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Polizeirecht (Subject) / Kostenbescheid nach Ersatzvornahme (Lesson)

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  • Was ist die Ermächtigungsgrundlage für den Kostenbescheid nach Ersatzvornahme? §§ 89, 114 SOG M-V i.V.m. VwKostG M-V.
  • Muss der Adressat des Kostenbescheides vor Erlass des Kostenbescheides angehört werden? Ja; Arg.: § 28 II Nr. 5 VwVfG gilt nicht für den Kostenbescheid.
  • Welche Punkte sind bei der materiellen Rechtmäßigkeit des Kostenbescheides nach Ersatzvornahme zu prüfen? 1. Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme 2. Kostenpflichtigkeit 3. Erstattungsfähigkeit der Kosten
  • Wer ist Kostenpflichtiger? Der Ordnungspflichtige.
  • Was ist bei der Prüfung der Erstattungsfähigkeit der Kosten ggf. zu beachten? Dass die errechneten Kosten ggf. einzuschränken sind.
  • Nenne drei Fallgruppen, in denen die errechneten Kosten der Ersatzvornahme beschränkt werden können! - Mobile Halteverbotszeichen (fehlende tatsächliche Sachherrschaft bei unvorhersehbaren Gefahren) - Überschreitung der Opfergrenze - Störung des Äquivalenzprinzips
  • Wieviele Tage müssen regelmäßig zwischen Aufstellen eines mobilen Halteverbotszeichens und dem Abschleppen liegen, damit der Bürger die Kosten der Abschleppmaßnahme selbst tragen muss? MEINE A 2-3 Tage
  • Ab wann liegt bei einer Sanierungsverfügung regelmäßig eine Überschreitung der Opfergrenze vor? Wenn die Sanierungskosten den Grundstückswert übersteigen.
  • Was besagt im Zusammenhang mit den Kosten der Ersatzvornahme das Äquivalenzprinzip? Der Staat darf an einer Ersatzvornahme nichts verdienen.
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