Rechtskunde (Subject) / Patientenrecht (Lesson)

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  • Welche Rechte hat der Patient im Spital? auf Aufklärung über ihre Krankheit und deren Behandlung sie grundsätzlich umfassend und verständlich aufzuklären (Informationsrecht) alles muss im Patientendossier dokumentiert sein ⇒  (Auskunftsrecht) er hat das Recht im Fall einer Urteilsunfähikeit jemand anderes zu bestimmen ⇒ Patientenverfügung und Vertretung bei medizinischen Massnahmen.
  • Was beinhaltet das Patientendossier? sämtliche Diagnosen Untersuchungsergebnisse und Behandlungen zur Krankheit
  • Fragen zum Auskunftsrecht: Hat der Pat. das Recht auf Einsicht seines Patientendossiers? ja, jederzeit das gesamte Dossier es muss nicht begründet werden, warum
  • Fragen zum Auskunftsrecht: Hat der Pat. das Recht alles in seinem Patientendossier zu sehen? nein, ausgenommen sind administrative Notizen des Arztes (z.B. eine Rückrufnotiz)
  • Fragen zum Auskunftsrecht: Kann dem Pat. verweigert oder beschränkt werden Einsicht in das Dossier zu erhalten? es kann aus bestimmten Gründen aufgeschoben, eingeschränkt oder verweigert werden, wenn z.B. Informationen eines Angehörigen enthalten sind und diese nicht möchten das der Pat. es liest. wird es verweigert, kann der Pat. einen begründeten Entscheid verlangen
  • Fragen zum Auskunftsrecht: Hat der Pat. das Recht auf eine Kopie seines Dossiers? er kann jederzeit Kopien und Ausdrucke verlangen
  • Fragen zum Auskunftsrecht: Hat der Pat. das Recht Eintragungen berichtigen oder ändern zu lassen? er kann jederzeit falsche oder unvollständige Angaben berichtigen oder vervollständigen lassen dafür benötigt er aber eine nachvollziehbare Begründung der Pat. kann "Vermerke" mit seiner eigenen Darstellung oder Wahrnehmung anbringen lassen die ärztlichen Aufzeichnungen werden so nicht geändert, sondern nur ergänzt
  • Fragen zur Informationsweitergabe: In welchen Fällen hat das Spital das Recht Informationen über einen Patienten weiterzugeben? dem ärztlichen Berufsgeheimnis steht einer Informationsweitergabe grundsätzlich entgegen! mit der Einwilligung des Pat. dürfen Informationen an Dritte weitergegeben werden, sie wird oft vermutet, wenn es z.B. an die Weitergabe von Informationen an Bezugspersonen oder Ärzten die den Pat. an das Spital überwiesen haben.
  • Fragen zur Informationsweitergabe: In welchen Fällen kann die Gesundheitsdirektion das Spital von seinem ärztlichen Berufsgeheimnis entbinden? wenn das Interesse an der Offenlegung der Daten gegenüber dem Interesse des Patienten an der Geheimhaltung überwiegt.
  • Fragen zur Informationsweitergabe: In welchen Fällen hat das Spital noch Informationen über einen Patienten weiter zu geben? Meldepflicht besteht dann, wenn es zum Beispiel sich um eine stark ansteckende Krankheit handelt.
  • Fragen zur Informationsweitergabe: Welche Information dürfen an andere Ärzte, Pflegende und Therapeuten weitergegeben werden? HA, Spitex und Physio sind ggf. rechtzeitig über den Zustand des Patienten zu informieren um den Pat. bestmöglichst weiterzubetreuen. stimmt der Pat. nicht zu, nimmt er in Kauf das ggf. seine Weiterbehandlung nicht optimal gewährt ist
  • Fragen zur Informationsweitergabe: In welchen Fall hat die Krankenkasse das Recht Informationen über einen Patienten zu erhalten? das Spital stellt eine detaillierte und verständliche Rechnung aus benötigt sie weitere Angaben, muss sie dies schriftlich begründen dann hat sie Recht auf den Einblick ins Patientendossier Pat. kann aber verlangen das dies nur dem Vertrauensarzt der Krankenkasse zusteht
  • Fragen zur Informationsweitergabe (UV): In welchen Fall hat die Unfallversicherung weitere Einsicht aufs Patientendossier? geliches Vorgehen wie bei Krankenkasse: Rechnung schriftliche Begründung Einsicht ins Patientendossier ⇒ die medizinischen Angaben hier an einen Vertrauensarzt zu senden gibt es nicht!
  • Fragen zur Informationsweitergabe: Muss die Seelsorge darüber informiert sein, das ein Pat. im Spital ist? wenn der Pat. eintritt wird er gefragt ob er das möchte oder nicht
  • Fragen zur Informationsweitergabe: Kann der Patient zu Lehrveranstaltungen einbezogen werden? gelten als Aus- und Weiterbildungen für Ärzte Pat. muss zuvor ausreichend aufgeklärt werden das Spital muss die Einwillung des Pat. schriftlich einholen der Pat. kann die Einwilligung später jederzeit widerrufen
  • Fragen zur Informationsweitergabe: In welchen Fall können Informationen über einen Patienten an das Inkasso weitergeleitet werden? unbeglichene Rechnung des Spitals führt zur Betreibung acuch private Büros können damit beauftragt werden, aber nur wenn der Pat. zuvor das Spital vom Berufsgeheimnis befreit. Ggf. wird dies auch durch die Gesundheitsdirektion oder Aufsichtsbehörde erfolgen.
  • Fragen zur Informationsweitergabe: Wie lange wir das Patientendossier aufbewahrt? nach einer abgeschlossenen Behandlung kann der Pat. bis zu 10 Jahre danach noch Kopien anfordern. der Pat. kann auch die komplette Herausgabe beantragen, muss aber dann selbst eine Kopie einbehalten
  • Fragen zur Patientenverfügung und medizinischen Massnahmen: Kann der Pat. im Fall einer Urteilsfähigkeit im Voraus Anordnungen betreffend seiner Behandlung treffen? er kann in einer Patientenverfügung festlegen, welche medizinische Massnahmen er im Falle seiner Urteilsunfähigkeit zutimmt oder nicht. er kann auch eine Person bezeichnen, die ggf. die weiteren Schritte mit den Beteiligten bespricht falls die Person für die Aufgabe nicht geeignet ist, den Auftrag nicht annimmt oder gar kündigt, kann eine Ersatzverfügung aufgestellt werden, in dem eine andere Person bezeichnet wird.
  • Fragen zur Patientenverfügung und medizinischen Massnahmen: Was steht in der Patientenverfügung? ist schriftlich zu verfassen zu datieren und  zu unterzeichnen Es kann beim behandelnden Arzt hinterlegt werden oder einer Vertrauensperson abgegben werden. Bei jedem Spitaleintritt wird der Pat. gefragt. Auch kann sie auf der Versichertenkarte eingetragen werden. In dringlichen Fällen entscheidet der Arzt nach dem mutmasslichen Willen und den Interessen des Patienten.
  • Fragen zur Patientenverfügung und medizinischen Massnahmen: Was gilt wenn keine Anordnung im Voraus getroffen wurde? ist der Pat. urteilsunfähig, plant der Arzt unter Beizug der zu vertretenden Person die weiteren Massnahmen Der nächste Angeörige zählt, in den meisten Fällen ist es der Ehepartner/-in. Dann Eltern, Geschwister wenn man mit diesen regelmässigen Kontakt hat,
  • Umschreibe das Selbstbestimmungsrecht? Persönliche Freiheit Patientenverfügung
  • Welche 3 Komponenten umfasst das Recht des Patienten im Bezug auf das Patientendossier? Einsichtsrecht Herausgaberecht Berichtigungsrecht