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Rechtskunde (Subject) / Datenschutz allgemein (Lesson)
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- Um was geht es grundlegend beim Datenschutz? An welches Grundrecht knüpft es an? "Jede Person hat ein informationelles Selbstbestimmungsrecht" "nicht Daten werden geschützt, sondern der Mensch" Jeder bestimmt selbst über seine Daten: Schutz vor einer unbeschränkten Datenverarbeitung Schutz der Persönlichkeit Schutz der Pivats- und Intimsphäre Schutz seiner Entwicklungsmöglichkeiten ⇒ persönliche Freiheit:Ich bestimme wer was über mich wissen darf!
- Was gilt gemäss Art. 328b OR beim Datenschutz im Arbeitsrecht? Was darf der AG mit meinen Daten machen? der AG darf Daten über die AN nur bearbeiten,soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind ⇒ im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992
- Was ist der Kernpunkt des Datenschutzgesetzes? Recht auf Auskunft es beschaftt der betroffenen Person Zugang zu meinen Daten, die Dritte über mich gespeichert haben
- Auf was habe ich Anspruch als AN? vollständige und richtige Auskunft über den Inhalt meines Personaldossiers unabhängig davon ob es manuell oder elektronisch gespeichert ist. der AG muss mir jederzeit eine Auskunft in Form einer Fotokopie oder eines Ausdruckes erteilen
- Welche Rechte stehen mir als AN zu? Informationen über die Grundzüge der betrieblichen personenbezogenen Datenverarbeitung Einsicht in die Personalakte ⇒Entfernung, Berichtigung und Vernichtung unzulässiger Bestandteile der Personalakte
- Was bin ich nicht erlaubt als AN bei Einsicht in meine Personalakte zu erfahren? persönliche Notizen meines AG Unterlagen betreffend Personal- und Karriereplanung Absolut nicht gestattet ist: Unterlagen mit medizinischem Inhalt sowie grafologische und psychologische Gutachten und Tests
- Wie lange muss der AG meine Personalakte aufbewahren? bis zur Verjährung des Zeugnisanspruches noch 10 Jahre,soweit er die Unterlagen hierzu benötigt Lohndaten für die Steuerbehörde und die AHV müssen auch 10 Jahre aufbewahrt werden Aktenbestandteile die im Eigentum des AN sind, müssen an ihn zurück gegeben werden
- Was sollte dabei im Umgang mit Personendaten beachtet werden? schützenswert gilt die: religiösen,weltanschaulichen,politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten die Gesundheit, Intimsphäre oder die Rassenzugehörigkeit Massnahmen der sozialen Hilfe administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen
- Was ist notwendig wenn die Daten von mir bearbeitet werden sollen? Einwilligung der betroffenen Person sie ist nur dann gültig, wenn sie nach angemessener Information freiwillig erfolgt
- Beim Datenschutz gilt das Auskunftsrecht, was ist gemeint? jede Person kann vom Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber verlangen, ob Daten über sie bearbeitet werden sollen in der Regel folgt die Auskunft schriftlich
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- Was gilt genauer bei der Gesundheitsvorsorge? Überwachungs- und Kontrollsysteme , die das Verhalten der AN am Arbeitsplatz überwachen sollen, dürfen nicht eingesetzt werden. ⇒ seit denn es dient der Qualitätssicherung, dann ist es erlaubt
- Was darf ein AG mich nicht fragen ? Was kann ich tun? er darf mich nicht fragen ob ich schwanger bin? oder welcher Religion ich angehöre? ⇒ Im Zweifelsfall lügen!