BilSt (Subject) / 408 (Lesson)

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Umwandlung, Bewertung Aktien u. Vorratsvermögen

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  • Einbringung von Betrieb in Personengesellschaft 24 (1) evtl. Ergänzungsbilanzen zu erstellen Einbringungsgewinn gem 24 (3) errechnen
  • Einlage>Kapitalkonto AK gem 6 (1) Nr7 EStG in Höhe der Differenz (in Ergänzungsbilanz darzustellen) positive Ergänzungsbilanz zu erstellen für den anderen Gesellschafter (Einlage<Kapitalkonto) korrespondierend dazu negative Ergängungsbilanz zu erstellen steuerliches Kapitalkonto für beide Gesellschafter zum 1.1. erstellen (muss eingebrachter Einlage bei beiden entsprechen)
  • Schritte der Einbringung in Klausur Anwendung 24 (1) grds gemeiner Wert, aber auch BW-Fortführung auf Antrag möglich Eröffnungsbilanz OHG Falls Einlage>Kapitalkonto liegen AK gem 6 (1) Nr.7 EStG vor => positive Ergänzungsbilanz, hierzu: stille Reserven ermitteln Ergänzungsbilanz mit Mehrgewinn und korrespondierend dazu mit Mindergewinn des anderen Gesellschafters aufstellen zum 1.1. steuerliches Kapital zum 1.1. für beide Gesellschafter ermitteln (=Kapital lt. Bilanz zzgl. oder abzgl. Kapital lt. Ergänzungsbilanz = Mehr- oder Mindergewinn) Für einbringenden Gesellschafter Einbringungsgewinn gem 24 (3) ermitteln Fortentwicklung d. Ergänzungsbilanzen zum 31.12. gem 24 (4), Anwendung d. 23 (1) ivm 12 (3) Hs1 (gleichzeitig auch Ergebnis aus Ergänzungsbilanzen erstellen) Gewinnanteile der Gesellschafter = Gewinn OHG anteilig + Ergebnis Ergänzungsbilanz
  • Aktien d. AV's 246 (1) S1, 253 (1) S1, M, 6 (1) Nr2 S1 beiz. Wert am Abschlussstichtag niedriger: HB:Wahlrecht bei nicht dauernder WM (nur bei Finanzanlagen), Pflicht bei dauernder WM 253 (3) S3f StB: Afa nur bei voraussichtlich dauernder WM 6 (1) Nr. 2 (Wahlrecht)
  • Ausgabe junger Aktien aufgrund von Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 1 KapErhG, junge Aktien sind keine Einkünfte iSd 2 (1) EStG => Zugang wird nicht gebucht 3 KapErhG, Neuberechnung d. Anschaffungskosten: AK alte Aktien/Anzahl neue u. alte Aktien
  • Veräußerung von Aktien (in BV) durch natürliche Person HR: Erlös-BW= Ertrag aus Anlagenabgang (bei privater Vereinnahmung = Entnahme 4 (1) S2) StR: Einnahmen aus Veräußerung von Anteilen an KapGes, 20 (1) Nr.1, (8) ivm 15 (1) S1 Nr1 mit TEVa außerbilanzielle Korrektur Beachte 6b (10)
  • Aktien: Einlage in BV bei vorheriger Entnahme HB: grs. höchstens mit dem Zeitwert, aber auch niedrigere Bewertung zulässig StB: beachte 6 (1) Nr5 S1 a ivm S3 (bei voriger Entnahme innerhalb von 3 Jahren Wert der Entnahme anzusetzen
  • Wertaufholungsgebot im AV HB 253 (5) S1 StB 6 (1) Nr2 S3 ivm Nr1 S4 max bis zu den urspr AK kein TEV, wenn zuvor TW-Afa
  • Aktien mit Erwerbsnebenkosten beizulegender Wert ist immer inkl. der Nebenkosten zu ermitteln 6 (1) Nr1 S3
  • Vorratsvermögen 246 (1) S1, 247 (2) UK, 253 (1) S1, 255 (1), M, 6 (1) Nr2 S1 Einzelbewertung in HB und StB 252 (1) Nr3, M
  • Bewertung Vorratsvermögen Durchschnittsmethode bei gleichartigen VG/WGu d. Vorratsvermögens, 256 S2 ivm 240 (4), R 6.8 (4) EStR Lifo Methode 256 S1, 6 (1) Nr2a
  • Vorratsvermögen: AK>Preis Abschlussstichtag u. Ansteigen d. Preises nach Stichtag HB: strenges NWP 253 (4) S1, Ansteigen d. Preises nach Stichtag unbeachtlich 252 (1) Nr4 StB: Wahlrecht zur TW-Afa nur bei vorauss. dauernder WM (hier nicht gegeben) => keine Bewertung unter AK, 5 (6), 6 (1) Nr2 S2 Abweichung gem 60 (2) EStDV
  • Liefervertrag über Ware vor Stichtag abgeschlossen Lieferung erst im neuen Jahr Preis für Ware niedriger als bei Liefervertrag kein zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum am Stichtag, keine Bilanzierung zulässig, 246 (1) u 39 AO Umkehrschluss schwebendes Geschäft mit drohendem Verlust HB: Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 246 (1) S1, 249 (1) S1, 253 (1) S2 (Bewertung mit Erfüllungsbetrag) LZ<1Jahr: keine Abzinsung 253 (2) S1 HGB Umkehrschluss StB: keine Rückstellung, 5 (4a) S1, 5 (6), 60 (2) EStDV
  • Bewertungsmethoden untereinander Durchschnittliche AK (z.B. 19 Euro) Lifo Methode (bei Anfangsbestand 20 Euro) => durchschnittliche AK niedriger, Lifo Methode nicht günstiger Bewertung nach permanenter Lifo-Methode mangels SV-Angabe nicht möglich Marktpreis/TW am Bilanzstichtag > AK => Bewertung mit durchschnittlichen AK
  • Anpassung BP bei OHG mit 2 Gesellschaftern Auswirkung der Fehler d. Jahres n-1 auf Anfangskapital des Jahres n? Buchung: Erhöhung Aktiva an                                                     Kapitalkonto X und Kapitalkonto Y Auswirkung auf Gewinn des Jahres n-1? Kapitalkonten erhöhen sich in Höhe des anteiligen Gewinnes Spezialfälle Fehler im Jahr n-2: keine Auswirkungen auf Jahr n (grds. ist Bilanzenzusammenhang 252 (1) Nr1 herzustellen) Erhöhung Warenbestand in n-1: Erhöhung Wareneinsatz in n und damit Minderung des Rohgewinns in n Anfangskapital 2014 erhöht sich Buchungen:          Warenbestand an Kapitalkonten          Bestandsveränderungen an Warenbestand
  • Bußgeld nicht abzugsfähige BA 4 (5) S1 Nr8
  • Bewertung Entnahme TW 6 (1) Nr4 S1
  • Vorabvergütung Einnahme  aus Gewerbebetrieb gem 15 (1) S1 Nr1 Hs1 JÜ und steuerrechtlicher Gewinn darf nicht gemindert werden
  • AK Aktien AK von Aktien, die im Streifbanddepot liegen, snd einzeln u. nicht im Durchschnittsverfahren zu ermitteln: Stückzahl*%AK*Nennwert
  • Veräußerung von Aktien HR: Erlös (Nennwert*%) - BW (AK=> vorsichtig bei Ausgabe neuer Aktien durch Kapitalerhöhrung) = Ertrag aus Anlagenabgang = 2.700 StR: Einnahmen aus Veräußerungen v. Anteilen an KapGes gem 20 (1) Nr1, (8) ivm 15 (1) S1 Nr1 TEV gem 3 Nr40 S1 a S1 u. 3c (2) S1 Erlös (60%) - BW (60%) = stpfl. Ertrag aus Anlagenabgang = 1.620 außerbilanzielle Hinzurechnung ihv 2700 -1.620 Bilanzansatz = Bilanzansatz Vorjahr - Abgang => Ansatz mit AK, da TW nicht niedriger ist gem 253 (1) S1 ivm M, 6 (1) Nr2 S1 6b prüfen
  • TW-Afa bei TW- Afa wg. 3c (2) S1 außerbilanzielle Hinzurechnung