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Internationale Dimensionen (Subject) / Internationales Privatrecht (Lesson)

ja nein Fragen

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  • Ein auf ausdrückliche Rechtswahl beschränktes Wahlrecht sieht das IPRG im Ehegüterrecht vor richtig
  • Verweisungen auf fremdes Recht gehen im internationalen Familienrecht grundsätzlich zunächst in das fremde IPR. richtig
  • Das Erbstatut ist grundsätzlich das Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehört. richtig
  • Gegenstand der internationalen Privatrechtsvereinheitlichung sind vor allem "grenzüberschreitende Rechtsgebiete". richtig
  • Hinsichtlich der persönlichen Rechtswirkung der Ehe können die Parteien das anzuwendende Recht wählen. falsch
  • Hinsichtlich des internationalen Schuldrechts wurde das österreichische Recht durch EU- Verordnungen ersetzt. falsch
  • Schadenersatzforderungen richten sich grundsätzlich nach dem Recht der charakteristischen Leistung. falsch
  • UNIDROIT ist die Kommission der UNO, die die Vereinheitlichung des Welthandeslrecht betreibt. falsch
  • Eine Organisation, die die Vereinheitlichung des Welthandeslrecht betreibt, sind die Haager IPR- Konferenzen. falsch
  • Ob der Richter das auf internationale Sachverhalte anzuwendende Recht prüft, liegt in seinem Ermessen. falsch
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  • Das internationale Zivilverfahrensrecht klärt auch die Frage, welches Recht anwendbar ist. falsch
  • Das internationale Sachenrecht wird vom Grundsatz der "Parteiautonomie" beherrscht. falsch
  • Heute ist das IZVR fast gänzlich in einer Reihe von internationalen Übereinkommen geregelt. falsch
  • Im Verhältnis zum Europäischen Wirtschaftsraum ist das "Luganer Übereinkommen" zu beachten. falsch
  • Das internationale Schuldrecht ist heute (bis auf wenige Ausnahmen) in Richtlinien der EU geregelt. falsch
  • Im IPR-Gesetz herscht der Grundsatz der Amtswegigkeit. richtig
  • Ein ordre public Widrigkeit liegt dann vor, wenn das fremde Recht österreichisches Verfassungsrecht verletzt. falsch
  • Internationale Warenkaufverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern unterliegen nicht dem CISG. richtig
  • Die "Rom I-Verordnung" lässt den Vertragsparteien keine Möglichkeit, das anzuwendende Recht zu wählen. falsch
  • Im engeren Sinn verstanden ist das Internationale Privatrecht "Rechtsanwendungsrecht". richtig
  • Die Verweisungen im internationalen Schuldrecht sind durchwegs Gesamtverweisungen falsch
  • Sachenrechtliche Fragestellungen mit Auslandsbezug beurteilen sich nach der lex loci delicti commissi. falsch
  • Auch nach Inkrafttreten der Rom II-Verordnung bleibt das Haager Straßenverkehrsübereinkommen in Geltung. richtig
  • Das Personalstatut eines Menschen wird primär durch das Recht seiner Staatsangehörigkeit bestimmt. richtig
  • Das Gesetz über das internationale Privatrecht beeinhaltet nationales Recht für internationale Sachverhalte. richtig
  • Die "Verordnung Brüssel I" regelt das internationale Schuldvertragsrecht und steht seit 2003 in Geltung. falsch
  • Das internationale Privatrecht im engeren Sinn wurde durch das IPR-Gesetz umfassend neu geregelt. richtig
  • Eine anzuwendende Regel des fremden Rechts ist zu ignorieren, wenn sie gegen den ordre public verstößt. richtig
  • Das IZVR regelt Fragen der Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen fremder Gerichte. richtig
  • Das Scheidungsstatut richtet sich nach der Staatsangehörigkeit des Ehemannes. falsch
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  • Nach der "Rom I-Verordnung" muss stets geprüft werden, ob auf das Forum-Recht verwiesen wird. falsch
  • Die Geltung des UN-Kaufrechts kann von den Parteien nicht ausgeschlossen werden. falsch
  • CIV und CIM sind Konventionen, die die Haftung im internationalen Eisenbahnverkehr regeln. richtig
  • Der favor testamenti bestimmt die Frage des auf die Form einer letztwilligen Verfügung anzuwendenden Rechts. richtig
  • Nach der "Rom II-Verordnung" sind Rück- und Weiterverweisungen ausgeschlossen. richtig
  • Das Personalstatut ist primär das Recht des Wohnsitzstaates, in zweiter Linie das Recht des Aufenthaltstaates. falsch
  • Ein solches "grenzüberschreitendes Rechtsgebiet" regelt z.B. das "Straßentransportübereinkommen". richtig
  • Das "Internationale Privatrecht" umfasst im weiteren Sinn das "Internationale Zivilverfahrensrecht". richtig
  • Im Normalfall muss nach IPRG geprüft werden, ob ein verwiesenes fremdes Recht die Verweisung annimmt. richtig
  • Wo Haager Übereinkommen gelten, haben ihre Verweisungsnormen Vorrang vor jenen des IPRG richtig
  • UNCITRAL ist die Abkürzung für "United Nations Contract of International Transferred and Applied Law". falsch
  • Das Personalstatut von Flüchtlingen ist das Recht des Staates, in dem sie geboren wurden. falsch
  • Das Internationale Vertragsrecht ist ab 17.12.2009 in der "Rom II-Verordnung" europaweit geregelt. falsch
  • Das auf "Eingriffsnormen" anzuwendende Recht ist das Recht, auf das sich die Parteien einigen. falsch
  • Die Rom II-Verordnung" knüpft Schadenersatzansprüche grundsätzlich an das Recht des Erfolgsortes an. richtig