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Gewerbesteuer (Subject) / Klausur 4 (Lesson)
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- Einleitung zur Gewerbesteuer Ausgangswert § 7 GewStG Zur Ermittlung des Gewerbeertrags ist von dem nach den Vorschriften des KStG ermittelten Einkommen vermehrt um Hinzurechnungen gem. § 8 GewStG und vermindert um Kürzungen gem. § 9 GewStG, auszugehen, § 7 GewStG.
- Mietaufwendungen für bewegliche Wittschaftsgüter Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 1 Bst. d GewStG: Die Mietaufwendungen für bewegliche WG des AV im Eigentum eines Anderen, sind mit 1/5 hinzuzurechnen.
- Leasing (Sale and lease back) Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 1 Bst. d GewStG: Bei dem abgeschlossenen Mietvertrag handelt es sich um Mietverträge für bewegliche WG des AV im Eigentum eines Anderen, weshalb der Aufwand mit 1/5 hinzuzurechnen ist.
- Erbbauzinsen Erbbauzinsen sind rechtlich und wirtschaftlich der Aufwand für die Überlassung des Grund und Bodens zur Nutzung. Sie sind gewerbesteuerlich wie Miet- und Pachtentgelte zu behandeln und unterliegen der Hinzurechung mit 1/2 der Aufwendungen.
- Aufwendungen für Instandhaltungen die der Mieter lt. Mietvertrag mitzutragen hat In die Position der Hinzurechnung für Miet- und Pachtzinsen für unbewegliche Vermögen sind auch Aufwendungen des Mietes einzubeziehen, die dieser nach den mietvertraglichen Bestimmungen für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung zu tragen hat, mit 1/2 der Aufwendungen.
- Gewerbeverlust § 10a (Fußgängerpunkt) Der Gewerbeverlust ist gem. § 10a GewStG gesondert festzustellen und dem etwaigen festgestellten Gewerbeverlust per 31.12. hinzuzurechnen.
- Übertragung von Anteilen an einer GmbH Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs? Der Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs bestimmt sich nach dem Übergang des wirtschaftliches Eigentums.
- Schädlicher Beteiligungserwerb bei KapGes § 8c KStG ist auf unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften anzuwenden. Es werden mehr als 25% der Anteile an der GmbH veräußert, weshalb bis zum schädlichen Beteiligungserwerb entstandene nicht ausgenutzte Verluste anteilig nicht mehr abziehbar sind, § 8c (1) S. 1 KStG. Zu prüfen ist noch, ob stille Reserven vorliegen, § 8c (1) S. 6 ff. KStG.
- Unterjähriger Verlust bei schädlichem Beteiligungserwerb Da der Anteilserwerb unterjährig erfolgte, unterliegt der bis zum Zeitpunkt des Anteilsübergangs erzielte Verlust nicht der Verlustausgleichbeschränkung.
- Errechnung der Verlustabzugsbeschränkung Damit ergibt sich eine Verlustausgleichsbeschränkung, i.H. des schädlichen Beteiligungserwerbs (x%), sowohl für die Ermittlung der BMG zur KSt, als auch bei der Berechnung des Gewerbeertrages für die Gewerbesteuer, § 10a S. 10 GewStG.
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- Bet. gem. § 17 EStG Wann liegen nachträgliche AK vor? Zu den nachträglichen AK einer Beteiligung zählen nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Eine nur mittelbare Beteiligung (Gesellschafter ist über eine GmbH an einer anderen GmbH beteiligt) führt nicht zu nachträglichen Aufwendungen bei einem Darlehensverlust und somit nicht zu nachträgliche Anwchaffungskosten auf die unmittelbare Beteiligung.