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Polizeirecht (Subject) / Vollstreckungsverfahren (Lesson)
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- Worum geht es bei der Vollstreckung? Es geht um die Durchsetzung eines VA, also um die Durchführung der Maßnahme.
- Welche grundlegende Unterscheidung kann man bei den Vollstreckungsverfahren treffen? - Einaktiges Vollstreckungsverfahren, § 81 SOG M-V- Mehraktiges Vollstreckungsverfahren, § 80 SOG M-V
- Was ist der Unterschied zwischen dem einaktigen und dem mehraktigen Vollstreckungsverfahren? Beim mehraktigen Vollstreckungsverfahren geht der Vollstreckung ein wirksamer Grundverwaltungsakt voraus, beim einaktigen Vollstreckungsverfahren nicht.
- Was ist der Unterschied zwischen dem einaktigen Vollstreckungsverfahren und der unmittelbaren Ausführung gem. § 70a SOG M-V? Bei dem Einaktigen Vollstreckungsverfahren wird ein entgegenstehender Wille gebrochen, bei der unmittelbaren Ausführung nicht.
- Welche Vorschriften sind ggf. vorrangig vor § 80 SOG M-V zu prüfen? Die Vorschriften über Standardmaßnahmen, §§ 25 ff. SOG M-V.
- Wer ist zuständig für die Vollstreckung nach § 80 SOG M-V? Die Behörde, die auch zuständig war für den Grundverwaltungsakt (Grundsatz der Selbstvollstreckung).
- Was ist bei der Anhörung gem. § 28 I VwVfG vor der Vollstreckungsmaßnahme nach § 80 SOG M-V zu beachten? MEINE ANTWORT: Sofern VA, dann § 28 II Nr. 5 VwVfG.
- Was muss bei der Form bei der formellen Rechtmäßigkeit des § 80 SOG M-V beachtet werden? Sofern VA, dann § 37 II VwVfG.
- Was prüft man bei der materiellen Rechtmäßigkeit der Vollstreckungsmaßnahme? 1. Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen 2. Vollstreckungspflichtigkeit 3. Ordnungsgemäße Durchführung
- Welche Auffassungen werden zum Problem der Ermächtigungsgrundlage bei Abschleppmaßnahmen vertreten? MEINE ANTWORT: - aA: Sicherstellung- aA: Differenzierend nach dem Verbringungsort - Bei Verbringung auf einen Verwahrplatz: Sicherstellung. Bei Umsetzung: Ersatzvornahme.- hM: Ersatzvornahme
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- Was spricht gegen die Auffassung, die in der Abschleppmaßnahme stets eine Sicherstellung erblickt? Diese Auffassung überdehnt den Begriff der Sicherstellung.
- Was spricht gegen die Auffassung, die bei den Abschleppfällen nach dem Verbringungsort differenziert? Diese Auffassung produziert Zufallsergebnisse.
- In welchen Fällen nimmt auch die hM ausnahmsweise eine Sicherstellung an, wenn ein Fahrzeug abgeschleppt wird? Wenn eine über das fehlerhafte Abstellen hinausgehende Gefahr vorliegt (Bsp.: Bombe im Auto).
- Welche Auffassungen werden zum Problem der Erforderlichkeit der Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsaktes vertreten? MEINE ANTWORT: - aA: (+)- hM: (-)
- Was spricht für die Auffassung, die die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsaktes für erforderlich hält? Das Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG.
- Was spricht für die Auffassung, die die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsaktes für entbehrlich hält? - Der Wortlaut- Die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 V VwGO
- Welche Vorschriften sind vorrangig vor § 81 SOG M-V zu prüfen? MEINE ANTWORT: - Standardmaßnahmen, §§ 25 ff. SOG M-V- Mehraktiges Vollstreckungsverfahren, § 80 SOG M-V
- Was prüft man bei der materiellen Rechtmäßigkeit einer Maßnahme nach § 81 SOG M-V? (1. Kein wirksamer Grundverwaltungsakt)2. Schutzgut3. Qualifizierte Gefahr4. Handeln innerhalb ihrer Befugnisse5. Verhältnismäßigkeit
- Was prüft man bei dem Prüfungspunkt "Handeln innerhalb ihrer Befugnisse"? MEINE A A:Die Rechtmäßigkeit des fiktiven Grundverwaltungsaktes.
- Was ist der Bezugspunkt der Verhältnismäßigkeit bei § 81 SOG M-V? ME - "Ob" des einaktigen Verfahrens- "Wie" des einaktigen Verfahrens