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KoGR (Subject) / Gegenstandswertberechnung (Lesson)

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  • Regelfall bei Zahlungsforderung bei 1 Forderung § 3 ZPO bei 2 Forderungen: Forderung 1 + Forderung 2, wenn Forderung 2 nicht > Forderung 1§§ 43 GKG, 3, 5 ZPO
  • Klagehäufung Anspruch + Anspruch  nicht bei Widerklage §§ 3, 5, 6 ZPO nicht wenn wirtschaftlich identisch  
  • Nebenforderungen (Regelfall) keine Berücksichtigung § 43 (1) GKG Nebenforderung ohne Hauptanspruch § 43 (2) GKG
  • Haupt- und Hilfsanträge Werden addiert, wenn  über Haupt- und Hilfsanspruch eine Entscheidung ergeht Werden nicht addiert, wenn  wirtschaftliche Identität vorliegt höherer Anspruch § 45 (1) 1, 2, 3, 9 ZPO
  • Hilfsanspruch In einer Klage geltend gemachte Ansprüche, die nicht in getrennten Prozessen verhandelt werden, werden zusammengerechnet: § 45 (1) 1 GKG Hauptanspruch und Hilfsanspruch werden zusammengerechnet,  soweit eine Entscheidung über ihn ergeht: § 45 (1) 2 GKG Betreffen Haupt- und Hilfsanspruch denselben Gegenstand,  dann höherer Anspruch: § 45 (1) 3 GKG  
  • Zug-um-Zug-Leistung Es wird nur die Hauptforderung beachtet § 3 ZPO
  • Klage und Widerklage Addieren, wenn sie nicht denselben Gegenstand betreffen Den höheren nehmen, wenn sie denselben Gegenstand betreffen Derselbe Gegenstand liegt vor, wenn sie sich gegenseitig ausschließen,  d. h. die Zuerkennung des einen Anspruchs hat automatisch die Abweisung des anderen zur Folge. § 45 (1) 1, 2, 3 GKG
  • Hilfsweise Aufrechnung Werden addiert, wenn Kläger die Aufrechnung  bestreitet und das Gericht darüber entscheidet Der Gegenstandswert ist zu keiner Zeit höher als der doppelte Klagewert § 45 (3) GKG  
  • Stufenklage 1. Stufe Auskunft (30 % der vermuteten Leistung) 2. Stufe Leistung Gegenstandswert ist der höhere Wert § 44 GKG
  • Herausgabe von beweglichen Sachen und Grundstücken Verkehrswert der Sache oder des Grundstücks Belastungen werden nicht abgezogen §§ 40 GKG, 4 ZPO
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  • Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverträgen (Rückständiger Mietzins, Räumungsanspruch) Rückständiger Mietzins:  tatsächlich geforderter Betrag § 3 ZPO Kündigung oder Räumung: Miete für 1 Jahr, wenn nicht geringerer Wert aus Absatz 1: Dauer der Verhandlung mal Miete § 41 (2) GKG Wenn beides, dann addieren
  • Streitigkeiten aus Miet- oder Pachtverträgen (Feststellungsanspruch) Feststellung, ob Miet- oder ähnliches Verhältnis besteht: Dauer der streitigen Zeit mal Miete oder, wenn geringer, Jahresmiete § 41 (1) GKG Nebenkosten werden nur dann berücksichtigt,  wenn eine Pauschale vereinbart ist
  • Streitigkeiten aus Miet- oder Pachtverträgen (Erhöhungsklagen) Geforderte Differenz für den tatsächlich geforderten Zeitraum, bei unbestimmter Dauer 1 Jahr § 41 (5) GKG Für Gewerberäume Jahresmiete mal 3,5 § 9 ZPO  
  • Regelmäßig wiederkehrende Leistungen (Gesetzlicher Unterhalt) Wenn zukünftig unbegrenzt: Unterhalt mal 12 (nur ganze Monate) Wenn für bestimmte Dauer Unterhalt mal Dauer Wenn rückwirkend und zukünftig: Dauer mal Unterhalt + Jahresunterhalt  § 51 (1) FamGKG
  • Wiederkehrende Leistungen (Vertraglicher Unterhalt) (Unterhalt mal 12) mal 3,5 § 9 ZPO
  • Wiederkehrende Leistungen (Stufenantrag) 1. Auskunft Jahresunterhalt mal 30 % 2. Leistung Jahresunterhalt (§ 51 (1), 39 (1) 3 FamGKG) Wenn beides dann höherer Anspruch § 38 FamGKG
  • Wiederkehrende Leistungen (Rente aus unerlaubter Handlung) Einmalzahlung + Jahresrente mal 3,5 + rückständige Rente § 9 ZPO Wenn Klage für verschiedene Beträge dann den höheren, wenn danach nichts mehr kommt, sonst alle Beträge verwenden
  • Wiederkehrende Leistungen (öffentlich-rechtliche Dienst- oder Amtsverhältnisse) Bei Erhöhung: (Differenz mal 12) mal 3 § 42 (1), (3) GKG
  • Wiederkehrende Leistungen (Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht) Bruttoeinkommen/Monat mal 3 § 42 (2) GKG
  • § 23 (1) 1 RVG gerichtliches Verfahren
  • § 40 GKG Zeitpunkt der Wertberechnung ist die Antragsstellung  
  • § 41 GKG Miet-, Pacht- oder ähnliche Nutzungsverhältnisse (1) Bestehen oder Dauer  (2) Beendigung und Räumung (5) Erhöhung
  • § 42 GKG Wiederkehrende Leistungen  (1) öffentlich- rechtliches Dienstverhältnis (3) rückwirkende Ansprüche
  • § 43 GKG Nebenforderungen (1) Haupt - und Nebenforderung,  Nebenforderung wird nicht berücksichtigt (2) nur Nebenforderung,  Nebenforderung maßgebend soweit er den Hauptanspruch nicht übersteigt
  • § 44 GKG Stufenklage
  • § 48 GKG schickt mich in die ZPO
  • § 38 FamGKG Stufenantrag
  • § 39 FamGKG (1) 1 Antrag und Widerantrag, addieren (1) 2 Hilfsanspruch,  addieren, wenn Entscheidung (1) 3 derselbe Gegenstand bei S. 1 und S. 2, höherer Wert (3) Aufrechnung
  • § 51 FamGKG (1) 1 gesetzlicher Unterhalt (2) 1 Rückwirkender Unterhalt
  • § 3 ZPO Wertfestsetzung nach freiem Ermessen bei einem festen Betrag
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  • § 4 ZPO Wertberechnung; Nebenforderungen
  • § 5 ZPO Klagehäufung
  • § 5 ZPO Klagehäufung
  • § 6 ZPO S. 1 Besitz
  • § 9 ZPO Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen