*0,50*0,70
- Gewinnanteil st. Gesellschafter Hinzurechnung gem 8 Nr1c (stille Betlg wird im PV gehalten) Hinzurechnung nicht, wenn Gewinn ausbezahlt, sondern in dem Erhebungszeitraum, in dem Gewinn gemindert worden ist
- Kürzung Grundbesitz gem 9 Nr1 EW*140%(gem 121a BewG)*1,2%
- Kürzung Spenden 9 Nr5 Spenden an polit. Parteien sind nicht einzubeziehen!
- Berechnung Messbetrag Berichtigter Gewinn + Hinzurechnungen - Kürzungen = Berichtigter Gewerbeertrag - Gewerbeverlust (10a) aus Vorjahr verbleibender Gewerbeertrag abgerundet nach 11 (1) S3 Nr1 - Freibetrag nach 11 (1) S3 Nr1 = Gewerbeertrag Gewerbeertrag * 3,5% (Steuermesszahl gem 11 (2)) = Messbetrag
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