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Grundrechte (Subject) / Kunstfreiheit (Lesson)
- Prozessfähigkeit Prozessfähigkeit ist die Fähigkeit eines Verfahrensbeteiligten, Prozesshandlungen selbst oder durch einen selbst bestellten Vertreter wirksam vorzunehmen oder entgegenzunehmen. 1.A Bei VB wird analog mit der Geschäftsfähigkeit im Zivilprozess verglichen und mit dem Zivilrecht( §106) argumentiert 2.A: Eine Analogie von einfachen Gesetzen zur VB ist nicht überzeugend. Deshalb wird auf die Grundrechtsmündigkeit, also Einsichtsfähigkeit des Grundrechtsträgers bzgl seines Grundrechts abgestellt.
- Niveau der Kunst Es darf keine Niveaukontrolle stattfinden. Entscheidungen, die Kunst als "gut' oder "schlecht" bewerten dürfen verfassungsrechtich nicht getroffen werden.
- materieller Kunstbegriff Nach dem m. KB ist das Wesentliche der künstlerischen Betätigung die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden
- formaler Kunstbegriff umfasst Kunst, die bei formaler, typologischer Betrachtungsweise die Gattungsanforderungen eines bestimmten Werktyps erfüllt.
- Offener Kunstbegriff vielfältiger Aussagegehalt, so dass durch Interpretation ständig neue Bedeutungen erkannt werden
- Problem bei vorbehaltlosen Grundrechten 1. A: Vorbehaltlose Grundrechte können nur durch verfassungsimmanente Güter eingeschränkt werden 2. A: Der Schutzbereich der vorbehaltlosen Grundrechte ist sehr eng aufzufassen
- Bestimmtheitsgebot iSv Art. 103 II ist kein grundrechtsähnliches Recht, sondern eine Schranken-Schranke, die Rechtssicherheit durch klare, verständliche Gesetzesformulierungen erhalten soll und dem Bürger ermöglichen soll die Grenzen der Strafbarkeit zu erkennen und sich in seinem Verhalten daran zu orientieren. 2.A: BG ist grundrechtsähnliches Recht
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