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Bilanzierung (Subject) / §3.2 Dauerschuldverhältnisse/Leasing (Lesson)
Bilanzierung von Leasing
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- Was sind Dauerschuldverhältnisse? Vertragsverhältnis, bei dem die Leistung über einen längeren Zeitraum erstreckenden Leistungen besteht
- Was sind Beispiele zu Dauerschuldverhältnissen? Miete, Pacht, Darlehen, Leasing, Mietkauf
- Was passiert mit Dauerschuldverhältnissen nach GoB, welches GoB setzt sich in Kraft? Welche Ausnahmen gibt es? Sie dürfen nicht bilanziert werden ---> Aufwand Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte Ausnahmen: Leasing, Mietkauf
- Was ist Leasing? Überlassung einer Sache vom LG an LN zum Gebrauch für eine bestimmte Zeit gegen Entgelt
- Was ist abhängig davon bei wem der Leasinggegenstand angesetzt wird? Wer das wirtschaftliche Risiko trägt und Abhängig von Vertragsgestaltung
- Welche Arten von Leasing gibt es? Finanzierungsleasing (Finance Leasing) Mietleasing (Operating Leasing)
- Welche Verträge beim Finanzierungsleasing gibt es? - Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht Mehrerlösbeteiligung Kündigung nach 40 % der betriebl. ND - Vollamortisationsvertrag
- Erkläre beim Finanzierungsleasing den Teilamortisationsvertrag. Bei wem ist der Leasinggegenstand zu bilanzieren? Leasingraten decken während der Grundmietzeit nicht die AK Am Ende der ND bleibt ein Restwert Bilanzierung beim LG
- Erkläre beim Finanzierungsleasing/Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht. Bei wem ist der Leasinggegenstand zu bilanzieren? LG kann Gegenstand verkaufen oder LN zu kauf verpflichten. Bilanzierung beim LG
- Erkläre beim Finanzierungsleasing/Teilamortisationsvertrag mit Mehrerlösbeteiligung. Bei wem ist der Leasinggegenstand zu bilanzieren? Wenn bei Verkauf des Gegenstands LG > 25% am Verkaufserlösbeteiligt ist ---> Bilanzierung bei LG
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- Erkläre beim Finanzierungsleasing/Teilamortisationsvertrag mit Kündigung nach 40% der betriebs. ND. Bei wem ist der Leasinggegenstand zu bilanzieren? Bilanzierung beim LG
- Erkläre den Vollamortisationsvertrag Leasingraten decken Kosten des Leasinggegenstands (AK, Nebenkosten, Finanzierungsanteile, Gewinnanteile des LG) Eigentum am Ende weiterhin vom LG
- Vollamortisationsvertrag wann ist der Gegenstand beim LN zu bilanzieren? - Wenn GMZ < 40 % der betriebsgewöhnlichen ND - Wenn GMZ > 90 % der betriebsgewöhnlichen ND - Wenn GMZ zwischen 40% und 90% und zusätzlich Kaufoption Mietverlängerungsoption
- Erkläre die Kaufoption zur Bilanzierung beim LN führt Kaufpreis kleiner als RBW bei regülärer AfA entsprechen
- Erkläre die Mietverlängerungsoption die zur Bilanzierung beim LN führt Bei der Anschlussmiete den Werteverzehr nach linearer Abschreibung nicht deckt
- Zurechnungskriterium zum LN beim Kauf oder Mietverlängerungsoptionsrecht Wenn wirtsch. Vorteil durch Optionsrecht ergibt und GMZ erheblich kürzer als betriebsgewöhnliche ND
- Zurechnungskriterium zum LN Relation betriebsge. ND und GMZ wenn ohne rücksicht auf optionsrecht ND und GMZ annähernd decken
- Zurechnungskriterium zum LN bei speziellen Bedürfnissen. Wenn leasingegenstand am ende der mietzeit faktisch nur noch vom LN genutzt werden kann. Keine Berücksichtigung von ND und GMZ
- Erläutere die Bilanzierungskonsequenz beim LG und was ist der Vorteil dabei beim LN? - Auf der Aktivseite mit AHK - planmäßige Afa über voraussichtliche ND - Bei LN Aufwand und Anhangangabe (Vorteil LN gleichbleibende EK Qoute)
- Erkläre die Bilanzierungskonsequenz beim LN - Ansatz zu AHK (Barwert kumulierte Leasingraten ggf. Einmalzahlung und ANK) -Afa betriebsgewöhnliche ND - Ansatz VBK bei LN ( Zinsen, Tilgung, Kosten) - Ansatz Ford bei LG