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Internationale Dimensionen (Subject) / Internationales Privatrecht (Lesson)
ja nein Fragen
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- Ein auf ausdrückliche Rechtswahl beschränktes Wahlrecht sieht das IPRG im Ehegüterrecht vor richtig
- Verweisungen auf fremdes Recht gehen im internationalen Familienrecht grundsätzlich zunächst in das fremde IPR. richtig
- Das Erbstatut ist grundsätzlich das Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehört. richtig
- Gegenstand der internationalen Privatrechtsvereinheitlichung sind vor allem "grenzüberschreitende Rechtsgebiete". richtig
- Hinsichtlich der persönlichen Rechtswirkung der Ehe können die Parteien das anzuwendende Recht wählen. falsch
- Hinsichtlich des internationalen Schuldrechts wurde das österreichische Recht durch EU- Verordnungen ersetzt. falsch
- Schadenersatzforderungen richten sich grundsätzlich nach dem Recht der charakteristischen Leistung. falsch
- UNIDROIT ist die Kommission der UNO, die die Vereinheitlichung des Welthandeslrecht betreibt. falsch
- Eine Organisation, die die Vereinheitlichung des Welthandeslrecht betreibt, sind die Haager IPR- Konferenzen. falsch
- Ob der Richter das auf internationale Sachverhalte anzuwendende Recht prüft, liegt in seinem Ermessen. falsch
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- Das internationale Zivilverfahrensrecht klärt auch die Frage, welches Recht anwendbar ist. falsch
- Das internationale Sachenrecht wird vom Grundsatz der "Parteiautonomie" beherrscht. falsch
- Heute ist das IZVR fast gänzlich in einer Reihe von internationalen Übereinkommen geregelt. falsch
- Im Verhältnis zum Europäischen Wirtschaftsraum ist das "Luganer Übereinkommen" zu beachten. falsch
- Das internationale Schuldrecht ist heute (bis auf wenige Ausnahmen) in Richtlinien der EU geregelt. falsch
- Im IPR-Gesetz herscht der Grundsatz der Amtswegigkeit. richtig
- Ein ordre public Widrigkeit liegt dann vor, wenn das fremde Recht österreichisches Verfassungsrecht verletzt. falsch
- Internationale Warenkaufverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern unterliegen nicht dem CISG. richtig
- Die "Rom I-Verordnung" lässt den Vertragsparteien keine Möglichkeit, das anzuwendende Recht zu wählen. falsch
- Im engeren Sinn verstanden ist das Internationale Privatrecht "Rechtsanwendungsrecht". richtig
- Die Verweisungen im internationalen Schuldrecht sind durchwegs Gesamtverweisungen falsch
- Sachenrechtliche Fragestellungen mit Auslandsbezug beurteilen sich nach der lex loci delicti commissi. falsch
- Auch nach Inkrafttreten der Rom II-Verordnung bleibt das Haager Straßenverkehrsübereinkommen in Geltung. richtig
- Das Personalstatut eines Menschen wird primär durch das Recht seiner Staatsangehörigkeit bestimmt. richtig
- Das Gesetz über das internationale Privatrecht beeinhaltet nationales Recht für internationale Sachverhalte. richtig
- Die "Verordnung Brüssel I" regelt das internationale Schuldvertragsrecht und steht seit 2003 in Geltung. falsch
- Das internationale Privatrecht im engeren Sinn wurde durch das IPR-Gesetz umfassend neu geregelt. richtig
- Eine anzuwendende Regel des fremden Rechts ist zu ignorieren, wenn sie gegen den ordre public verstößt. richtig
- Das IZVR regelt Fragen der Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen fremder Gerichte. richtig
- Das Scheidungsstatut richtet sich nach der Staatsangehörigkeit des Ehemannes. falsch
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- Nach der "Rom I-Verordnung" muss stets geprüft werden, ob auf das Forum-Recht verwiesen wird. falsch
- Die Geltung des UN-Kaufrechts kann von den Parteien nicht ausgeschlossen werden. falsch
- CIV und CIM sind Konventionen, die die Haftung im internationalen Eisenbahnverkehr regeln. richtig
- Der favor testamenti bestimmt die Frage des auf die Form einer letztwilligen Verfügung anzuwendenden Rechts. richtig
- Nach der "Rom II-Verordnung" sind Rück- und Weiterverweisungen ausgeschlossen. richtig
- Das Personalstatut ist primär das Recht des Wohnsitzstaates, in zweiter Linie das Recht des Aufenthaltstaates. falsch
- Ein solches "grenzüberschreitendes Rechtsgebiet" regelt z.B. das "Straßentransportübereinkommen". richtig
- Das "Internationale Privatrecht" umfasst im weiteren Sinn das "Internationale Zivilverfahrensrecht". richtig
- Im Normalfall muss nach IPRG geprüft werden, ob ein verwiesenes fremdes Recht die Verweisung annimmt. richtig
- Wo Haager Übereinkommen gelten, haben ihre Verweisungsnormen Vorrang vor jenen des IPRG richtig
- UNCITRAL ist die Abkürzung für "United Nations Contract of International Transferred and Applied Law". falsch
- Das Personalstatut von Flüchtlingen ist das Recht des Staates, in dem sie geboren wurden. falsch
- Das Internationale Vertragsrecht ist ab 17.12.2009 in der "Rom II-Verordnung" europaweit geregelt. falsch
- Das auf "Eingriffsnormen" anzuwendende Recht ist das Recht, auf das sich die Parteien einigen. falsch
- Die Rom II-Verordnung" knüpft Schadenersatzansprüche grundsätzlich an das Recht des Erfolgsortes an. richtig