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Umsatzsteuer (Subject) / Klausurauswertung 5 (Lesson)

Klausur

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  • Eigenhändler UN wurde in eigenem Namen auf eigene Rechnung als Eigenhändler tätig. 
  • Stundung Kaufpreis Die zinslose Stundung des Kaufpreises ist eine unselbständige Nebenleistung zur Lieferung/sonstigen Leistung. 
  • Factoring (Abtretung einer Forderung) Der Factor erbringt mit der Einziehung und Übernahme des Forderungsrisikos eine sonstige Leistung, § 3 (9) UStG. 
  • Gefahrenübergang Mit Einigung und Übergabe. 
  • Sicherungsübereignung X kauft Bus finanziert durch A mit Sicherungsübereignung. Bei Untergang verkauft X mit Zustimmung des A den Bus. 1. Sicherungsübereignung: Es geht zwar das zivilrechtliche aber nicht das wirtschaftliche Eigentum über, keine Übertragung der Verfügungsmacht.  2. Erst im Zeitpunkt der Verwertung liegt eine Lieferung vor. Und zwar von X an A. 3. Da X den Bus selbst verkauft, handelt es sich um ein Kommissionsgeschäft. Denn X verkauft im eigenen Namen, aber auf Rechnung von A.  4. Im Zeitpunkt der Verwertung verkauft dann also wieder A an X und dieser an den Endabnehmer. 5. Dreifachumsatz: X- A, A-X und X dann an den Endabnehmer
  • Einkaufskommission H kauft im eigenen Namen aber auf Rechnung des M eine Maschine um damit einen Auftrag für M auszuführen. H führt durch die Beschaffung der Maschine Einkaufskommissionsgeschäfte, 383 HGB.  1. Als H die Maschine bekommt, führt er eine Lieferung an M aus, § 3 (3), Hilfsgeschäft im Rahmen des UN.  2. Ort gem. § 3 (7) S. 1. 3. H durfte die Maschinen zur Ausführung von Umsätzen nutzen, dabei handelt es sich um eine Leistungsbeistellung (unentgeltlich, kein steuerbarer Vorgang)  4. Da M die Maschine direkt bezahlt, liegt ein abgekürzter Zahlungsweg vor. 
  • Betriebs-PKW UN ordnet den PKW voll dem UN zu, aber verwendet den PKW im Jahr der Anschaffung nur für steuerfreie Umsätze. Der PKW wird auch privat genutzt. 1. Grds. gem. § 15 (1) S. 1 Nr. 1 vorsteuerabzugsberechtigt, aber ausgeschlossen gem. § 15 (2) S. 1 Nr. 1, da im Jahr der Anschaffung nur für Ausschlussumsätze verwendet. (Da kein VSt-Abzug auch keine Wertabgabe gem. § 3 (9a) Nr. 1 UStG) 2. Im Folgejahr wird der PKW für Umsätze verwendet, die den VSt-Abzug nicht ausschließen. Somit ist einer Vorsteuerberichtigung gem. § 15a durchzuführen.  3. Hinsichtlich der Privatnutzung liegt eine Wertabgabe gem. § 3 (9a) Nr. 1 vor. Ort, § 3f 4. Der Verkauf des PKW erfolgt als Hilfsgeschäft im Rahmen des Unternehmens, § 3 (1). Voll steuerpflichtig.  5. Vorsteuerabzug lfd. Kosten : Aufteilung gem. § 15 (4) S. 1 6. Da der Verkauf voll USt-Pflichtig, ist gem. § 15a (1) S. 1 eine Vorsteuerberichtigung in Höhe der USt-Pflichtigen Umsätze inkl. Privatnutzung vorzunehmen.  Wenn die USt mehr als 1.000€ beträgt (§ 44 (1), (2) UStDV. 
  • Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft 1. Reihengeschäft: 2 Lieferungen von A-B-C, der Gegenstand gelangt direkt vom ersten an den letzen Unternehmer. Somit Reihengeschäft gem. § 3 (6) S. 5 UStG.  2. Zuordung der Warenbewegung:  a) warenbewegte Lieferung:  A oder B liefert bzw. gibt Versendungsauftrag: bewegte Lieferung A-B, Ort am Beginn, § 3 (6) S. 5 i.V.m. S. 1 ruhende Lieferung: B-C, Ort am Ende gem. § 3 (7) S. 2 Nr. 2 3. Voraussetzungen des § 25b (1), (2) prüfen, wenn erfüllt, dann Dreiecksgeschäft 4. Folgen: Übergang Steuerschuld gem. § 25b (2) i.V.m § 13a (1) Nr. 5 5. Entstehung gem. § 13 (1) Nr. 1 Bst. a S. 1: Mit Ablauf VAZ der Lieferung 6. In gleicher Höhe Vorsteuerabzug § 25b (5)
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