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Familienrecht (Subject) / Verfügung über das Vermögen im Ganzen, § 1365 BGB (Lesson)

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  • Nenne die Voraussetzungen des § 1365 BGB! I. Wirksame Ehe, §§ 1303-1320 BGBII. Zugewinngemeinschaft, §§ 1363 ff. BGBIII. Verfügung über das Vermögen im Ganzen
  • Welche Probleme sind bei dem Prüfungspunkt "Verfügung über das Vermögen im Ganzen" angesiedelt? - Einzelgegenstände, die (nahezu) das gesamte Vermögen ausmachen- Berücksichtigung der Gegenleistung- Belastung als Verfügung
  • Welche Konsequenzen hat § 1365 BGB für das Verpflichtungsgeschäft? Unwirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts.
  • Wann ist ein Rechtsgeschäft, in dem sich ein Ehegatte zu einer Verfügung über das Vermögen im Ganzen verpflichtet, dennoch wirksam? Wenn der andere Ehegatte genehmigt, § 1366 BGB.
  • Welche Konsequenzen hat § 1365 BGB für das Verfügungsgeschäft? Es gilt eine absolute Verfügungsbeschränkung, d.h. der verfügende Ehegatte ist Nichtberechtigter. Die Nichtberechtigung kann nicht einmal über die Regeln des gutgläubigen Erwerbs überwunden werden.
  • Wann ist eine Verfügung über das Vermögen im Ganzen dennoch wirksam? Wenn der andere Ehegatte genehmigt, § 1366 BGB.
  • Welche Auffassungen werden zu dem Problem vertreten, ob § 1365 BGB auch für Verfügungen über Einzelgegenstände gilt, die (nahezu) das gesamte Vermögen ausmachen? - aA: (-)- hM: (+)
  • Was spricht für die Auffassung, die § 1365 BGB nicht auf Verfügungen über Einzelgegenstände anwendet, die (nahezu) das gesamte Vermögen ausmachen? Wortlaut des § 1365 BGB.
  • Was spricht für die Auffassung, die § 1365 BGB auf Verfügungen über Einzelgegenstände anwendet, die (nahezu) das gesamte Vermögen ausmachen? Sinn und Zweck des § 1365 BGB (Schutz des ehelichen Vermögens)
  • Welches Folgeproblem stellt sich, wenn man die Anwendbarkeit des § 1365 BGB auf Einzelgegenstände, die (nahezu) das gesamte Vermögen ausmachen, bejaht? Es stellt sich die Frage, ob der Erwerber Kenntnis davon haben muss, dass der Einzelgegenstand (nahezu) das gesamte Vermögen ausmacht, damit § 1365 BGB zur Anwendung kommt.
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  • Welche Auffassungen werden zu der Frage vertreten, ob der Erwerber Kenntnis davon haben muss, dass der Einzelgegenstand nahezu das gesamte Vermögen ausmacht, damit § 1365 BGB zur Anwendung kommt? - aA: (-)- hM: (+)
  • Was spricht für die Auffassung, die nicht davon ausgeht, dass der Erwerber Kenntnis davon haben muss, dass der Einzelgegenstand nahezu das gesamte Vermögen ausmacht, damit § 1365 BGB zur Anwendung kommt? - Wortlaut des § 1365 BGB- Sinn und Zweck des § 1365 BGB
  • Was spricht für die Auffassung, die davon ausgeht, dass der Erwerber Kenntnis davon haben muss, dass der Einzelgegenstand nahezu das gesamte Vermögen ausmacht, damit § 1365 BGB zur Anwendung kommt? Schutz des Erwerbers.
  • Welche Auffassungen werden zu dem Problem der Berücksichtigung der Gegenleistung bei § 1365 BGB vertreten? - aA: (+), mit der Folge, dass § 1365 BGB nicht greift- hM: (-), mit der Folge, dass § 1365 BGB greift
  • Was spricht für die Auffassung, die bei einer Gegenleistung § 1365 BGB nicht greifen lässt? Sinn und Zweck des § 1365 BGB (Schutz des ehelichen Vermögens). Dieser Zweck ist bei Erhalt einer Gegenleistung nicht gefährdet.
  • Was spricht für die Auffassung, die bei Gegenleistung § 1365 BGB greifen lässt? - Wortlaut - Sinn und Zweck (Kein ausreichender Schutz des ehelichen Vermögens durch die Gegenleistung) - Systematik (§ 1365 BGB würde dann nur für Schenkungen gelten)
  • Welche Auffassungen werden zu dem Problem vertreten, ob eine Belastung eine Verfügung i.S.d. § 1365 ist? -aA: (-) -hM: (+)
  • Wie argumentiert die Auffassung, die verneint, dass eine Belastung eine Verfügung i.S.d. § 1365 BGB ist? Sinn und Zweck
  • Wie argumentiert die Auffassung, die bejaht, dass eine Belastung eine Verfügung i.S.d. § 1365 BGB ist? Wortlaut; Sinn und Zweck.