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AWL (Subject) / Rechtsgeschäfte (Lesson)

Allgemein

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  • einseitige Rechtsgeschäfte - nicht empfangsbedürftig = mit Abgabe wirksam (Testament) - empfangbedürftig = mit dem Zugang wirksam (Mahnung)
  • zwei-/mehrseitige Rechtsgeschäfte - einseitig verpflichtend = nur einer verpflichtet sich zur Leistung (Bürgschaft, Vorderungsabtretung) - zwei-/mehrseitig verpflichtend = alle verpflichten sich zur Leistung (alle Verträge)
  • schriftliche Form von Rechtsgeschäften - Bürgschaft einer Privatperson, Mietverträge die länger als 1 Jahr dauern, Arbeits-,Dienst- und Ausbildungsvertrag, Testamente (selbst geschrieben per Handschrift), müssen schriftlich erfolgen
  • öffentliche Beglaubigung von Rechtsgeschäften Es wird nur die Echtheit der Unterschrift des Erklärenden unter einer schriftlich abgefassten Erklärung bestätigt.  - schriftliche Anmeldung und Anträge zu öffentlichen Registern, Ämter, Schulen, Polizei, Gericht usw.  
  • notarielle Beurkundung von Rechtsgeschäften Es wird sowohl die Echtheit der Unterschrift, als auch der Inhalt der Erklärung bestätigt. - Grundstückskaufvertrag, Gesellschaftsverträge von Kapitalgesellschaften
  • Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes Ein Rechtsgeschäft ist nichtig, wenn die Vorgeschriebene Form nicht eingehalten oder beachtet wurde.
  • Nichtigkeit von Rechtsgeschäften (2.) Ursache liegt in der Person des Erklärenden: Geschäftsfähigkeit, vorübergehende Störung der Geistestätigkeit Ursache liegt in der Form der Erklärung: auf einem Biedeckel geschrieben Ursache liegt im Inhalt der Erklärung: gesetzl. Verboten (Kauf von Drogen, Waffen etc.),Sittenwidrigkeit (Wucher), Scherz-und Scheingeschäft (rechtsgeschäftlicher Wille fehlt)
  • Anfechtung von Rechtsgeschäften Irrtum - in der Erklärung = versprochen, verschrieben - in der Übermittlung = "stille Post" - über eine wesentliche Eigenschaft = Uhr - Wasserdichtes Gehäuse, Spülmaschinen festes Geschirr - Dekor weg - über den Inhalt der Erklärung = "Halve Haan" - Käsebrötchen arglistige Täuschung: z.B. Kauf eines Autos ohne wissen des Vorschadens wiederrechtliche Drohung: z.B. Angestellter droht seinem Chef ihn wegen "Steuerhinterziehung" anzuzeigen, Erpressung
  • Anfechtung von Rechtsgeschäften (2.) Kein Anfechtungsgrund besteht beim Motivirrtum, der zur Abgabe der Willenserklärung geführt hat. - Börse, Aktienkurse fallen..
  • Rechtsgeschäfte - Verträge - bedeutet grundsätzlich, dass die Menschen ihre Beziehungen zu einander, durch Vertäge, frei und eigenverantwortlich regeln können. Abschlußfreiheit bedeutet, dass Geschäftsfähige Personen ihr Vertragspartner frei wählen können. Inhaltsfreiheit bedeutet, dass Verträge vom Inhalt her beliebig gestaltet werden können. Formfreiheit bedeutet, dass ein Rechtsgeschäft in jeder beliebigen Form abgeschlossen werden kann.
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  • Vertragsfreiheiten -Definition- BGB und HGB gehen weitgehen von bestehender Vertragsfreiheit aus. Viele Regelungen sind nachgiebiges Recht und können durch die Vertragspartner abgeändert werden.Die Vertagsfreiheit ist dort begrenzt, wo der einzelne, oder die Gemeinheit, schutzbedürftig ist. Die Rechtsordnung enthält daher Regeln, die zwingendes Recht sind und durch die Vertragspartner nicht abgeändert werden können.