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Zusammenfassung VauVau (Subject) / VauVau (Lesson)
VauVau
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- Behördenaufbau Gesamtverwaltung geregelt in LOG oberste Landesbehörde (Finanzministerium) Landesoberbehörde (LBV) Landesmittelbehörde untere Landesbehörde
- Behördenaufbau Justiz LOG wird analog angewendet oberste Landesbehörde -> JM untere LAndesbehörden -> JVA, JVK, JVS, JAA, SothE
- Verwaltungsdienststellen HG, VG, ZA, S & O, Bauverwaltung Haushaltsabteilung -> Wirtschaftsbetriebe -> Kü; Ka; FD -> Bücherei; men. Dienst Arbeitsverwaltung -> WDL -> Betriebsltng -> Arbeitseins. -> WD -> Betriebsbuchhaltung -> Lohnbuchhaltung
- Aufgaben JM Dienst- & Fachaufsicht der nachgestellten Beh. Dienstaufs.: Aufbau, innere Ordnung, allgem. Geschäftsf, Personalang. Fachaufsicht: recht- & zweckmäßige Wahrnehmung der Aufgaben
- Aufgaben Dienstvorgesetzer trifft beamtenrechtl Entscheidungen über persönl. Angelegenheiten Ernennungsbef Beförderungsbef. Diszi.-bef. vertritt nach Aussen Verantwortung für Vollzug
- Delegation einmalig, genaue Weisung, Verantwortung beim Delegierenden
- Mandat dauerhafte Übertragung, Eigenverantwortung, kann definiert werden
- Vorgesetzter kann einem Beamten Anordnungen für seine dienstl. Tätigkeit erteilen
- Organisationsplan Anschrift Aufgaben der Dienstbehörde Aufgaben des AL einzurichtende Verwaltungsdienststellen
- Geschäftsverteilungsplan Aufgaben der Bediensteten Zuständigkeiten wer vertritt wen
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- Arten der Verpflegungswirtschaft Anstaltsküche in eigener Wirtschaft Anstaltsküche in eigener Wirtschaft unter Zusammenschluss Justizeigene Küchen unter Leitung 3. Lieferung durch 3. (Catering) Selbstverpflegung
- Aufgaben Küchenleitung AL bestellt KL, kann vom übrigen Dienst befreit werden KL kann Aufgaben übertragen Arbeitseinsatz & Anleitung der KA Zubereitung der Speisen wöchtenl. Speisenplan tägl Speisenzettel Überwachung der lebensmittelrechtl Grundlagen, Infektionsschutzges. UVV Annahme von Lieferungen sachgerechte Lagerung Ausgabe der Lebensmittel Nachweis der Lagerbestände Pflege & Instandhaltung der Geräte & Einrichtung Bestell.- & Beschaffungen von Ausstattung & Geräten haushaltsmäßige Abwägung & Budgetverwaltung Bearbeiten von Rechnungen
- Speisenplan wöchentl von KL erstellt nach marktlage abwechslungsreich gestalten deklarationspflichtige Zusatzstoffe Art & Menge der Zutaten (Anlage zur Verpflegungsordnung) an geeigneter Stelle aushängen
- Speisenzettel tägl vom KL Grundlage Speisenplan & Verpflegungsteilnehmer für jeden Tag im Voraus benötigte Lebensmittelmengen Gewürze, Tee, etc in handelsüblichen Gebindegrößen vom Bestand absetzen
- Untersuchungsprobe von jeder Mahlzeit vor Abgabe eine Probe gekühlt oder gefroren für 96h aufbewahren Inhalt & Entnahmetag auf dem Behälter angeben
- Kostprobe KL & med. Dienst immer AL kann festlegen ob & wer sonst Ergebnis im Kostprobenbuch festhalten
- 6 Kostformen Normalkost Religiöse Kost Vegetarische Kost Transportverpflegung Krankenkost Sonderkost
- Sonderkost leichte Kost kochsalzarme Kost fettarme Kost Diabeteskost purinarme Kost
- Aufgaben Kammerleitung AL bestellt KL, kann vom übrigen Dienst befreit werden KL kann Aufgaben übertragen Arbeitseinsatz & Anleitung Kammerarbeiter Einhaltung der UVV Verantwortlich für Verwaltung & Ausgabe Verwaltung von Fundsachen Bestellungen & Beschaffungen von Gegenständen & Versorgungsgütern Verwahrung & Verwaltung der Habe haushaltsmäßige Abwägung & Budgetverwaltung Aussonderung
- Verwaltung der Habe bei Aufnahme Habe außerhalb der JVA sicherstellen eingebrachte Habe durchsehen unerlaubte Sachen aufbewahren soweit nach Art & Umfang möglich Geld -> Eigengeld -> Zahlstelle Fremdwährung mit Einverständnis umtauschen, sonst Tresor ZA Kleidung & Wäsche auf Anstaltskosten reinigen & desinfizieren Kleidung: -> sauber -> Kleiderbeutel -> dreckig -> Außentasche
- Körperpflege der Gef nach Aufnahme alsbald ein Bad nehmen med. Dienst bei Ungeziefer benachichtigen zur regelm. Körperpflege anhalten Körperpflegemittel & Ermöglichung Kopf- & Bartschnitts durch Anstalt
- Wer kann Privatkleidung tragen U-Haft Urlaub Frauenvollzug Ausgang SothA Gerichtstermine Zivilhaft ext. Bildungsmaßn. Strafarrest Übergangshäuser offener Vollzug
- Wäschenr-system Personenbezogene Zuordnung von Wäsche Vorteile: Gef fühlt sich verantwortl Passform immer gegeben weniger mutwillige Beschädigungen mehr Gef-Arbeitskräfte Ersatzpflicht leichter festzustellen Nachteile: Personalintensiv Platzintensiv Bestandserhöhung (Kosten)
- Bestellungen aus bestehenden Geschäftsverhältnissen bei Eigenbetrieben & Vertragslieferanten Vorratshaltung wirtschaftl zweckmäßig max. 3 Monatsbedarf Aufträge nur schriftl Lieferungen prüfen auf Menge & Beschaffenheit Vollständigkeit becheinigen & Eintrag in Lagerkartei jährliche Inventur mit Niederschrift
- Beschaffungen einrichten neuer Geschäftsbeziehungen freihändige Vergabe > 10.000€ > 500€Mindestdokumentationspflicht formatiertes Verfahren zur Preisermittlung & Findung eines Lieferanten min. 3 Anbieter im Wettbewerb, Preisermittlung aktenkundig mittlerer Art & Güte sparsam & wirtschaftl Aufträge nur schriftl
- Pflege & Aussonderung Gef zur pfleglichen Behandlung anhalten Beschädigungen & Verluste melden unter strengem Maßstab defekt: aussondern & Niederschrift Schadenersatzansprüche
- Arbeitsmöglichkeiten im Vollzug Eigenbetriebe Unternehmerbetriebe Ausbildung FB Wirtschaft- Funktionsbetriebe Selbstbeschäftigung Hilfstätigkeiten AT Außenbeschäftigung
- 6 Ausnahmen von der Arbeitspflicht U-Haft werdende & stillende Mütter im Rahmen der Schutzfristen Gef. Ü65 Entzug der Arbeit (Diszi) Zivilhaft Schulpflichtig
- Eckvergütung/ Tagessatz der Eckvergütung 9% der Bezugsgröße (durchschnittl. Jahreseinkommen aller rentenvers.-pflichtig Beschäftigten) = Eckvergütung geteilt durch 250 Arbeitstage = Tagessatz
- 5 Vergütungsstufen 75% der Eckvergütung 88% 100% 112% 125% nach Art & Leistung
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- Arbeitslosenvers.-beitrag Gef/ Justiz 90% der Bezugsgröße geteilt durch 250 Arbeitstage, davon 3% Gef: 1,5% des Monatslohns min. 12 Monate in den letzen 2 Jahren ALV gezahlt = ALG I
- § 42 Anerkennung der Arbeit durch Entgelt & Freistellung von der Arbeitspflicht Bezüge fortgezahlt: Durchschnitt der letzten 3 Monate Ausgleichsentschädigung: 15% des Verdienstes der beiden Monate, in denen der Freisteller erworben wurde Ausnahme: Aufwand zu hoch: dann Durchschnitt der letzten 3 Monate mal 2 (nicht zum Nachteil des Gef.) - Aussetzung zur Bewährung - Vollstreckung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vom Gericht angeordnet (Therapie) - Abschiebung - Entlassung im Gnadenwege (Weihnachtsamnestie)
- Ausbildungsbeihilfe Stufe III nach Hälfte der Maßnahme Stufe IV möglich
- Zeitlohn tatsächliche Arbeitszeit wird vergütet
- Leistungslohn festgelegte Leistung in Vorgabezeit erbringen Stückzahl auf Minuten umrechnen
- 5 Zulagen Zeitlohn bis 30% Leistungslohn bis 15% Mehrarbeit bis 25% Arbeit zu ungünstigen Zeiten bis 5% (regelm. 1h vor/ 2h nach übl. AZ) arbeitserschwerende Umgebungseinfl. bis 5%
- lohnfreie Arbeiten für Wirtschafts- & Funktionsbetriebe der Haushaltsabt. werden von der AV keine Löhne in Rechnung gestellt
- Hilfstätigkeiten lohnfreie einfache Tätigkeiten Lohnstufe I & II max. 3 Monate, mit Zustimmung mehr
- Unternehmerbetriebe Arbeitsplätze in Betrieben privater Unternehmen schriftl. Bereinbarung über Gef-arbeit & ausreichende Sicherheiten (Bankbürgschaften) Justiz leistet keinen Schadenersatz Arbeitslöhne tarifl. oder ortsüblich
- 4 Phasen der Arbeitstherapie 1. Diagnosephase (Eignung festellen) 2. Motivationsphase (anhand Diagn. motivieren) 3. Beschäftigungsphase Konzentration, Fähigkeiten 4. Werkphase (produktionsähnliche Bedingungen)
- Hausgeld FB´ler nach Lohnstufe III mal 250 Tage durch 12 Monate
- Unterschiede Regel-FB - Modell-FB im Wege der Progression - Ladung in offenen Vollzug neuer Arbeitsvertrag - alter Arbeitsvertrag besteht fort Haftkosten im Nachhinein - im Voraus Justizkonto - eigenes Konto außerhalb JVA Ü-Geld ansparen - kein Ü-Geld
- Besonderheiten FB zusätzl. Arbeitsvertrag zw. Arbeitgeber & Justiz regelt: Meldepflicht bei Abwesenheit, Kontrollen etc Sozialvers-beiträge (KV, RV, PflegeV, AloV), Steuern, unfallversichert über Berufgenossenschaften
- Haftkosten Teil der Kosten der Vollstreckung werden nicht gezahlt, wenn Arbeitsentgelt/Ausbildungsbeihilfe/ unverschuldet ohne Besch. kann aus bes. Gründen ganz oder teilweise erlassen werden
- Sozialvers. für Gef. Renten-, Kranken, Pflegevers freiwillig Unfallvers als Beschäftigte geg Arbeitsunfälle vers Arbeitslosenvers: 1,5% vom Monatslohn Beitrag Justiz: 90% der Bezugsgröße X 3% / 250 Tage
- Verletzengeld wenn AU durch Arbeitsunfall 80% des Regelentgelts des letzten Monats für jeden Kalendertag der AU (ganzer Monat = 30 Tage)
- Billigkeitsentschädigung Ausgleich für entgangene Bezüge kein Arbeitsunfall, sondern Unfall unter den bes. Verhältnis der JVA wenn länger als 4 Wochen AU Höhe max Verletztengeld nicht bei Selbstverschulden