Einkommensteuer (Subject) / Gewerblicher Grundstückshandel (Lesson)
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Gewerbe
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- Grundstücksveräußerungen 2 Formen 1. § 23 Veräußerung eines privaten Grundstückes 2. § 15 Veräußerung eines gewerblichen Grundstücks
- Gewerblicher Grundstückshandel 3 Objekt-Grenze überschritten Folge? - Einkünfte gem. § 15 - Grunstücke sind nicht AV sondern UV, somit keine Abschreibung, ggf. § 173 AO prüfen - Gewinnermittlungswahlrecht § 4(1) oder § 4 (3) EStG
- Gewerblicher Grundstückshandel Prüfungsschema 1. sind innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Objekte veräußert worden (ab 1. Veräußerung) 2. besteht für die innerhalb dieses Zeitraums veräußerten Objekte ein Zusammenhang zwischen Anschaffung, Bebauung oder Modernisierung? Dieser Zeitraum beträgt ebenfalls 5 Jahre. Wenn eine Veräußerungsabsicht bereits bei Erwerb /Umbau besteht, velängert sich dieser Zeitraum auf 10 Jahre. Veräußerungen nach Ablauf von 10 Jahren zählen nicht mit! 3. wenn mehr als 3 Objekte verbleiben, die in einem Zeitraum von 5 Jahren veräußert wurden, liegt grds. ein gewerblicher Grundstückshandel vor.
- Gewerblicher Grundstückshandel Ob ein gewerblicher Grundstückshandel oder eine private Vermögensverwaltung vorliegt, wird folgendermaßen abgegrenzt: 1. Zeitfaktor Haltedauer: mindestens 10 Jahre: private Vermögensverwaltung 5-weniger 10 Jahre: wenn Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Erwerbs, liegt gewerblicher Grundstückshandel vor bis zu 5 Jahren: gewerblicher Grundstückshandel 2. Veräußerungsabsicht: unabhängig vom Zeitfaktor und der Objektgrenze liegt ein gewerblicher Grundstückshandel immer dann vor, wenn von Anfang an eine Veräußerungsabsicht vorliegt und bei Großobjekten. 3. Objekte sind Grundstücke jeglicher Art, die einzeln veräußerbar sind