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Erbrecht (Subject) / Gesetzliche Erbfolge (Lesson)

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  • Erkläre im Zusammenhang mit der gesetzlichen Erbfolge bei Verwandten das Parentelsystem! Die Verwandten werden in "Ordnungen" eingeteilt und Verwandte früherer Ordnungen schließen Verwandte späterer Ordnungen aus.
  • Wer sind die Erben erster Ordnung? Die Abkömmlinge des Erblassers, § 1924 I BGB.
  • Wonach richtet sich die Erbfolge bei Verwandten erster Ordnung? Nach Stämmen.
  • Wer sind die Verwandten zweiter Ordnung? Die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, § 1925 I BGB
  • Wer sind die Verwandten dritter Ordnung? Die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, § 1926 I BGB.
  • Wonach richtet sich die Erbfolge bei Verwandten der zweiten und dritten Ordnung? Nach Linien.
  • Was heißt, dass sich bei Verwandten der zweiten und der dritten Ordnung die Erbfolge nach Linien richtet? Jeder (Groß-)Elternteil bildet mit seinen Abkömmlingen eine Linie, die zu gleichen Teilen erbt.
  • Erkläre im Zusammenhang mit der gesetzlichen Erbfolge bei Verwandten das Repräsentationsprinzip! Der Repräsentant schließt seine Abkömmlinge von der Erbfolge aus, §§ 1924 II, 1925 II, 1926 II BGB.
  • Erkläre im Zusammenhang mit der gesetzlichen Erbfolge bei Verwandten das Eintrittsrecht! Wenn der Repräsentant wegfällt, treten an dessen Stelle die Abkömmlinge, §§ 1924 III, 1925 III, 1926 III BGB.
  • Wonach richtet sich die gesetzliche Erbfolge bei Verwandten ab der vierten Ordnung? Nach dem Grad der Verwandtschaft (Gradsystem), § 1589 S. 3 BGB.
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  • Wie erben Ehegatten im Verhältnis zu Verwandten 1. Ordnung? Zu 1/4, § 1931 I 1 1. Fall BGB.
  • Wie erben Ehegatten im Verhältnis zu Verwandten 2. Ordnung? Zu 1/2, § 1931 I 1 2. Fall BGB.
  • Wir erben Ehegatten im Verhältnis zu Verwandten 3. Ordnung? Zu 1/2, § 1931 I 1 3. Fall BGB.
  • Wie erben Ehegatten im Verhältnis zu Verwandten ab der 4. Ordnung? Der Ehegatte ist Alleinerbe, § 1931 II BGB.
  • Welchen Einfluss hat das eheliche Güterrecht auf das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten, wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben ("Erbrechtliche Lösung")? Der überlebende Ehegatte erhält - zusätzlich zu seinem gesetzlichen Erbteil aus § 1931 I BGB - pauschal 1/4, §§ 1931 III, 1371 I BGB.
  • Erkläre im Zusammenhang mit dem Erbrecht des Ehegatten die "güterrechtliche Lösung"! Der überlebende Ehegatte kann das Erbe gem. §§ 1371 III, 1942 ff. BGB ausschlagen und stattdessen den Zugewinnausgleich gem. § 1378 BGB und den Pflichtteil gem. § 2303 BGB verlangen.
  • Erkläre im Zusammenhang mit dem Erbrecht des Ehegatten den "Voraus"! Wenn der Ehegatte gesetzlicher Erbe ist, gebühren dem Ehegatten Haushaltsgegenstände und Hochzeitsgeschenke als Voraus, § 1932 I BGB. §§ 1932 II, 2174 BGB gewähren dem Ehegatten einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die übrigen Erben.