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Beamtenrecht (Subject) / Diszi/ Rechte & Pflichten (Lesson)

Diszi/ Rechte & Pflichten

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  • Zweck des Landesdisziplinarrechts Ordnungsfunktion (Pflichtenmahnung) Lösungsfunktion (Entfernung aus dem Dienst) Schutzfunktion (Schutz des Beamten)
  • was ist Ordnungsfunktion Pflichtenmahnung im Diszi
  • was ist Lösungsfunktion Entfernung aus dem Dienst
  • was ist Schutzfunktion Schutz des Beamten
  • Was ist Pflichtenverstoß ein schuldhaftes Dienstvergehen ist der objektive & subjektive Verstoß von Pflichten schuldhaft - vorsätzlich oder fahrlässig Dienstvergehen - handeln oder unterlassen
  • objektiver Verstoß von Pflichten 3 Stck 1. Eigenart 2. Bedeutung für die Öffentlichkeit 3. Häufigkeit/ Dauer
  • subjektiver Verstoß von Pflichten 1. Form & Gewichtung 2. Beweggründe 3. Bewertung der Folgen für die Öffentlichkeit
  • Dienstvergehen außerhalb des Dienstes wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in bes. Maße dazu geeignet das, das in das Amt oder das Ansehen des öffentl Dienstes zu beeinträchtigen
  • alles zu "Verweis" Tadel Hinweis zu Unterlassen Wi/Pr/Le AL keine Auswirkungen auf Beförderung bei Bewährung Tilgung nach 2 Jahren
  • alles zu "Geldbuße" Strenger Tadel bis zu Höhe Monatsbesoldung Wi/Pr/Le AL keine Auswirkungen bei Bewährung Tilgung nach 3 Jahren
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  • alles zu "Kürzung der Bezüge" Vertrauensverlust max. 1/5, max 3 Jahre Lebzeit AL keine Beförderung während Kürzung Tilgung PA nach 3 Jahren
  • alles zu "Rangherabsetzung" schwerer Vertrauensverlust Verlsut aller Rechte aus dem Amt Lebzeit VG keine Beförderung 5 Jahre nach Rechtskraft Tilgung PA nach 7 Jahren  
  • alles zu "Entfernung aus dem Dienst" völliger Vertrauensverlust Lebzeit VG Verlust aller Rechte
  • alles zu "Kürzung des Ruhegehalts" max 1/5, max 3 Jahre Ruhestandsbeamte AL 3 Jahre
  • alles zu "Aberkennung des Ruhegehalts" Ruhestandsbeamte VG Verlust aller Rechte
  • welche Diszi-maßnahmen gibt es Verweis - Tadel eines Verhaltens Geldbuße - strenger Tadel Kürzung der Bezüge - Vertrauensverlust Rangherabsetzung - schwerer Vertrauensverlust Entfernung aus dem Dienst- völliger Vertrauensverlust Kürzung des Ruhegehalts Aberkennung des Ruhegehalts
  • Opportunitäsprinzip es kann von einer Diszi-maßnahme abgesehen werden trotz vorliegen eines schuldhaften Dienstvergehens Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen
  • was muss im Einzelfall beim Diszi berücksichtigt werden Schwere des Dienstvergehens gesamtes persönliches innerliches & außerdienstl Verhalten Persönlichkeit des Beamten Beeinträchtigung des Vertrauens der Öffentlichkeit
  • 3 Phasen des Diszi 1. Einleitung des Verfahrens - von Amts wg. (ernsthafter Verdacht o.         tatsächliche Anhaltspunkte)  -> Legalitätsprinzip 2. Durchführung (Ermittlungen) 3. abschließende Entscheidung -> Opportunitätsprinzip    
  • was muss bei Einleitung des Verfahrens gepfüft werden 4 Stck Suspendierung Abordnung oder Versetzung Strafverfahren einleiten zivilerchtl  
  • Abschlussentscheidung des AL 3 Stck 1. Einstellung des Verfahrens 2. Disziverfügung 3. Anklageschrift zu VG, dann Diszikammer
  • § 33 BeamtStG Grundpflichten des Beamten 4 Stck 1. dient dem ganzen Volk, nicht einer Partei 2. Aufgaben gerecht & unparteiisch erfüllen 3. dem Wohl der Allgemeinheit bedacht sein 4. freiheitl.-demokrat. Grundordnung  
  • § 34 BeamtStG "voller persönlicher Einsatz" 4 Stck 1. Mehrarbeit, Streikverbot 2. Fortbildung 3. Nebentätigkeiten 4. Gesunderhaltung  
  • § 34 BeamtStG "uneigennützig" 3 Stck 1. persönl. Interessen zurückstellen 2. unparteiisch 3. unbestechlich
  • § 34 BeamtStG "Verhalten" 4 Stck 1. innerhalb & außerhalb des Dienstes 2. Mitarbeiter gerecht & wohlwollend behandeln 3. ggü Vorgesetzten freundl & loyal 4. Wahrheitspflicht  
  • § 35 BeamtStG "Befehlsparagraph" 6 Stck 1. Vorgesetzte beraten & unterstützen 2. Auskunftspflicht 3. Wahrheitspflicht 4. Meldepflicht 5. Gehorsmspflicht 6. Offenbarungspflicht
  • Verantwortung für Rechtmäßigkeit für Rechtmäßigkeit des dienstl. Verhaltens volle persönl. Verantwortung
  • Remonstrationspflicht Bedenken geg. dienstl Anordnung anmelden anschl. Anordnung ausführen (von Verantwortung befreit) außer wenn erkennbare Straftat oder Verstoß geg Menschenwürde
  • weitere Pflichten 4 Stck 1. Verantwortung für Rechtmäßigkeit 2. Remonstrationspflicht 3. Pflicht zur Verschwiegenheit 4. Verbot der Annahme von Geschenken
  • Schweigepflicht 3 Stck über die durch die amtl. Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten gilt nicht im dienstl Verkehr oder offenkundige Tatsachen auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses
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  • Wieviel Erholungurlaub, wann genommen 30 Tage, Anwärter 28 muss bis Ende des Folgejahres abgewickelt sein
  • Freistellungen 6 Stck Erholungsurlaub Sonderurlaub Urlaub ohne Bezüge Mutterschutz Elternzeit Teilzeit (Altersteilzeit, Sabbatjahr, familiäre Gründe)
  • weitere Rechte neben Freistellung 3 Stck Personalvertretung - Mitwirkung, Mitbestimmung Schwerbehindertenvertretung Gleichstellungsbeauftragte