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Nutztierwissenschaften II (Subject) / Tierseuchen: Jäger (Lesson)
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- Was sind Tierseuchen? Im Prinzip alles, was infektiös sein kann(Krankheitserreger oder Teile davon. einschl. Prionen) Viren, Bakterien, Pilze, Würmer (Fuchs, Lungenwurm, Egel); nicht: Toxine, andere Stoffwechselprodukte Tier <-> Tier Tier <-> Mensch (Zoonose) Krankheiten (klinische Symptome) Infektionen /Invasionen (klinisch „stumm“) Intoxikationen / Toxo-infektionen
- Einteilung der Tierseuchen meldepflichtig anzeigepflichtig
- Rinderkrankheiten: Bspe meldepflichtig: Chlamydiose Euterpocken Paratuberkulose bösartiges Katarrhalfieber Leptospirose Listeriose Q-Fieber Stomatitis papulosa anzeigepflichtig: Blauzungenkrankheit Milzbrand Tollwut Aujeszkysche Krankheit Bovine-Herpesvirus Bovine-Virus Diarrhoe Maul- und Klauenseuche Salmonellose der Rinder
- Schweinekrankheiten Bspe meldepflichtig: Leptospirose Transmissible Gastroenteritis Salmonellose Rhinitis atrophicans Toxoplasmose anzeigepflichtig: klassische Schweinepest Maul-& Klauenseuche Aujeszkysche Krankheit Afrikanische Schweinepest Ansteckende Schweinelähmung Vesiculäre Schweinekrankheit Tollwut Brucellose
- Ziele der Meldepflicht und Ziele der Anzeigepflicht Meldepflicht: Staatliche Beobachtung durch statistische Erfassung Freiwillige Sanierung Prävention oft: Vorstufe vor Anzeigepflicht (BHV1 / BVD) Beobachtung und Vorbereitung für evtl. Ausbreitung von Seuchen Anzeigepflicht: Staatliche Bekämpfung durch Maßnahmenprogramme dabei Duldungs- und Mitwirkungspflicht Vorbeugung und Tilgung von Seuchen
- rechtliche Grundlagen Anzeige- und Meldepflicht Meldepflicht: TiergesundheitsgesetzVO über meldepflichtige Tierkrankheiten Anzeigepflicht: Tiergesundheitsgesetz VO über anzeigepflichtige Tierseuchen VO für die Bekämpfung einzelner Tierseuchen(z.B. MKS, Schweinpest, TSE)
- Gründe für MP&AP MP: Krankheit, die möglicherweise an Bedeutung gewinnt internationale Verpflichtung zur Berichterstattung AP: Seuche mit hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung Gemeingefährlichkeit der Seuche- hoch kontagiös- keine Chance für den Tierbesitzer,seinen Bestand vor dieser Infektion zuschützen Gefährdung der menschlichen Gesundheit
- Warum greift der Staat bei AP ein? Schutz des Menschen - Zoonosen (Tollwut; BSE...) der Einzelne kann sich nicht schützen (Blauzunge...) Gemeingefährlichkeit / volkswirtschaftliche Bedeutung (Schweinepest, Geflügelpest, MKS...)
- AP Bekämpfungsstrategien „Leben mit dem Erreger“:(z.B. Salmonellen)- Sperre- Diagnostik- Infektionsdruck senken- Reinigung + Desinfektion keine Eradikation! oder „Stamping out“:(z.B. MKS) Sperre Diagnostik Töten betroffener Tiere verdächtiger Tiere empfänglicher Tiere Impfen Nachuntersuchen Tilgung der Seuche
- Was kommt auf den tierhalter zu? Strategien:a) „stamping out“ (z.B. MKS, KSP, AI) • (großflächige) Tötung• Testung• Gebietssperrenb) „leben mit“ (z.B. BT, Salmonellen) Prävalenz / Klinische Symptome senken durch • Impfung • Testung + Merzung • Hygiene-Maßnahmen
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- AP Voraussetzung: jeder Verdacht muss angezeigt werden! Anzeige von verdächtigen Symptomen beim Veterinäramt („subjektiv“) wer: jedermann ! (LW, TA, ….) was: verdächtige Symptome (Krankheitserscheinung, Leitsymptome [wie z.B.Milchabfall; Fieber] je nach Ausbildungsstand: höhere Anforderungen wichtig ! hohe Verantwortung!
- AP 2 bei „stamping-out-Strategie“: Subjektiv allein reicht nicht (Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit), weil -nicht (schnell genug) erkannt -„vertuschen“ -Therapie-Fehleinschätzung … deshalb: flankiert von objektiven Kriterien = Tierseuchenfrühwarnsystem
- das tiergesundheitlich Frühwarnsystem SÄULE I Falltierdaten SÄULE II wiederholte Antibiotikaanwendungen SÄULE III fieberhafte Erkrankungen ⇒ Frühwarnsystem
- Tierseuchenfrühwarnsystem 3 Säulen:1. Falltiere („soll“)2. antibiotische Behandlung fehlgeschlagen (Bestand) („muss“)3. Klinik („muss):Schweine = KSP (hoch fieberhaft), FerkelverlusteGeflügel: = AI Verluste; LegeleistungWiederkäuer = Brc Abort
- 1. Säule: Falltierzahl zentrale Erfassung der Falltiere (TBA) durch TSK Ermittlung der „Top Ten“ Mitteilung an: LW, TGD, Veterinäramt Abklärung nicht verpflichtend, aber empfohlen (= „soll“)
- 2. Säule: erfolglose Antibiotika-Therapie (nur) auf Bestandsebene (≠ Einzeltier) Virus-Ursache? (KSP?) kann sinnvoll mit anderen Tests gekoppelt werden (z.B. Influenza) rechtlich verpflichtend (Schweinehaltungshygiene-VO)
- 3. Säule: auffällige Klinik Schwein: Fieber >40,5 °C / erhöhte Verluste / mehr Kümmerer Geflügel: erhöhte Tierverluste (Sentinel-Tiere) -rechtlich verpflichtend (= „muss“): •Schweinehaltungshygiene-VO (Anlage 6) •Geflügelpest-VO -Grenzwerte jeweils in VO (beachten!)
- weitere Grenzwerte für Schwein Kümmerer: Kleinbetrieb: 15 Tiere von 10 Würfen Großbetrieb: 7 % / 30 Tiere von 10 Würfen Hohes Fieber: Kleinbetrieb: 10 % der Tiere (mind. 10 Mast oder 3 Sauen) Großbetrieb: 10 % der Tiere (mind. 30 Tiere)
- Geflügel 1. Tierverluste: ≤ 100 Tiere: 3 Tiere (24 h) ≥ 100 Tiere: 2 % (24 h)2. Legeleistung3. Enten / Gänse Verluste 3 x höher (4 Tage) Gewicht/Legeleistung 5 % niedriger (4 Tage)
- Was geschieht nach Anzeige? Ansteckungsverdacht ≠ Seuchenverdacht Veterinäramt informieren • Labor• Landwirt (vergewissern!)• Tierarzt erste amtliche Maßnahmen • Betriebssperre (evtl. auch Region) • Verdacht abklären • evtl. Verdachtstötung (Tier / Bestand)
- wer ist zuständig? Veterinäramt [Kreis / kreisfreie Stadt]aber:• fachaufsichtliche Steuerung durch Land (MKULNV)• EU-KOM: zunehmend Einfluss (KOM-Entscheidung)→ „Aufsatteln“ von Maßnahmen→ Verlängerung von Sperrfristen→ Ausdehnung von Restriktionsgebieten
- welche Maßnahmen? Je nach Tierseuche - unterschiedlich: amtliche Beobachtung Sperre (Bestand; Sperrbezirk; Beobachtungsgebiet; ...) Aufstallung Impfungen; Probenahme; diagnostische Tötung Tötung (einzeln; Gesamt-Bestand) auch: „Straf“-Tötung Entsorgung von Stroh, Gülle, Futtermittel … Reinigung und Desinfektion
- Maßnahmen auch bei Wildtieren Impfung (Schweinepest; Fuchs-Tollwut) Untersuchung (in Wild-Sammelstellen; von Kontroll-/ Monitoring-Tieren) verstärkte Bejagung (≠ Ausrottung) Wildbestands-vorgaben (Wildschweine: 2/100 ha)
- Tierseuchenfinanzierung Tierseuchenkasse:50 % Tierhalter – 50 % StaatEU: Kofinanzierung bis 50 %max. Σ 75 % Steuer-finanziertFinanzierung für: Tierwert, Probenahme, DiagnostikNicht: wirtschaftliche Folgeschäden
- Kürzungen von leistungen, wenn: falsche Angaben (Stichtagsmeldung) gegenüber–TSK / Veterinäramtgegen Tierseuchenvorschriften verstoßen auch: Bestandsregister falsch… muss nicht konkret ursächlich für Tierseuche sein Frühwarnsystem nicht befolgt
- Weitere finanzielle Leistungen der TSK Beihilfen = „freiwillige“ Leistungen (ca. 80 % des Gesamt-Etats in der TSK) -Impf-Beihilfen -Diagnostik-Beihilfen -Reinigungs- und Desinfektions-Beihilfen = „Verhandlungssache“