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Öffentliches Wirtschaftsrecht (Subject) / Fragen (Lesson)

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  • An welchen Stellen überschneiden sich nationales und internationales Wirtschaftsrecht? - Regelungen in Bezug auf Ausländer - wirtschaftliche Vorgänge außerhalb des eigenen Landes/Staatsgebietes
  • Wodurch werden öffentliche Unternehmen gekennzeichnet? - sind ganz oder teilweise Eigentum der öffentlichen Hand, ihr unterstellt oder verwaltet
  • 3) Können Minderjährige sich selbstständig machen? Ja, sofern nach §106 BGB sie als gesetzlicher Vertreter für eine juristische Person oder sonstige teilrechtsfähige Vereinigung handeln.
  • 4) Inwiefern können/müssen EG-Verordnungen durch nationales Recht ergänzt werden? Art. 23 Abs. 1 GG = "Subsidiaritätsprinzip" (Primär und Sekundärrecht) !!!EG Verordnungen Vorrang gegenüber Bundes und Landesrecht.!!
  • 5) Inwiefern ist das GG wirtschaftspolitisch neutral? Es ist dahingehend neutral, weil es bewusst auf die Festschreibung eines bestimmten Wirtschaftssystems verzichtet und so der Legislative einen großen Gestaltungsspielraum lässt.
  • 6. Welche Bedeutung hat das Rechtsstaatsprinzip für das Öffentliche Wirtschaftsrecht? (Art. 20 GG) Es hat große Bedeutung für das Öffentliche Wirtschaftsrecht, denn es hat ordnende und gestaltende Funktion im Hinblick auf die vielfältigen Beziehungen der Wirtschaftsteilnehmer zum Staat. Art. 20 nennt nur wenige, dazu zählen allerdings auch Grund und Menschenrechte, Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit von Zweck und Mitteln sowie effektiver Rechtsschutz.
  • 7. Wie sind Berufs - und Eigentumsgrundrecht voneinander abzugrenzen? Berufsfreiheit: geschützt ist jede auf Dauer angelegte Tätigkeit einbezogen werden dabei alle generell erlaubten Tätigkeiten Eigentumsfreiheit: geschützt werden hier das Privateigentum im Sinne konkreter rechtlicher Positionen und nicht das Vermögen als Gesamtheit.
  • 8. Welche Besonderheit kennzeichnet die Koalitionsfreiheit? Besonders ist, dass die gewährleistete Freiheit, Vereine und Gesellschaften zu bilden ihre Relevanz für das Wirtschaftsrecht daraus bezieht, dass sie die Wahl eröffnet, statt als Einzelner auch gemeinsam mit anderen wirtschaftlich tätig zu werden.
  • 9. Welche Bedeutung hat die allgemeine Handlungsfreiheit für wirtschaftliche Betätigungen? praktisch jede Form wirtschaftlicher Aktivität Vertragsfreiheit Unternehmer und Unternehmensfreiheit Wettbewerbsfreiheit Verhinderung der Verzerrung des Wettbewerbs
  • 10. Wie sind Vorrang des Gesetzes und Selbstbindung der Verwaltung voneinander zu unterscheiden? Vorbehalt des Gesetzes: Verbietet der Exekutive ohne gesetzliche Grundlage tätig zu werden. Er gilt uneingeschränkt für jede Verwaltungseinheit. Solche Eingriffe müssen sich auf Parlamentsebene zurückführen lassen und müssen ein legitimes Ziel verfolgen und dürfen nur das geeignete, erforderliche und zumutbare/angemessene Mittel zur Verwirklichung dieses Zwecks einsetzen.
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  • 11. Wie wird Binnenmarkt definiert? PKWD a) Warenverkehrsfreiheit b) Personenverkehrsfreiheit c) Dienstleistungsverkehrsfreiheit d) Kapitalverkehrsfreiheit
  • 12. Welche Merkmale sind allen Grundfreiheiten gemeinsam? Bei einer Kollision mit nationalen Recht haben die Grundfreiheiten immer Anwendungsvorrang
  • 13. Welche Arten grenzüberschreitender Dienstleistungen gibt es, und worin unterscheiden sich diese von einer Niederlassung? aktiv ( polnischer Handwerker, deutscher Auftraggeber) Erbringer in Ausland passiv ( dänische Touristen nehmen Leistungen spanischer Hoteliers in Anspruch) Empfänger ins Ausland Korrespondenzdienstleistungen ( britisches Versicherungsunternehmen vertreibt Produkte über Internet/Telefon bei slowenischen Kunden) nur Dienstleistung geht ins Ausland - Empfänger und Erbringer bleiben an Ort und Stelle
  • 14. Wie ist das ESZB (Europäische System der Zentralbanken) organisiert? auf nationaler Ebene bestehend aus 13 Zentralbanken, komplettiert auf Gemeinschaftsebene von der Europäischen Zentralbank + deren Beschlussorganen (EZB-Rat & Direktorium)
  • 15. Was bedeutet Vergemeinschaftung der Währungspolitik? - enge inhaltliche Verknüpfung von Wirtschafts- und Währungspolitik, sowie Bindung aller Mitgliedsstaaten an das Gebot dauerhafter Konvergenz der Wirtschaftsleistungen
  • 16. Welche drei zentralen Abkommen bilden den Kern des WTO-Rechts? GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) GATS (General Agreement on Trade in Services) TRIPS (Trade Related Intellectual Property Rights)
  • 17. Welche Rechtsquellen kennzeichnen das Weltwirtschaftsrecht? - völkerrechtliche Verträge - Völkerrecht - allgemeine Rechtsgrundsätze
  • 18. Was bedeutet die >>tariffs only<< Maxime? - untersagt jeder Vertragspartei, außer Zöllen, Abgaben und sonstigen Belastungen bei Einfuhr einer Ware aus dem Gebiet einer anderen Partei Verbote oder sonstige Beschränkungen zu erlassen oder beizubehalten.
  • 19. Ist die EG Mitglied von WTO und IWF bzw. könnte sie es werden? Die EG ist kein Mitglied der IWF wurde als Vereinigung von Staaten errichtet, deshalb können ohne Änderung des IWF-Übereinkommens keine internationalen Währungseinrichtungen (insb. EG/EZB) Mitglied werden
  • 20. Welche staatliche Ebene ist vorrangig für den Gesetzesvollzug zuständig? Grundsätzlich sind nach Art. 30 & Art. 83 GG die Länder für den Vollzug der eigenen, aber auch der Bundesgesetze verantwortlich
  • 21. In Welchen wirtschaftsrelevanten Fällen ist Bundesauftragsverwaltung vorgesehen? (Art 85 GG) - Bereiche ( Nutzung von Kernenergie, Luftverkehrsverwaltung, Verwaltung von Bundesfernstraßen
  • 22. Welche Stellung haben Bundesoberbehörden? - sind für das gesamte Bundesgebiet zuständig - tragen die Hauptlast der wirtschaftsverwaltenden Tätigkeit - keine Zuordnung von mittleren oder unteren Behörden
  • 23. Wie unterscheiden sich Beleihung und Verwaltungshilfe? Beleihung: einem dritten werden hoheitliche Befugnisse eingeräumt (Kompetenzübertragung) Beliehener erfüllt Aufgabe selbstständig im eigenen Namen (Bsp: Schiffskapitäne, TÜV Experten) Verwaltungshilfe: keine Ausstattung mit hoheitlichen Befugnissen lediglich Unterstützung einer Behörde sie unterliegen den Weisungen des jeweiligen Verwaltungsträgers
  • 24. Unterscheiden Sie Selbstverwaltung im engeren und im weiteren Sinne? im engeren Sinne: Zweck: Wahrung der Interessen der gewerblichen Wirtschaft im Allgemeinen Kammern (Industrie und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern Berufsständische Kammern (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) im weiteren Sinne: Zweck: Eigene Interessen, großer Einfluss auf Politik Wirtschaftsverbände
  • 25. Welche Arten von Kammern gibt es? IHK, HWK
  • 26. Ist Pflichtmitgliedschaft in Kammern verfassungsgemäß? Das Bundesverfassungsgericht bejaht Vereinbarkeit mit dem GG, Schutzbereich Art. 9 GG wird nicht tangiert, Art. 12 GG wird nicht verletzt weil keine berufsregelnde Tendenz herrscht
  • 27.Welche Bedenken bestehen gegenüber einer rein gewerblichen Betätigung der öffentlichen Hand? - Gefahr: öffentliche Hand dringt in die Privaten Freiheitsräume ein und deren Grundrechte werden außer Kraft gesetzt, dadurch entstehen Konflikte mit deren Funktionen als Abwehrrechte ggü. dem Staat
  • 28. Inwiefern gewährleistet der EG Vertrag die Eigentumsordnungen der Mitgliedsstaaten? Eg Grundsatz der Neutralität ggü Eigentumsverordnungen der MS und enthält damit einen Eigentumsvorbehalt zu deren Gunsten
  • 29. In welchen Formen dürfen Kommunen sich wirtschaftlich betätigen? Wettbewerb zwischen einzelnen Gemeinden eigenständige örtliche Wirtschaftsgestaltung (Wettbewerb) Zusammenarbeit mit andern Kommunen
  • 30. Wofür gilt und was besagt das Regionalprinzip? - es besagt, dass eine Sparkasse nur im Gebiet ihrer Träger tätig sein darf.
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  • 31. Welche Formen öffentlicher Unternehmen gibt es in Deutschland? Regiebetriebe: - rechtlich und organisatorisch unselbstständig Eigenbetriebe: -rechtlich und organisatorisch selbstständige Einrichtungen auf kommunaler Ebene Sondervermögen: autonome Wirtschaftseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit (früher DB, Post) Anstalten/ Körperschaften des öffentlichen Rechts: rechtsfähig und den Eigenbetrieben ähnlich Einfluss auf Kreditinstitute von Bund, Ländern, Gemeinden
  • 32. Wann erlaubt EG Recht eine Sonderbehandlung öffentlicher Unternehmen? Art. 86 Abs. 3 EGV erkennt eine erhöhte Notwendigkeit der Regulierung an, wenn es um die Schlechterstellung von Unternehmen geht. Damit soll ein unverfälschlicher Wettbewerb garantiert werden
  • 33. Nennen Sie europäische öffentliche Unternehmen. EZB, Europäische Investitionsbank
  • 34. Wie sind formelle, funktionelle und materielle Privatisierung voneinander abzugrenzen? formell: Scheinprivatisierung spezielle, abtrennbare Verwaltungsaufgaben werden ausgelagert trotzdem noch große Einwirkungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand materiell Aufgabenprivatisierung Aufgaben werden nicht nur vom Staat, sondern können auch von Privaten geregelt werden funktionell zwischenform von materiell und formell Private Public Partnership
  • 35. Welche Formen der Verwaltungsmodernisierung kennen Sie? new public management public private partnership
  • 36. In welcher Weise kooperieren Staat und Private bei Public Private Partnerships? Kooperation zwischen öffentlichen Verwaltungen/ Wirtschaftsunternehmen und anderen privaten Organisationen um öffentliche Aufgaben besser zu erfüllen Rechtsform GmbH/Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • 37. Welche Bedeutung hat die Unterscheidung zwischen Aufgaben und Befugnisnorm? Aufgaben: Bereiche durch EG und staatliches Recht gesteuerter Betätigung Befugnisnorm: Ermächtigungsgrundlage zum Verwaltungshandeln, insb. zu Eingriffen in die grundrechtlich gewährleistete wirtschaftliche Betätigungsfreiheit
  • 38. Welche Funktion haben Wirtschaftsinformationen? Informationen über das Wirtschaftsgeschehen darstellen, sowie Veränderungen und Zustand
  • 39. Inwiefern unterscheiden sich Wirtschaftslenkung und Wirtschaftsförderung? Wirtschaftslenkung: - Stabilitäts und geldpolitische Instrumente der EZB (Preisstabilität gewährleisten + Unterstützung der allg. Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft, Regelung des Geldumlaufs und der Kreditgewährung -> Hauptrefinanzierungsgrundsätze und Zinsen) Wirtschaftsförderung: - Überschneidung mit Wirtschaftsplanung
  • 40. Was bezwecken und worin unterscheiden sich Kontrollerlaubnis und Dispens? Kontrollerlaubnis  - präventives Verbot einer wirtschaftlichen Betätigung, dass jedoch aufgehoben werden  kann, wenn der Bewerber den gesetzlichen Erlaubnisvoraussetzungen genügt -> bis dahin ist die Betätigung unerlaubt Dispens/Befreiung - ist die Ausnahmegenehmigung, die den Eingriff durch die Kontrollfunktion verhindert
  • 41. In Welchen Bereichen und unter welchen Voraussetzungen darf die Verwaltung privatrechtlich Handeln? zweistufige Rechtsverhältnisse (Frage: Ob =öffentlich-rechtlich, Frage: Wie= privat-rechtlich oder öffentlich- rechtlich) Gemeindeordnungen, ortsansässige Gewerbetreibende sind berechtigt die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu nutzen
  • Wie unterscheiden sich Gewerbe und Freie Berufe? Gewerbe: industrielle/handwerkliche Produktion + Verarbeitung, Handel, DL Gewerbsfähigkeit, nicht bei: reine Urproduktion, Verwaltung des eigenen Vermögens, wissenschaftliche/künstlerische Tätigkeit, DL höherer Art Gewerbemäßigkeit: erlaubt und sozial respektiert Gewinnerzielung  grundsätzlich selbstständig auf Dauer angelegt Freie Berufe: Wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Berufe Art. 5 Abs. 3 GG sowie §§ 33a Abs. 1, 55 Abs. 1 GewO Abgrenzung schwierig außerdem DL höherer Art und freie Berufe:- höhere Bildung notwendig- berufsethischer Prinzipien (und nicht Gewinnstreben) im Vordergrund→ bei Apothekern, Erziehern, Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Ärzten und anderen Heilberufen
  • Wodurch rechtfertigt sich und wie weit reicht die Ausnahme für »Urproduktion«? planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren einschließlich der Verwertung der selbst gewonnenen Naturerzeugnisse Dazu zählen die in § 6 GewO aufgeführten Wirtschaftszweige auch die verkehrsübliche Be- und Verarbeitung (sog. erste Verarbeitungsstufe, z.B. Kellerbehandlung eigenen Weines, Dreschen eigenen Getreides) und der Verkauf der Produkte (z.B. selbst gebackenen Brotes) Grund für die Sonderstellung der Urproduktion ist, dass sich die Gewinnung roher Naturerzeugnisse in der herkömmlichen Art und Weise erheblich von der eigentlichen gewerblichen Betätigung unterscheidet; Jahreszeiten, Witterung, Bodenverhältnisse usw. haben großen Einfluss auf die Erträge
  • Welche Bedeutung hat ein Gewerbeschein? Für den Beginn eines stehenden Gewerbes gilt nur ein Anzeigeerfordernis (§ 14 Abs. 1 GewO). Zweck: Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen Anzuzeigen sind nicht nur Betriebsbeginn, -verlegung, -wechsel und -aufgabe, sondern auch die Gründung von Zweigniederlassungen Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob eine besondere Zulassung nötig ist oder die zuständige Behörde auf andere Weise Kenntnis von den gewerblichen Aktivitäten erlangt hat. Der »Gewerbeschein« nach § 15 Abs. 1 GewO dient lediglich dem Nachweis der Anmeldung; er ist keine Erlaubnis   
  • Aus welchem Grunde kann ein zulassungsfreies Gewerbe untersagt werden? nach § 15 Abs. 2 S. 1 GewO kann bei einem Gewerbe, zu dessen Ausübung eine Zulassung erforderlich ist, die Fortsetzung des Betriebes von der zuständigen Behörde »verhindert« werden, wenn es ohne diese Zulassung betrieben wird Untersagung wegen Unzuverlässigkeit: - keine Gewähr dafür bietet, dass er das von ihm betriebene Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß betreiben wird (fehlende Sachkunde, fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die Begehung einschlägiger Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ) - Unzuverlässigkeit Dritter : erforderlicher Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten   
  • Was ist eine Reisegewerbekarte? § 55 Abs. 1 GewO grundsätzlich erlaubnisbedürftig in Form der Reisegewerbekarte Besitzt der Gewerbetreibende die notwendige Zuverlässigkeit, ist die Reisegewerbekarte zu erteilen (§ 57 Abs. 1 GewO). Die Karte hat er während der Gewerbeausübung bei sich zu führen und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzuzeigen die Entziehung einer Reisegewerbekarte richtet sich mangels spezieller Regelungen nach §§ 48, 49 VwVfG.   
  • Für wen gilt und was besagt Marktfreiheit? § 70 Abs. 1 GewO berechtigt jedermann, der zum Teilnehmerkreis einer festgesetzten Veranstaltung gehört, nach Maßgabe der jeweiligen Teilnahmebestimmungen zur Beteiligung an der Veranstaltung. Der Veranstalter kann unter den Voraussetzungen des § 70 Abs. 2 GewO die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und Besuchergruppen beschränken Aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere bei Platzmangel, können einzelne Aussteller, Anbieter oder Besucher ausgeschlossen werden (§ 70 Abs. 3 GewO)
  • Warum ist der Betrieb einer Gaststätte oft genehmigungspflichtig? Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs Schutz der Gäste, der im Betrieb Beschäftigten und der Nachbarschaft und Allgemeinheit vor Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit, der Ausbeutung und sonstigen von Gaststättenbetrieben ausgehenden erheblichen Gefahren, Nachteilen oder Belästigungen (vgl. §§ 4, 5, 15 GastG)   
  • Welche Bedeutung hat eine Eintragung in die Handwerksrolle? Verzeichnis aller Inhaber eines Betriebes eines zulassungspflichtigen Handwerks (gem. Anlage A Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung HwO), die ein stehendes Gewerbe ausüben Kernstück des Handwerkrechts § 6 Abs. 1 HwO + Anlage konstitutive Wirkung: Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet § 1 HwO Löschung: möglich bei fehlender/gelöschter Eintragung (> Untersagung) oder Unzuverlässigkeit   
  • Welche Verkehrsgewerbe sind zu unterscheiden? Güterkraftverkehr: die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben + Werkverkehr Linien- oder Gelegenheitsverkehr : Beförderung von Personen Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr