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Steuerberater schriftlich (Subject) / PersG (Lesson)
Personengesellschaften
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- Was ist eine Übertragung? mit Rechtsträgerwechsel (Übereignung in das Gesellschafsvermögen)
- Was ist eine Überführung? ohne Rechtsträgerwechsel (Nutzungsänderung oder Umwidmung)
- Überführung i.S.d. § 6 Abs. 5 S. 1? Überführung von WG zwischen den verschiedenen Betriebsvermögensbereichen derselben MU.
- Übertragung i.S.d. § 6 Abs. 5 S. 3? Übetragungen zwischen dem MU und seiner PersG sowie zwischen verschiedenen MU derselben PersG.
- Arten PersG zu gründen? - Bargründung - Einbringung Einzelunternehmen - Einbringung WG des BV - Einbringung WG des PV
- Besitzzeitanrechnung (§) § 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG
- Entstrickung (§) § 4 Abs. 1 S. 3, 4 EStG
- Eintritt in die Rechtsstellung des Rechtsvorgänger "Fußstapfentheorie" (§) § 12 Abs. 3 HS. 1 UmwStG
- Einbringung von BV in eine PersG (§) § 24 UmwStG
- Einbringung von Unternehmensteilen in eine KapG (§) § 20 UmwStG
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- Was ist der Zwischenwert i.S.d. § 24 UmwStG? Wert zwischen dem Buchwert und höchstens dem gemeinen Wert nach § 24 Abs. 2 S. 1 UmwStG
- Konsequenzen Einzelrechtsnachfolge (§ 24 UmwStG)? § 23 Abs. 4 S. 1 HS. 1 UmwStG - keine Anrechnung von Vorbesitzzeiten - Neue AfA-Reihe
- Konsequenzen Gesamtrechtsnachfolge (§ 24 UmwStG)? § 24 Abs. 4 S. 1 HS. 2 UmwStG - keine Anrechnung von Vorbesitzzeiten - Fortführung der AfA-Reihe unter Beachtung von § 23 Abs. 3 UmwStG
- Wann liegt eine steuerliche Mitunternehmerschaft vor? Wenn die beteiligten Personen eine "gemeinschaftliche Einkünfteerzielungsabsicht" haben. Nicht: - Büro-/ Praxisgemeinschaft, - gemeinsame Nutzung von Einrichtungsgegenständen, - gemeinesame Praxisräume, - gemeinsame Beschäftigung von Personal, - gemeinsame Tragung und Umlage bestimmter Kosten.
- Was versteht man unter dem "Zwei-Kontenmodell"? Kapitalkonto I (= Haftkapitalkonto): nur Erfassung der gesellschaftsvertraglich vereinbarten Einlage Kapitalkonto II (= variables Kapitalkonto): Erfassung von Gewinnen/Verlusten, Entnahmen und ggf. zusätzliche Einlagen
- Schema zur 2-stufigen Gewinnermittlung bei PersGes? Gewinn lt. Handelsbilanz (= Gesellschaftsbilanz der PersGes nach Handelsrecht) + / ./. Korrekturen nach § 60 Abs. 2 EStDV (= Anpassungen an abweichende steuerrechtliche Bilanzierungsvorschriften) + / ./. nicht abzugsfähige BE / steuerfreie BE (= außerbilanzielle Korrekturen) + / ./. Ergebnisse lt. Ergänzungsbilanzen = Gewinn Stufe I (= Gewinnverteilung außer ErgBil) + / ./. Ergebnisse lt. Sonderbilanzen / Sondervergütungen / Sonderbetriebsausgaben (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 2. HS EStG) + / ./. nicht abzugsfähige BA / steuerfeie BE der Sonderbilanzen = Gewinn Stufe II (= endgültiger steuerliche Gewinn der PersGes)
- Wie ist das Ausscheiden eines Geser gegen Sachwertabfindung umsatzsteuerlich zu behandeln? Das bloße Erwerben, Halten oder Veräußern einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung ist grds. keine unternehmerische Tätigkeit (A 2.3 Abs. 2 S. 1 UStAE). Scheidet der Geser jedoch gegen eine Abfindung in Form von Sachwerten aus, liegt ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch vor. Die Leistung der PersGes besteht in der Lieferung des WG, die Leistung des Geser in der Rückgabe der Gesellschaftsrechte (= sonstige Leistung). Es handelt sich somit um einen tauschähnlichen Umsatz i.S.v. § 3 Abs. 12 S.2 UStG.
- Gründungsarten einer PersG? Sachgründung: - Einbringung WG aus dem PV gegen Gesellschaftsrechte: Veräußerung §§ 17, 20 Abs. 2, 23 EStG - Einbrinung WG aus dem BV gegen Gesellschaftsrechte: zwingend BW-Fortführung § 6 Abs. 5 S. 3 EStG - Einbringung EU: § 24 UmwStG Bewertungswahlrecht (BW, ZwiWe, gem. Wert) Bargründung
- Wie ist der Eintritt eines Geser steuerrechtlich zu behandeln? Handelsbilanz: Identität der Gesellschaft, keine Vermögensübertragung --> keine Anpassung bei HB (BW-Fortführung) Steuerbilanz: 1. Geser: Veräußerung eines Teils eines MU-Anteils = lfd. Gewinn (§ 16 Abs. 1 S.2 EStG) 2. PersGes: Übertragung alte MU-Anteile und Erhalt neue MU-Anteile = Tausch --> § 24 UmwStG (alte PersG wird in neue PersG eingebracht)
- Steuerrechtl. Bewertung (BV, PV, EU) bei Eintritt neuer Geser? BV: § 6 Abs. 5 S. 3 EStG --> zwingend BW-Fortführung PV: § 6 Abs. 6 EStG --> Tausch = gemeiner Wert des hingegebenen WG EU: § 24 UmwStG --> BW, gem. Wert, ZwiWe
- Behandlung neuer Geser aus GrESt-Sicht? Bareinlage neuer Geser: nur stb. Vorgang (§ 1 Abs. 2a GrEStG), wenn sich Gesellschafterbestand mindestens zu 95% ändert Sacheinlage Grdst: 1. steuerbarer Vorgang (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) 2. Steuerfrei i.H.d. Beteiligung (§ 5 Abs. 2 GrEStG) 3. BMG = Grundbesitzwert (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG)
- Handelsrechtliche Rechtsfolgen bei Austritt eines Geser gegen Abfindung? Passivierung Abfindungsanspruch in der HB der PersG anteilige Aktivierung der stillen Reserven (inkl. Firmenwert), vgl. IDW RS HFA 7
- Steuerrechtliche Rechtsfolgen bei Austritt eines Geser gegen Abfindung? Passivierung Abfindungsanspruch in der StB der PersG AK für Anschaffung des Anteils des alten Geser (inkl. Firmenwert) --> neue AfA-Reihe (vgl. H 7.2 "Ztl. Anwendung" EStH)
- Umsatzsteuerliche RF bei Austritt eines Geser? Gegenstück zum Eintritt --> nicht steuerbar (vergleichbar mit dem Erbfall) Grds. kein VoSt-Abzug für Austrittskosten, da ausscheidender Geser grds. kein Unternehmer.
- Grundewerbsteuerliche RF bei Austritt eines Geser, wenn Grds. im Eigentum der PersG? PersG bleibt rechtlicher Eigentümer des Grdst. kein GrErwSt-pflichtiger Tatbestand auch kein Tatbestand des § 1 Abs. 2a GrEStG, da kein neuer Geser hinzutritt --> kein steuerbarer Vorgang
- Wann ist PersG nur vermögensverwaltend? Einkünfte aus KapV V+V