Strafrecht (Subject) / notkarten (Lesson)

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  • vorraussetzung offensive selbsthilfe bestehen eines privatrechtlichen anspruchs staatliche hilfe käme zu spät verhältnismäßige selbsthilfehandlung   (insbesondere für identitätsfeststellung um den anspruch zu sichern)
  • anhalterecht voraussetzungen gerichtlich strafbare handlung  (nicht verwaltungsübertretung) (ex ante) hinreichende gründe darauf (verdachtsgründe müssen objektiv sein)
  • begriff uneinbringlich bei geldstrafen wenn durch die vollstreckung der eigene/der zu verpflichtenden unterhalt gefährdet wäre
  • werte die bei der strafzumessung im engeren sinn eine rolle spielen erfolgsunwert subjektiver handlungsunwert objektiver handlungsunwert gesinnungsunwert spezial/generalprävention
  • Doppelverwertungsverbot erschwerungs und milderungsgründe die das gesetz schon bei der strafdrohung miteinbezogen hat sind bei der strazumessung ausser betracht zu lassen
  • was bedeutet "etikettenschwindel" Vorbeugende Maßnahmen (§21, §22) werden auf Grund der Gefährlichkeit des Täters verhängt, Strafen ausschließlich auf Grund der Schuld (§4) . Nachdem die Maßnahme aber genauso mit Wegsperren und Freiheitsverlust verbunden ist läuft das auf das selbe hinaus. Das Schuldprinzip könnte mit einer Maßnahme umgangen werden.
  • quasikausalität meinungsstreit noch hM: mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit abgewendet hätte. fuchs meinung: wenn die handlung die dem rechtsgut drohende gefahr, die sich verwirklicht hat, wesentlich vermindert hätte.
  • subjektives rechtfertigungselement fuchs: versuchsregelung anwenden reine erfolgsunrechtslehre: straflos, es braucht kein subj rf element, es kommt nur auf das objektive rf element an. anderes extrem: strafbar wegen vollendetes delikt, weil tatbild ganz erfüllt und kein rf grund da subj fehlt analoge anwendung des versuchs: nachteil--> verbotene analogie des versuchs zum nahteil, es liegt tatbestandsloses verhalten vor
  • risikozusammenhang meinungsstreit nachträgliches -fehlverhalten- eines dritten hM: grob fahrlässiges nachträgliches fehlverhalten durhcbricht leicht fahrlässiges durchbricht nicht.  
  • risikozusammenhang meinungsstreit -unterlassen- eines dritten "sorgfaltswidrigkeit" Vorsatz: durchbricht auf jeden fall Grob fahrlässig: burgstaller ja, andere nur wenn garant. leichter fahrlässigkeit: niemals
  • risikozusammenhang meinungsstreit -unterlassen- eines dritten "Kausalität" bei grober farhlässigkeit jud: erfolg wäre mit sehr großer wahrscheinlichkeit nicht eingetreten gegenposition: bloße möglichkeit fuchs: einfache wahrscheinlichkeit
  • freiwilligkeit des rücktritts Franksche " Ich kann, will aber nicht"Roxinsche "Verbrechervernunft gebietet Rücktritt weil sich äußere Umstände geändert haben"
  • unmittelbare täterschaft bei mehraktigen delikten hM: jeder der bei mehraktigen delikten auch nur einen von den teilakten vornimmt ist unmittelbarer täter fuchs: nur derjenige der den letzten teilakt ausführt ist unmittelbarer täter sofern auf vorherige verabredung. ohne verabredung kein unmittelbarer täter der gesamten tat
  • behebung fremde bankomatkarte mit richtigem code ogh + teil der lehre: es liegt diebstahl vor, gewahrsamsbruch ist da die bank nur dem rechtmäßigen eigentümer geld herausgeben will anderer teil der lehre: 148a, dieser mus in folge aber so ausgelegt werden dass er auch unberechtigte eingabe eines richtigen codes miteinbefasst
  • lugurkunde im betrug wird eine lugurkunde im betrug eingesetzt erfüllt sie zwar nicht den urkundenbetrug, aber den beweismittelbetrug nach OGH. überwiegende lehre lehnt aber lugurkunde des beweismittelbetrugs ab. sie nimmt die lugurkunde zwar nicht aus dem 223 heraus aber aus dem 147. dualistischer beweismittelbegriff
  • perpetuatio fori die örtliche unzuständigkeit kann nach einer anklageschrift nicht mehr geltend gemacht werden §213 abs 5
  • feststellungsmangel/begründungsmangel nichtigkeitsgrund feststellungsmängel: abs 1 z9 lit a und z10   begründungsmängel: nicht bei NB möglich ausser 5a berufung möglich mit schuldberufung
  • kirterien für "schweres verschulden" handlungsunwert: wie auffällig war die sorglosigkeit des täters und wie wahrscheinlich war der erfolg deswegen vorherzusehen ex ante gesinnungsunwert: maß der persönlichen vorwerfbarkeit
  • mitfahren mit einem betrunkenen autolenker wird laut Rspr nie als einwilligung in einer wenngleich nur leichte verletzung gedeutet
  • einkauf mit einer kreditkarte? betrug aber auch kreditkartenbetrug also schwerer betrug nach 147