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Steuerberater Prüfung 2014 Haas (Subject) / HGB und Bilansteuerrecht (Lesson)
Alles was man dazu wissen muss
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- Wie wird das Betriebvermögen in der Bilanz dargestellt ? Durch Erstellung von Handelsbilanz und Steuerbilanz sowie Sonderbilanzen Dabei steht das Sonderbetriebsvermögen NUR in der Sonderbilanz
- Wo steht die definition von Rückstellungen und was sind die Voraussetzungen ? Wie werden diese angesetzt ? R5.7 Abs. 2 und Abs. 3 EStR Außenverpflichtung Vor Bilanzstichtag verursacht Mit Inanspruchnahme zu rechnen ist Nicht zu Aufwand führt Höhe und Zeitpunkt ungewiss Ansatz dem Grunde nach : HB: § 246 Abs. 1 Satz 1, §249 Abs. 1 Satz 1 HGB STB: §5Abs. 1 Satz 1 HS1 EStG Ansatz der Höhe nach : HB: §253 Abs. 1 Satz 2 HGB Abzinsung §253 Abs 2 Satz 1 HGB (immer dabei erwähnen) STB: §5 Abs. 1 Satz 1 HS 1, §6 Abs. 1 Nr. 3a i.V.m. Nr.3 Satz .. (Abzinsung)
- Wo findet man BV bei Personengesellschaften R 4.2 Abs 2 EStR SBV I : dient dem Betrieb SBV II : dient der Beteiligung ( auch Sachverhalt über 3.)
- Was finde ich in R 4.2 EStR ? R 4.2 EStR beschäftigt sich mit den Ansatz im BV dem Grunde nach für die Steuerbilanz ! HR : IDW R 4.2 Abs. 1 notwendiges BV; gewillkürtes BV für das Einzelunternehmen R 4.2 Abs. 2 BV bei Personengesellschaften SBV I und SBV II R 4.2 Abs. 3 Gebäudeteile die Selbständig sind R 4.2 Abs. 4 Nutzungs- und Funktionszusammenhänge R 4.2 Abs. 5 Unselbständige Gebäudeteile R 4.2 Abs. 6+7 Aufteilung AK/HK bei Gebäuden R 4.2 Abs. 8 Grundstücksteile untergeordneter Wert (§8 EStDV) R 4.2 Abs. 9 Grundstücke als gewillkürtes BV R 4.2 Abs. 10+11 Einheitliche Behandlung von Grundstücken R 4.2 Abs. 12 Grundstücke im SBV R 4.2 Abs. 13-15 Keine bindung Einheitswert R 4.2 Abs. 16 BV bei Schätzung
- Wo finde ich den Wechsel der Gewinnermittlungsart R 4.6 EStR beschäftigt sich mit dem Wechsel der Gewinnermittlungsart
- Wo finde ich etwas zum Drittaufwand ? H 4.7 "Drittaufwand"
- Wann findet das Aktivierungsverbot von immateriellen Wirtschaftsgütern keine Anwendung ? 1. Wenn es selbstgeschaffen wurde nur in der HB ( § 248 Abs 2 Satz 1 HGB ) es sei es sind Kundenlisten, Marken (§248 Abs. 2 Satz 2 HGB) 2. Wenn es käuflich erworben wurde ( §246 Abs 1 Satz1 HGB, §247 Abs 2 HGB, § 5 Abs 1 Satz 1 1. HS EStG, § 5 Abs 2 EStG UKS) 3. Wenn es eingelegt wird ( R 5.5 Abs. 3 Satz 3 EStR )
- Wo finde ich was zu RAP R 5.6 EStR
- Wie lange bleibt ein WG Anlgevermögen Bis sich die bisherige Nutzung ändert R 6.1 Satz 7 EStR
- Wie sind die AK bei Ratenkauf oder Leibrente mit oder ohne Schuldübernahme / Zuzahlung zu bemessen ? mit dem Barwert nach § 12-14 BewG ( R 6.2 Satz 2 EStR ) zuzüglich Schuldübernahme und Baraufgabe
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- Wo finde ich was zu Abbruchkosten H 6.4 EStH Kauf mit Abbruchabsicht => 1. nicht verbraucht =>HK 2. verbaucht => AK GruBo Kauf ohne Abbruchabsicht=> BA Einlage mit Abbruchabsicht => AK GruBO
- Was ist beim Untergang eines WG zu beachten ? H 6.6 Abs 3 EStH Mehrentschädigung : Übertragung stiller Reserven nur im Verhältniss Entschädigung zu aufgedeckten stillen Reserven und AK Ersatzwirtschaftsgut R 6.6 Abs. 3 EStR Rücklage für Ersatzbeschaffung in Höhe stiller Reserven soweit im folgejahr angeschaft wird, sonst Jahr+1 = Zwangsauflösung
- Teilwert ? Deffinition : R 6.7 EStR
- Wo finde ich Einlagen ? Ansatz dem Grunde Nach : § 4 Abs 1 Satz 8 EStG Ansatz der Höhe nach : § 6 Abs 1 Nr. 5 Satz 1 1.HS EStG => Teilwert höchstens AK; es sei a) innerhalb 3 Jahren angeschaft ( § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 HS 2 Buchstabe a) b) Anteil an KapGes. i.S. § 17 Abs 1 oder 6 (§ 6 Abs 1 Nr. 5 HS 2 Buchst. b) c) Anteil i.S.§ 20 Abs. 2 (§ 6 Abs 1 Nr. 5 HS 2 Buchst. c) es sei 1. Satz 2 = Abnutzbares WG ./. AfA 2. Satz 3 = wurde entnommen = Entnahmewert R 6.12 EStR
- A ist gewerbetreibender u.hat in seinem Verwaltungsgeb.eine Wohnung zu fremder Nutzung vermietet.Da er für sich und seine Familie ein EFH gebaut hat, vermietet er seine Wohung im Verwaltungsgeb an fremde Mieter. A hätte gerne die Wohnung im PV ? Ja siehe H 4.3 Abs 2-4 "Keine Entnahme des Grundstücks...." Spiegelstrich "Nutzungsänderung" 2. Punkt EStH Sie muss nicht zwangsläufig dem BV zugeordnet werden.
- Ein PKW gehört zum gewillkürten BV da er im Vorjahr zu mehr als 10% genutzt wurde. Im Folgejahr sinkt die Nutzung unter 10 % Verbleibt das KFZ im BV ? H 4.3 Abs. 2-4 "Nutzungsänderung" EStH Das KFZ verbleibt erstmal im BV, da eine Nutzungsänderung für sich keine Entnahme darstellt
- Was passiert, wenn eine Pers.-Gesellschaft dem Gesellschfter ein Privates Darlehn ohne betriebliche Veranlassung gibt ? H 4.3 Abs. 2-4 "Personengesellschaften" 5. Spiegelstrich EStH Es ist als Entnahme zu behandeln, die allen Gesellschaftern anteilig unter Minderung des Kapitalkontos zuzurechnen ist. => keine auswirkung auf Ergänzungs oder SBV - Bilanz
- Was passiert mit einem Grundstück des BV bei Vorbehaltsnießbrauchs Zuwendung aus ausserbetrieblichen Gründen an einen Dritten ? H 4.3 Abs. 2-4 "Vorbehaltsnießbrauch" EStH Wirtschaftsgut wird insgesamt Entnommen, auch wenn es weiterhin betrieblich genutzt wird.
- Wo finde ich was zum Wechsel der Gewinnermittlungsart ? R 4.6 Abs 1 EStR Abs .1 Satz 1 von 4/3 zu 5(1) Abs. 1 Satz 2 Übergangsgewinn darf auf 5 Jahre verteilt werden Abs. 1 Satz 3 Vor ablauf der 5 Jahre Rest= Gewinn Abs. 1 Satz 4 Wirtschaftsgüteransatz zu § 4 Abs 3 Satz 5 EStG H 4.6 "Keine verteilung des Übergangsgewinnes" EStH bei Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe
- Wo finde ich was zu Festwerten ? R 5.4 Abs 3 EStR bewegliches Anlagevermögen die mit Festwert bewertet worden sind , sind im jeden 3. Jahr spätestens 5. Jahr neu zu Inventurisieren. bei mehr als 10 % + = neue Wert=Festwert bei weniger als 10 % + = alte Festwert