95

Bilanzsteuerrecht (Subject) / Grundlagen 01 (Lesson)

Heft 1 Nahunterricht

This lesson was created by Haas_2014.

Learn lesson

Advertisement
  • GeFi (Prüfschema) HB: nicht Einzelveräußerbar, aber VG kraft Gesetz §246 (1) Satz 4 HGB §246 (1) Satz 1 §247 (2) §253 (1), (3) Sätze 1,2 -> Ansatz, Abschr., Nutzungsdauer ggf. Anhangangabe §285 Nr. 13 vorauss. dauerhafte WM: ggf. Pflicht apl. Abschr. § 253 (3) Satz 3, Wertaufholung: Zuschreibungsverbot §253 (5) Satz 2   StB:  WG, § 5 (2) EStG steht nicht entgegen § 6 (1) Nr. 1 Satz 1 § 5 (1) Satz 1 HS 1 § 7 (1) Satz 3 -> zwingende ND 15 Jahre vorauss. dauerhafte WM: § 6 (1) Nr. 1 Satz 2 Wahlrecht TW-Abschreibung (AfA BMG für Folgejahre ändert sich) Wertaufholung: Zuschreibungspflicht § 6 (1) Nr. 1 Satz 4
  • Ansatz dem Grunde nach (Schuld) Prüfschema 1. Schuld (Verbindlichkeit oder Rückstellung) 2. Betriebsschuld
  • Ansatz dem Grunde nach (Entnahme, § 4 (1) Satz 2 EStG) Ansatzvoraussetzungen - WG des Betriebsvermögens, auch Nutzungen und Leistungen - Entnahmefähigkeit - Wertabgabe für betriebsfremde Zwecke (Abgrenzungen: §4 (5), §6 (5) EStG) - Entnahmehandlung und Entnahmewille
  • Ansatz dem Grunde nach (Einlage, § 4 (1) Satz 8 EStG) Ansatzvoraussetzungen - WG des Privatvermögens - Einlagefähigkeit - Wertzufuhr aus betriebsfremdem Bereich - Einlagehandlung
  • GeFi (Aspekte/Bestandteile) Ruf innerbetr. und äußere Organisation besondere Verfahrens- / Fertigungstechniken Vertriebsnetz Kundenstamm Zukunftsaussichten etc...
  • § 5 (2) EStG Immaterielle WG des AV sind nur anzusetzen, wenn sie entgeltlich erworben wurden.   Hinweis Zitation: § 5 (2) steht entgegen / steht nicht entgegen
  • Immaterielle VG / WG - Konzessionen (meist öffentl.-rechtl. Erlaubnisse, bspw. Taxi etc) - gewerbliche Schutzrechte (Patente, Markenrechte etc) - Lizenzen (zeitl. begrenzte Nutzugnsrechte an den Schutzrechten) - ähnliche Rechte  (Wohnrechte, Brenn-/Braurecht, Optionsrecht etc) - ähnliche immat. Werte (Erfindungen, Knowhow) - GeFi -> VG kraft Fiktion § 246 (1) Satz 4 HGB; WG
  • Selbst geschaffene immaterielle VG § 248 (2) HGB -> Ansatz mit den Entwicklungskosten § 255 (2a) HGB Bei Ansatz Koppelung an Ausschüttungssperre § 268 (8) HGB) § 255 (2) Satz 4 HGB -> Einbeziehungsverbot für Forschungs- und Vertriebskosten  § 255 (2) Satz 4 HGB -> wenn keine verlässliche Unterscheidung zwischen F / E möglich ist, ist Aktivierung ausgeschlossen   Steuerbilanz: generelles Aktivierungsverbot § 5 (2) EStG
  • § 39 AO (Zurechnung) (1) WG sind dem Eigentümer zuzurechnen (zivilrechtl. Eigentümer) (2) Nr.1 Satz 1: wirtschaftlicher Ausschluss der Einwirkung des Eigentümers auf das WG über die gewöhnliche ND -> wirtschaftlicher Eigentümer (2) Nr. 1 Satz 2: Treuhand -> Treugeber; Sicherungsübereignung -> Sicherungsgeber; Eigenbesitz -> Eigenbesitzer (2) Nr. 2: WG in gesamter Hand -> anteilig den Beteiligen, soweit für Besteuerung eine getrennte Zurechnung erforderlich ist  
  • Eigentumsübergang (bewegliche Sachen) §929 Satz 1 BGB: Eigentümer unmittelbarer Besitzer -> Einigung und Übergabe §929 Satz 2 BGB: Erwerber unmittelbarer Besitzer -> Einigung reicht §930 BGB: Verkäufer behält unmittelbaren Besitz -> Besitzkonstitut (Erwerber erhält Eigentum ohne unmittelbaren Besitz), Einigung und Übergabesurrogat §931 BGB: Dritter ist Besitzer, Eigetümer hat Herausgabeanspruch -> Einigung und Übergabesurrogat (statt Übergabe wird der Herausgabeanspruch gegen Dritten an Erwerber abgetreten)
  • Advertisement
  • Abgrenzung BV / PV bei natürlichen Personen Analogieschluss zu § 5 (4) PublG, desweiteren § 247 (2) HGB, § 264c Abs. 2 Satz 1 HGB -> Handelsrechtlich darf der Kaufmann nur BV bilanzieren -> Steuerrechtlich darf der Steuerpflichtige nur BV bilanzieren
  • Zuordnung VG in der HB (außer Grundstück(-teile)) grundsätzlich Wille des Kaufmanns -> wenn keine eindeutige Zuodnung möglich, wird auf das zugrunde liegende Rechtsgeschäft abgestellt Zweifelvermutung Betriebsvermögen § 344 HGB
  • Zuordnung von WG Ertragssteuerlich (nicht Grundstück(-teile)) vgl. R 4.2 Abs. 1 EStR Sätze 1,4: notwendiges BV (Betriebliche Nutzung >50%, ausschließlich und unmittelbar) Sätze 3,6: gewillkürtes BV oder PV: gewisser objektiver Zshg. mit Betrieb, geeignet und bestimmt ihn zu fördern, betriebl. Nutzung 10%-50% -> Entscheidung des Unternehmers Satz 5: notwendiges PV (Betriebliche Nutzung <10%)
  • Abgrenzung AV / UV Nutzung für betriebliche Zwecke: AV: mehrmals durch Gebrauch (Gebrauchsgut) UV: einmalig durch Verbrauch/Verkauf/Verwertung (Verbrauchsgut)
  • Ansatz der Höhe nach (Zugangszeitpunkt) grundsätzliche Unterscheidung AK / HK
  • Stichtagsbewertung (und ggf. Folgebewertung) - Währungsumrechung  - Planmäßige Abschreibungen / AfA bei abnutzbarem AV - Außerplanmäßige Abschreibungen / Teilwertabschreibungen bei Mehrjahresbetrachtung in Folgebewertung Wertaufholung prüfen
  • § 252 (1) HGB (Allgemeine Bewertungsgrundsätze) Nr. 1 Bilanzidentität Nr. 2 Going-Concern-Principle Nr. 3 Einzelbewertungsgrundsatz + Stichtagsprinzip Nr. 4 Vorsichtsprinzip (Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip, Wertaufhellungsprinzip) Nr. 5 Periodenabgrenzung Nr. 6 Bewertugnsstetigkeit
  • Anschaffungskosten (Definition) § 255 (1) HGB ; H 6.2 (Anschaffungskosten) EStH Aufwendungen zum Erwerb oder zur Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft soweit sie dem VG/WG einzeln zuzuordnen sind.   wichtig: Finalität des AK-Begriffs (Entschluss muss getroffen sein)
  • Anschaffungskosten (Umfang) § 255 (1) HGB ; H 6.2 EStH Anschaffungspreis (ggf. abzgl. USt, §9b (1) EStG; § 15 UStG) + Anschaffungsnebenkosten + nachträgliche AK - Anschaffungspreisminderungen (Skonto, Rabatt) = AK (HB / StB)
  • Anschaffungskosten (Zeitpunkt) - VG/WG grundsätzlich im Zugangszeitpunkt (=Anschaffungszeitpunkt) zu bewerten - Zeitpunkt der Anschaffung ist der Zeitpunkt der Lieferung(§ 9a EStDV) - Lieferung ist, wenn der Erwerber nach dem Willen der Vertragsparteien über das WG wirtschaftlich verfügen kann -> Übergang von Nutzen, Lasten, Besitz und Gefahr (H 7.4 (Lieferung, 1. Spiegelstrich) EStH)
  • AK bei Tausch oder Hingabe an Zahkungs statt HB: Wahlrecht: 1. Buchwert / 2. erfolgsneutral / 3. Zeitwert  -> maximal Zeitwert des erworbenen VG Hinweis: Zeitwert (HB) = gemeiner Wert (StB) StB:  Gemeiner Wert hingegebenes WG (§ 6 (6) Satz 1 EStG +/- gezahlte/erhaltene Baraufgabe - in Rng gestellte USt (§15 (1) UStG, § 9b (1) EStG) = AK des erworbenen WG
  • Herstellungskosten Definition: Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung / Erweiterung / wesentliche Verbesserung über ursprüngl. Zustand hinaus eines VG Umfang: HB: § 255 (2) und (3) HGB StB: R 6.3 EStR und H 6.3 (Herstellungskosten) EStH ; 1 § 5/14 Rz 28
  • BMF vom 25.03.2013 ; 1 § 5 / 14 Rz 28 Zitieren wg. Maßgeblichkeit der HK in der HB für die StB bzgl. Wertungrenze Kosten der allgem. Verwaltung und Kosten für freiw. Sozialleistungen sind gem. R 6.3 (1) EStR grunds. Pflicht, einzubeziehen, aber gem. BMF vom 25.03.2013 iVm R 6.3 (4) EStR 2008 besteht weiterhin Einbeziehungswahlrecht -> § 5 (1) Satz1 Halbsatz 1 EStG; § 6 (1) Nr. 2 Satz 1 EStG
  • Eigentumserwerb Grundstück (Regelfall) Zivilrechtl. Eigentum 1. Auflassugn (Erklärung vor Notar) 2. Eintragung im Grundbuch   Wirtschaftliches Eigentum - Übergang von Nutzen, Lasten, Besitz und Gefahr (§39(2)Nr.1 AO; §246 (1) Satz 2 HGB)
  • Zuschreibungsgebot (nicht abnutzbares) AV HB: § 253 (5) Satz 1 HGB StB: § 6 (1) Nr. 2 Satz 3 iVm (1) Satz 4 EStG maximal bis zu den (fortgeführten) AK / HK
  • Außerplanmäßige Abschreibung (nicht abnutzbares) AV HB: gemildertes Niederstwertprinzip § 253 (3) Satz 3 HGB, Pflicht bei voraus. dauerhalter WM (Verbot bei vorübergehender WM)   StB: § 6 (1) Nr. 2 Satz 2 EStG Wahlrecht bei voraus. dauerhafter WM (Verbot bei vorübergehender WM)
  • Finanzanlagen HB: § 253 (3) Satz 3 HGB StB: § 6 (1) Nr. 2 Satz 2 EStG desweiteren: 1 §6/12 (BMF 25.02.2000) vorauss. dauernde WM bei Finanzanlagen 1 §6/25 (BMF 26.03.2009) Sonderfall börsennotierte Aktien im AV
  • BMF 25.02.2000 (vorauss. dauernde Wertminderung abnutzbares AV) Rz 4 Wertminderung aus besonderem Anlass  Rz 6 Wert des WG liegt mindestens für die halbe Rest-ND unter dem planmäßigen Restbuchwert
  • Abschreibungsarten Abnutzbares AV 1. materiell a) beweglich GWG/Pool §6(2),(2a); linear§7(1); Leistungs-AfA                                       §7(1)S.6; (degressiv §7(5)) b) unbeweglich (kein Gebäude) linear §7(1) c) unbeweglich (Gebäude) linear §7(4) ; (degressiv §7(5)) 2. immateriell (unbeweglich) linear §7(1)
  • R 7.4 (9) EStR Satz 3 -> bei nachträglichen AK/HK ist die AfA so zu berechnen, als wären diese zu Beginn des Jahres aufgewendet worden!
  • Advertisement
  • Sammelposten / GWG § 6 (2a) EStG bewegliche, abnutzbare, selbstständig nutzbare WG des AV bis 150€: Wahlrecht Sofortabschr. als GWG oder AfA über ND über 150 bis 1.000€: Wahlrecht  entweder: Sammelposten einheitlich für alle WG pro WJ oder: Kein Sammelposten; über 150€ bis 410€: Sofortabschreibung oder AfA über ND über 410€: zwingend AfA über ND Hinweis: Keine zeitanteilige Aufteilung! Ausscheiden ohne Auswirkung!
  • 1 § 6/28 Rz 11 Zweifelsfragen Sammelposten, z.B. nachträgliche AK
  • R 9b (2) EStR Wertgrenzen § 6(2), (2a) EStG sind stets ohne USt zu ermitteln, unabhängig von der Berechtigung zum VoSt-Abzug
  • § 6 (2a) EStG Satz 1: Wahlrecht Sammelposten für WG über 150 bis 1000€ Satz 2: gewinnmindernde Auflösung mit einem Fünftel je WJ Satz 3: Scheidet ein WG aus, wird der Sammelposten nicht vermindert (-> führt zB. zu Gewinn bei Verkauf) Satz 4: BA-Abzug in voller Höhe für WG bis 150€ Satz 5: Einheitliche Anwendung für alle in einem WJ angeschafften WG
  • R 4.2 EStR (Ertragsteuerl. Einordnung von Grundstück(-teil)) Abs. 3 Sätze 1+2: jeder unterschiedliche genutzte Gebäudeteil stellt ein selbstständiges WG dar,da die einzelnen Gebäudeteile mit dem Gebäude nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen Abs. 7: notwendiges BV (eigenbetriebliche Nutzung Abs.4) Abs. 9: gewillkürtes BV oder notwendiges PV (Entscheidung UN; fremdbetriebliche Nutzung/entgeltliche Nutzung zu fremden Wohnzwecken, Abs. 4) Abs. 10: notwendiges PV (nutzung zu privaten Wohnzwecken) Hinweis: Der dem jeweiligen Gebäudeteil zuzurechnende Grund und Boden teilt das Schicksal des Gebaudeteils.
  • § 8 EStDV; R 4.2 (8) EStR Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile müssen aktiviert werden (als notwendiges BV), wenn:  1: Wert über 20% des gemeinen Werts des Grundstücks oder 2. Wert über 20.500€
  • H 7.3 (Kaufpreisaufteilung, 1. Spiegelstrich) EStH AK eines bebauten Grundstücks: Aufteilung nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf GruBo und Gebäude
  • 1 § 21/8 Abgrenzung AK / HK - Erhaltungsaufwand Aufwendungen: AK oder (Neu-)Herstellung oder  Erweiterung oder Wesentliche Verbesserung oder Sanierung auf Raten? Wenn ja -> Aktivierung    Wenn nein -> Erhaltungsaufwand in HB Aufwand/BA in StB § 6 (1) Nr. 1a EStG prüfen
  • Abgrenzung AK/HK - Erhaltungsaufwand Wesentliche Verbesserung / Standardhebung Fenster Elektro Heizung Sanitär 3 von 4 Elementen müssen im Standard gehoben werden, eine ledigliche Wiederherstellung des (verloren gegangenen) zeitgemäßen Wohnkomforts reicht nicht aus
  • H 6.4 (Abbruchkosten) EStH HB: Abbruchkosten und RBW Gebäude sind sofort abziehbare BA  StB: Einordnung in 4 Fallgruppen 1 Abbruch des selbst hergestellten Gebäudes 2 Erwerb ohne Abbruchabsicht (Anscheinsbeweis Frist 3 Jahre) 3 Erwerb mit Abbruchabsicht (Anscheinsbeweis Frist 3 Jahre) 4 Einlage mit Abbruchabsicht - BA bei 1 und 2 - HK bei 4 Klausurschwerpunkt 3: wirtschaftlicher Zshg. mit neuem WG -> HK des WG, ansonsten AK auf GruBo
  • § 7 (4) EStG Lineare Gebäude AfA (4) Satz 1 -> typisierte Gebäude Afa, drei Fallgruppen (4) Satz 2 -> AfA auf Basis tatsächlicher ND
  • Vorauss. dauernde Wertminderung (HB) Stichtagswert liegt 1. für mindestens halbe RND unter planmäßigem RBW 2. oder für die nächsten fünf Jahre  unter planmäßigem Buchwert
  • § 11c (2) EStDV AfaA Bemessungsgrundlage
  • R 7.3 (5) EStR ungebegliches WG des AV Bauaufwand steht in zeitlichem und sachlichem Zshg. mit der Herstellung eines WG Bauaufwand zzgl. Wert Eigenleistung > Verkehrswert bisheriges WG --> anderes WG , neue AfA BMG: Buchwert bisheriges WG + nachträgliche HK
  • § 52 (21b) EStG Übergangsvorschrift zu § 7 (4) Satz 1 und 2 EStG (4% AfA)