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ARSU (Subject) / Arbeitsmedizin (Lesson)
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- SGB IV Sozialversicherung
- SGB V GKV
- SGB VI gesetzliche Rentenversicherung
- SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung
- SGB IX Reha und Teilhabe behinderter Menschen
- SGB XI Pflegeversicherung
- SGB XII Sozialhilfe
- Was sind Verischerte nach SGB VII Arbeitnehmer Auszubildende (auch Minijobs) Studenten, Schüler, Kinder in Kindergärten Landwirte Freiwllige Feuerwehrmänner auch Schwarzarbeiter
- Was regelt(e) Reichsversicherungsordnung? Krankenvericherungsgesetz 1883 Unfallversicherungsgesetz 1884 Invaliditäts- und Alterssicherung 1889 von 1911 bis 1992, dann schrittweise durch SGB ersetzt
- Unterscheidung Arbeits- und Betriebsmediziner Arbeitsmediziner: Facharzt mit 60 monatiger Ausbildun Betriebsmediziner: Weiterbildung für 24 Monate
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- Wer darf Untersuchungen nah GefStoffV und BiostoffV durchführen? Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
- Wodurch werden die Aufgaben des Betriebsarztes geregelt? §3 ASiG Arbeitgeberunterstützung Durchführung und Beobachtung von Arbeitsschutz und Unfallverhütung Arbeitnehmer untersuchen, beurteilen, beraten, informieren
- Welche Untersuchungen führt der Betriebsmediziner durch? Einstellungsuntersuchungen (auf Verlangen des Arbeitgebers) Eignungs- oder Tauglichkeitsuntersuchungen (zur Erfüllung bestimmter Aufgaen und zur Eignung zur Wahrung der Rechte Dritter) Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Welches Gesetz regelt das Recht auf arbeitsmedizinische Vorsorge seitens des Arbeitsnehmers? Arbeitsschutzgesetz, §11
- Was regelt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Pflichtuntersvorsorge bei besonders gefährdeten Tätigkeiten (auch bei Tätigkeiten in den Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen) Angebotsuntersuchungen Wunschuntersuchungen Erstuntersuchung: vor Aufnahme Nachuntersuchung: während Nachgehende Untersuchung: Latenzzeit
- Wann muss die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz durchgeführt werden? Innerhalb eines Zeitraumes von 14 Monaten vor Beschäftigungsbeginn.
- Berufe mit besonderen Allergie-Risiken? Frisör Bäker und Konditor Gesundheitswesen Reinigungswesen Metallverarbeitung Makler Lakierer, Gärtner
- Wann soll die Nachuntersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz durchgeführt werden? Jährlich (nach neun Monaten hinweisen, nach 12 Monaten vorlegen lassen der Bescheinigung)
- Wann Meldung des Verdachts auf eine Berufskrankheit? §202 SGB VII Arzt muss begründeten Verdacht dem Unfallversicherungsträger oder der für den medizinischen Arbeitsschutz (staatlicher Gewerbearzt) zuständigen Stelle in bestimmter Form anzeigen (unverzüglich!)
- Was ist eine Berufskrankheit lt. §9 Abs. 1 SGB VII Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheit bezeichnet und die Versicherte infolgte einer den Versicherungsschutz nach §§2, 3 oder §6 begründenden Tätigkeiten erleiden.
- Was regelt §294a SGB V Mitteilung von KRankheitsursachen und drittverursachten Gesundheitsschäden Liegen Anhaltspunkt dafür vor, dass eine Krankheit eine Berufskrankheit ist, [...] sind die Vertragsärzte, ärztlich geleitete Einrichtungen und die Krankenhäuser nach §108 verpflichtet, [...] dies den Krankenkassen mitzuteilen. CAVE: bei Nichtmeldung zivilrechtlicher Anspruch auf Schadensersatz
- Wie viel % der Verdachtsfälle einer Berufskrankheit werden bestätigt? 35%
- Träger der Unfallversicherung BG Unfallkassen Landwirtschaftliche BG gemeindeunfallversischerungsverbände Feuerwehr Unfallkassen
- Allgemeines zur UVV Ermittlungen von Amts wegen Schadensersatzprinzip Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle, Wegeunfälle unabhängig vom Verschulden
- Leistungen GUV an Arbeitnehmer Medizinische Reha Berufliche Reha Soziale Reha Entschädigungsleistungen
- §14 SGB VII Prävention Träger der GUV haben mit allen geeigneten Mitteln zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Erste Hilfe zu sorgen.. Enge Zusammenarbeit mit Krankenkassen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen - Definition Alle Krankheiten, deren Auftreten in Verbindung mit der Arbeitsfähigkeit steht. Keine rechtliche Qualität (GG Berufskrankheit)
- Präsentismus Krank zur Arbeite gehen 60-70% aller Beschäftigten mindestens 1x im Jahr
- Soziale Sicherung - Minderung der Erwerbsfähigkeit SGB VII (GUV)
- Soziale Sicherung - Arbeitsunfähigkeit SGB V (GKV)
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- Soziale Sicherung - Erwerbsunfähigkeit/minderung SGB VI (GRV)
- Soziale Sicherung - Schwerbehinderung Versorgungsrecht (GdB ist nicht gleich %)
- Wofür ist die Kooperation von Hausarzt und Arbeitsmediziner wichtig? Diagnose und Therapie Reha und Wiedereingliederung Gesundheitsförderung und Prävention
- Wann ist ein Unfall ein Arbeitsunfall Innerer Zusammenhang (Tätigkeit die zum Unfall führt hängt mit Tätigkeit zusammen) Unfall beruht ursächlich auf der versicherten Tätigkeit (haftungsbedingte Kausalität) Unfall verursacht Gesundheitsschaden (haftungsausfüllende Kausalität)
- Arbeitsunfall - Vorgehen leichte Verletzungen ohne AU: niedergelassener Artzt/Betriebsarzt erwartende AU: D-Arzt Schwere Verletungen: Krankenhaus Meldepflicht: Arbeits- und Wegeunfall, der zu einer AU von mehr als drei Tagen oder zum Tode führt
- Welche Krankheiten könenn als BK bezeichnet werden? Erkenntnisse der med. Wissenschaft besondere Einwirkungen bestimmte Personengruppen versicherte Tätigkeit erhötes Risiko im Vgl. zur übrigen Bevölkerung
- Aktuelle Wie-BKs? Karpaltunnelsnydrom durch mechanische Belastung Larynxkarzinom durch Schwefelsäure-Aerosole Hautkrebs durch UV-Licht
- Keine Erkenntnisse für Anerkennung als BK? MCS (multiple chemical sensitivity) Burn-out-Syndrom Mobbing FMS (fybromyalgia syndrom) CFS (chronic fatigue syndrome)
- Häufigste angezeigte/anerkannte BK? Hauterkrankungen! Anerkannt: Lärmschwerhörigkeit
- Wann ist man als Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht ausgenommen? BK Meldung nach § 202 SGB VII Infektionsschutzgesetz nach §6 Rechtfertigender Notstand nach §34 StGB
- BK5101 Berudskrankheiten der Haut
- Voraussetzungen für den Versicherungsfall Krankheit im medizinischen Sinn Vorleigen der Tatbestandsmerkmale der BK Liste Verursachung durch eine versicherte Tätigkeit Erfüllung besonderer versicherungsrechtlicher Merkmale
- BK mit Zwang zur Unterlassung Isocyanate Sehnenschieden oder Sehengleitgewebe Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen Bandscheibenbedingte Erkrankungen der LWS/HWS Obstruktive Atemwegserkrnakungen (nich tEAA) Hauterkraknungen
- Grundlage für die Prävention von BK §3, Abs. 1 BKB alle Maßnahmen müssen durch UVT getroffen werden, um entgegenzuwikren ggf. AUffordnerung , Tätigkeit zu verlassen
- Geldleistungen bei Anerkennung/BK Verletztengeld: med. Rehab. z.B. AU, 80% Bruttoverdienst Übergangsgeld: Umschulung Verletzenrente: Versicherungsfall, nach Höhe MdE, max. 2/3 Jahresarbeitsverdienst Wittwenrente: 2/3 bzw. 40% JAV
- § 278 StGB Falsches Zeugnis... Freiheitsstrafe für Ärzte und med. Personal!
- § 839a BGB Haftung des gerichtlichen Sachverständigen bei unrichtigem Gutachten -(vorsätzlich oder grob fahrlässig)..
- Anforderung BK Gutachter fachliche Qualifikation Ausstattung (AIT= arbeitsplatzbezogener Inhalationstest) Neutralität, Objektivität, Zuverlässigkeit Unabhänhihkeit wissenschaftliche Expertise
- TRK Technische RIchtkonzentration: maximale Konzentration eines stoffes in der Luft am Arbeitsplatz; für krebserzeugende Stoffe, für die kein MAK Wert angegeben werden darf
- TRK Technische RIchtkonzentration: maximale Konzentration eines stoffes in der Luft am Arbeitsplatz; für krebserzeugende Stoffe, für die kein MAK Wert angegeben werden darf