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Steuern (Subject) / Einkommensteuer (Lesson)

Grundlagen der Einkommensteuer

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  • Definition Einkommensteuer Die Einkommensteuer ist die Steuer auf das Einkommen der natürlichen Personen. (Steuerpflichtiger §§ 1-1a EStG)
  • An welchem Gebot orientiert sich die Einkommensteuer? Die Einkommensteuer orientiert sich an dem Gebot der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit.
  • Was ist die Steuer auf das Einkomemn juristischer Personen? Körperschaftsteuer
  • Zu welcher Gruppe gehören sowohl die Einkommen- als auch die Körperschaftsteuer? Zur Gruppe der Ertragsteuern
  • Welche Ertragsteuern gibt es? Zu den Ertragsteuern gehören in Deutschland u.a. die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer.
  • Was ist der Unterschied zwischen Ertrag- und Substanzsteuern? Ertragsteuern sind – im Unterschied zu Substanzsteuern – solche Steuern, die auf einen Vermögenszuwachs, also auf einen Zufluss von Geld oder geldwerten Gütern (Erträge) für eine bestimmte Periode (Veranlagungszeitraum) erhoben werden. Bemessungsgrundlage einer Substanzsteuer ist – im Unterschied zur Ertragsteuer – ein bestimmter Vermögensstamm.
  • Welcher § regelt die Ermittlung des versteuernden Einkommens? Dies bestimmt § 2 Abs. 2-5 EStG.
  • Wie ist das zu versteuernde Einkommen in § 2 Abs. 5 S. 1 EStG definiert? Einkommen, vermindert um die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG und die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge.
  • Was ist unter Gesamtbetrag der Einkünfte gem. EStG zu verstehen? Die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug nach § 13 Abs. 3 EStG.
  • Wo werden im EStG die Einkünfte geregelt? Im § 2 Abs. 1 und Abs. 2 EStG.
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  • Welches sind die Einkunftsarten im Einkommensteuergesetz? Der Einkommensteuer unterliegen nach § 2 Abs. 1 EStG: 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit,4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,7. Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22, die der Steuerpflichtige während seiner unbeschränkten Einkommensteuerpflicht oder als inländische Einkünfte während seiner beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielt.
  • Darstellung des Schemas für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens gem. § 2 EStG. 1. Schritt: Ermittlung der Einkünfte innerhalb jeder Einkunftsart (§ 2 Abs. 2 EStG) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, §§ 13-14 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb, §§ 15-17 EStG Einkünfte aus selbständiger Arbeit, § 18 EStG Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, § 19 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 20 EStG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, § 21 EStG sonstige Einkünfte, §§ 22, 23 EStG 2. Schritt: Bildung der Summe der Einkünfte 3. Schritt: Ermittlung des zu versteuernden Einkommens     Summe der Einkünfte./. Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG./. Freibetrag für Land- und Forstwirte nach § 13 Abs. 3 EStG= Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG)./. Verlustabzug nach § 10d EStG./. Sonderausgaben nach §§ 10-10c EStG./. außergewöhnliche Belastungen nach §§ 33-33c EStG./. Steuerbegünstigungen nach §§ 10e-10h EStG und § 7 FördG=  Einkommen (§ 2 Abs. 4 EStG)./. Freibeträge für Kinder nach §§ 31 und 32 Abs. 6 EStG./. Härteausgleichsbetrag nach § 46 Abs. 3 EStG, § 70 EstDV= zu versteuerndes Einkommen (§ 2 Abs. 5 EStG)  
  • Während § 2 Abs. 1 EStG festlegt, welche Arten von Einküften der Einkommensteuer unterliegen, bestimmt Abs. 2, was Einkünfte sind. Worin wird hier unterschieden? Das Gesetz unterscheidet hierbei zwischen Gewinneinkünften und Überschusseinkünften.