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Obligationenrecht (Subject) / Schemen (Lesson)

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  • Fahrlässigkeit Bedeutet das Ausseracht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
  • Versorgerschaden Art 45 Als Versorger gilt, wer eine andere Person regelmässig mit der Absicht untersützt, ganz oder teilweise ihre Existenz zu sichern.   Es ist dabei nicht entscheidend, ob der Versorger von Gesetz wegen dazu verpflichtet war
  • Art. 47 verlangt das Vorliegen bes. Umstände bes. Umstände sind körp. und seelische Schmerzen von gewisser Intensität (Tötung eines Angehöriger verursacht stets die erford. Schwere der immateriellen Unbill)
  • Hilfsperson (Art. 55) Personen, die der Weisungs- und Aufsichtspflicht des Geschäftsherren im Sinne eines Subordinationsverhältnisses unterstellt sind.
  • Funktioneller Zusammenhang (in Ausübung der Verrichtung) Die Hilfsperson den Schaden in Ausübung ihrer (dienstlicher/geschäftlicher) Verrichtung verursacht hat.  Es ist ein funktioneller Zusammenhang zwischen Schadenszufügung und geschäftlicher Verrichtung erforderlich.
  • Sorgfaltsbeweis Nach Art. 55 I kann sich der Geschäftsherr durch den Nachweis von der Haftung befreien, dass er allle nach Umstände objektiv gebotene Sorgfalt angewendet hat.    cura in eligendo cura in instruendo cura in custodiendo (überwachung) cura organisando
  • cura in eligendo die Ausbildung und die Erfahrung der HP sowie deren Gewissenhaftigkeit und Vertrauenswürdigkeit zu überprüfen
  • cura in instuendo Instruktionen sind vor allem bei gefährlicheen Arbeiten erforderlich und wenn die HP mit der ihr übertragenen Arbeit nicht oder nur wenig vertraut ist. 
  • cura in custodiendo Die Intensität der Überwachung hängt von der jeweiligen Arbeit und den Eigenschaften der HP ab.  Nur auf zuverlässige, langjährige Arbeiter darf sich der Arbeitgeber verlassen, ohne diese ständig zu ermahnen oder zu überwachen
  • cura in organisando Die Arbeit und der Betrieb müssen sorgfältig organisiert sein.   Dies ist erfüllt bei einer Organisation, welche Schäden für Dritte durch HP möglichst vermeidet. Hierzu gehört nebst klaren Kompetzenzen und Pflichtheften auch die richtige Disposition der Arbeitskräfte. 
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  • Berufung auf rechtmässiges Alternativverhalten Der GH muss nachweisen, dass der Schaden auch bei Anwednung der gebotenen Sorgfalt eingetreten wäre
  • Hilfsperson (101) Jede Person, die mit Wissen & Wollen des Schuldners bei der Erfüllung einer Schuldpflicht tätig wird
  • in Erfüllung einer Schuldpflicht Erforderlich ist, dass zwischen dem Geschäftsherr und dem Geschädigten bereits ein Schuldverhältnis (c.i.c reicht) besteht.
  • funktioneller Zusammenhang (Art. 101) die HP den Schaden in Ausübung ihrer Verrichtung verursacht hat.  Die schädigende Handlung der HP muss also zugleich eine Verletzung der Schuldpflicht des GH aus seinem Vertrag mit dem Geschädigten darstellen.    Die schädigende Handlung muss im Zusammenahng mit der Arbeit stehen und während der Arbeitszeit erübt worden sein.
  • hypothetische Verwerfbarkeit ist die dem Schuldner die Hanldung der HP vorzuwerfen, wenn er sie selbst vorgenommen hätte?