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03 Unternehmensberatung (Subject) / HB (Lesson)
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- Benennen Sie 6 Gründe, die für einen ratsuchenden Unternehmer dafür sprechen, einen externen Unternehmensberater zu beauftragen! Fehlende eigene Kenntnisse beim Unternehmer Rückgriff auf Erfahrungen eines Fachmannes in Spezialgebieten Wirkt Betriebsblindheit entgegen – neutraler, unabhängiger Gesprächspartner Kostengünstige, gezielte Erweiterung der Kapazität auf Zeit Beratungskosten sind proportionale Kosten (Kosteneinsparung ggü. Festeinstellung) Oft wird externe Meinung höher geschätzt als interne.
- Nennen Sie 5 Tätigkeitsfelder, in denen eine Unternehmensberatung im Zusammenhang mit einer HR Beratung tätig werden kann! Personalentwicklung Vergütungssysteme Coaching Personalbeschaffung Personalbedarfs- und -einsatzplanung
- Formulieren Sie 5 Mandanten-Fragen, auf die ein Unternehmensberater im Beratungsgespräch sicher eine Antwort geben können sollte! Wo liegt der konkrete Kundennutzen? Warum ist der UB der Meinung den Unternehmer gut beraten zu können? Welche Erfahrung hat der Berater mit vergleichbaren Projekten? Welche Referenzen hat der UB darüber hinaus zu bieten? Was kostet die Beratung? Welche öffentlichen Zuschüsse gibt es?
- Referenzen und Empfehlungen sind wesentliche Hilfsmittel für Unternehmensberater in der Generierung neuer Kunden. Benennen Sie 2 mögliche Empfehlungsquellen! Steuerberater, Rechtsanwälte, Hausbank des Unternehmers
- Welches Risiko besteht bei der pauschalen Benennung von Wirtschaftsunternehmen als Referenz (Zustimmung des WU vorausgesetzt)? Referenz passt nicht zum Beworbenen (andere Branche, Größe)
- Warum erfordert Unternehmensberatung auch auf Seiten des Beraters eine Unvoreingenommenheit hinsichtlich möglicher Problemlösungen für den Mandanten? Offenheit für neue Lösungen, kreatives Potential, individuelle Lösung (keine Standardlösung) – wesentlicher Grund für externen Rat: keine Betriebsblindheit
- Benennen Sie jeweils 3 beispielhafte Tätigkeitsbereiche für Unternehmensberater zur Erreichung folgender Unternehmensziele beim Mandanten: I. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit höhere Vertriebsleistung durch bessere Prozesse Konzeptionierung Kundenbindungsprogramm Suche nach Vertriebspartnern sowie Optimierung Vertriebsprozess II. Steigerung der Ertragskraft Entwicklung / Einführung Kostenrechnungssystem / Controllingsystem Kundenorientierte Optimierung der Geschäftsprozesse Einführung Qualitätsmanagement III. Erhöhung des Unternehmenswertes - Identifizierung von Umsatz- / Ertragspotentialen - Identifizierung von Verlustquellen - Unterstützung bei Bankverhandlungen und Sanierung
- Nehmen Sie zu folgender Frage Stellung: Ist es Ihrer Meinung nach erforderlich, dass ein Unternehmensberater bereits im Vorfeld der Auftragserfüllung über spezifische Kenntnisse und Erfahrungen in der Branche des Mandanten verfügt? Nein, aber hilfreich a) bei der Akquise des Auftrags b) bei der effektiven Bearbeitung des Auftrags. Umso wichtiger Kreativität, Innovation oder Wettbewerbsvorteile sind, je eher sind Branchenkenntnisse kontraproduktiv.
- Erläutern Sie den Unterschied zwischen einem ein- und einem zweistufigen Verfahren in der Beratungsförderung Einstufiges Verfahren = Auftrag + Durchführung => Rechnung zwecks Förderung einreichen (Bund) Zweistufiges Verfahren = Antrag + Bewilligung => Ausführung (KfW, Länder)
- Welche Prüfungen sollte der Unternehmensberater bei Durchführung einer Existenzgründungsberatung bei dem Existenzgründer in jedem Fall vornehmen? Prüfung der Person des Gründers der vorgefundenen geschäftlichen Voraussetzungen der Markt und Wettbewerbsverhältnisse des Unternehmenskonzeptes des Investitions- und Finanzierungskonzeptes der Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens
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- Stellen Sie die grundsätzliche Gliederung eines Geschäftsplanes dar. Executive Summary Unternehmen, Ziele und Visionen Geschäftsidee, Produkte und Dienstleistungen Markt, Branche und Wettbewerb Marketing Team, Prozesse und Organisation Umsetzung Planung Anhang
- Erläutern Sie den Begriff „Rechtsdienstleistung“. Def. Rechtsdienstleistung Jede Tätigkeit, die eine vertiefte Prüfung der Rechtslage unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls erfordert. Allgemeine Rechtsauskünfte , Bagatellfälle und jede Geschäftsbesorgung, die keine besondere rechtliche Prüfung erfordert, falle nicht unter das RDG.
- Welche kritischen Fragestellungen werden von Unternehmensberatern häufig sträflich vernachlässigt? - staatliche Erlaubnis oder förmliche Berufszulassung bei Hilfeleistung in Rechts- und Steuerangelegenheiten - unmittelbarer Eingriff in die verantwortliche Leistung des Kundenunternehmens statt Hilfe zur Selbsthilfe - Haftungsrisiken bei Beratungsfehlern (Relation zu Honorar) - Sinnvoller Schutz des Unternehmensbertaers und seines Kunden vor der sachwidrigen Nutzung und Weitergabe vertraulicher Informationen
- Nennen Sie Beispiele unzulässiger Rechtsberatung! Kunden über die Rechtslage im Einzelfall zu informieren Kunden über die im Einzelfall unter rechtlichen Gesichtspunkten zu ergreifenden Maßnahmen zu unterrichten. konkrete Einzelfragen rechtlich vorzuprüfen, und sei es auch nur, um dem Kunden die Beiziehung eines RA anzuraten. Verträge für Kunden zu formulieren oder zu ändern den Kunden ggü. Dritten zu vertreten, sofern es dabei wesentlich um die Umgestaltung rechtlicher Verhältnisse geht (Stundung, Ratenzahlung, Herabsetzung von Schulden, Einziehung von Erstattungsansprüchen)
- Nenne erlaubte Nebentätigkeiten im Rechtsbereich! In sachlichem Zusammenhang mit anderen Aufgaben: dem Kunden die wirtschaftlichen Folgen einer zivilrechtlichen Gestaltung darzulegen dem Kunden losgelöst vom Einzelfall eigenes rechtliches Wissen in allgemeiner Form kundzutun für den Kunden rein ausführende Tätigkeiten wahrzunehmen (z.B. AN an- und abmelden)
- Welche Konsequenzen drohen bei unzulässiger Rechtsberatung? Nichtigkeit des Vertrags = Wegfall des Honoraranspruchs Bei gleichzeitiger Haftung für Schaden aus fehlerhafter Beratung Ohne Versicherungsschutz Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche Dritter: Im Fokus wettbewerblicher Ständeverbände, die jede Konkurrenz Ihrer Monopolstellung argwöhnisch verfolgen und vor juristischen Schritten nicht zurückschrecken (Abmahnung, Geldbuße) Geldbuße Ordnungswidrigkeit 5 T€ je Fall (ohne Mengenrabtatt)
- Nenne zulässige und unzulässige Umgehung des Verbots der Rechtsberatung! Zulässig: Anstellung einer Person mit Berufszulassung Einschaltung eines Subunternehmers im eignen Namen (Vertragsfreiheit) bzw. Erfüllungsgehilfen Unzulässig: ob mit oder ohne Vertrag ist unerheblich Vereinbarung der Unentgeltlichkeit hilft nicht Formale Anstellung beim Kunden (Missbrauchsverbot)
- Erläutern Sie die Maßnahmen, die berücksichtigt werden sollten, um das Risiko „unerlaubter Rechtsberatung“ zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren. Bei Vertragsverhandlungen darauf hinweisen, dass Hilfestellung in Rechts- und Steuerangelegenheiten nicht erbracht wird. Im Vertrag eigene Tätigkeit ausdrücklich vom Risikobereich abgrenzen, z.B. durch Passus: „Rechtsbesorgung, Rechtsberatung und Hilfeleistung in Strafsachen sind nicht Gegenstand des Beratungsvertrages.“ Bei Ausübung der Beratung darauf achten, wann Gefahr der Rechts-/Steuerberatung entsteht und darauf hinweisen, dass Hilfestellung in Rechts- und Steuerangelegenheiten nicht erbracht wird. Kooperation mit Steuerberater, Rechtsanwalt oder diese als eigene Erfüllungsgehilfen einstellen.
- Nennen Sie die Voraussetzungen, unter denen ein Berater bei Pflichtverletzungen haftet! Pflichtenstellung des Beraters Verletzung dieser Pflicht durch den Berater Rechtswidrigkeit der Pflichtverletzung Eintritt des Schadens beim Kunden Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung des Beraters und Schaden des Kunden Verschulden, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Beraters
- Wann sind – allgemein gesagt – Haftungsbeschränkungen in AGB nicht zulässig? Dies bestimmt die „Generalklausel“ des § 307 BGB: Bestimmungen in AGB sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. (z.B. Bestimmungen nicht klar und verständlich sind). Das ist der Fall, wenn die Erreichung des individuellen Vertragszwecks gefährdet ist. Insbesondere durch Unvereinbarkeit mit gesetzlichen Regelungen und Einschränkung wesentlicher Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Schäden, die sich durch Haftpflichtversicherung zumutbar abdecken lassen.
- Welche Rechtsforme kommen für die Ausübung der Unternehmensberatung in Betracht? Einzelunternehmer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, EWIV, Partnerschaft) Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, UG, eG) gesellschaftsrechtliche Mischformen (GmbH & Co.KG, KGaA)
- Welche Kriterien für die Auswahl der „passenden“ Rechtsform können herangezogen werden? Haftung Steuern Kosten
- Was ist bei der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Steuerberatern grundsätzlich zu beachten? Zweckmäßige Aufgabenabgrenzung (Grundregel: persönlicher Steuerberater des Kunden, da er die Daten und das Vertrauen des Kunden hat / bei Rechtsanwalt eher auf Spezialisierung/Expertise achten) vertragliche Regelung sinnvoll Zulässigkeit und Sinnhaftigkeit der Empfehlung anderer Berater (unproblematisch) Gefahr von Schadenersatzansprüchen, wenn der empfohlene Berater schlechte Arbeit leistet (unproblematisch sofern Know How vorhanden) Auftrag zur Einschaltung RA, Stb erfolgt durch Mandanten
- Was ist bei der Empfehlung anderer Berater zu beachten? UWG einhalten: keine irreführende Bewerbung eines bestimmten anderen Beraters, keine wettbewerbswidrige Herabsetzung Wenn der empfohlene andere Berater einen Schaden produziert (ggf. Haftung für den Rat/Empfehlung). Daher Qualität des Beraters wichtig.
- Wann kann ein vorvertraglicher Schadenersatzanspruch entstehen? -wenn tatsächlich fehlende fachliche Qualifikation vorgetäuscht wird (verstärkt, wenn dem Kunden der Punkt besonders wichtig ist. - wenn er vorhersehbar nicht in der Lage ist, terminliche Anforderung zu erfüllen - wenn Berater rechts- oder steuerberatende Funktion übernimmt, ohne Berechtigung.
- Warum sollte der Beratungsvertrag möglichst ausführlich abgefasst sein? Was nicht im Vertrag steht ist grundsätzlich nicht bindend. Wesentlicher Inhalt: die Vertragsparteien und beiderseitigen Leistungspflichten Detailierung erleichtert Kalkulation und Honorarargumentation Unklarheit schadet beiden Vertragsparteien. „Auslegung“ im eigenen Interesse ist oft Wunschdenken, eher läuft es anders herum.
- Welche rechtlichen Vertragstypen kommen für einen Beratungsvertrag in Betracht? - Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB - Werkvertrag §§ 631 ff. BGB - Maklervertrag §§ 652 ff. BGB Kombinationen verschiedener Vertragstypen
- Nennen Sie die Vor- und Nachteile der jeweiligen Vertragstypen für den Berater! Dienstvertrag Vorteil: Berater schuldet keinen Leistungserfolg, nur Bereitstellung von Arbeitszeit = keine verschuldensunabhängige Haftung für ausbleibenden Erfolg. Breiter Gestaltungsspielraum Nachteil: Kein Entschädigungsanspruch des Beraters für entgehendes Honorar bei Kündigung (ohne Grund möglich). Verpflichtung zum Schadenersatz für Beratungsfehler ohne Recht auf Nachbesserung.
- Nennen Sie die Vor- und Nachteile der jeweiligen Vertragstypen für den Berater! Werkvertrag Vorteil: Höhere Sicherheit, das geplante Honorar zu erhalten. Möglichkeit der Nachbesserung bei Mängeln, nicht gleich Schadenersatz. Nachteil: Erfolg wird geschuldet = alle zugesicherten Eigenschaften müssen vorliegen.
- Nennen Sie die Vor- und Nachteile der jeweiligen Vertragstypen für den Berater! Maklervertrag Vorteil: Gutes Aufwand-Nutzen-Verhältnis Nachteil: K eine Handhabe, den Kunden zum Abschluss zu zwingen. Provision nur bei Abschluss.
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- Welche notwendigen Angaben sind in den Beratungsvertrag aufzunehmen? Korrekte Benennung der Vertragspartner Leistungsverpflichtung des Beraters, insbesondere die Abgrenzung bei Kombination verschiedener Vertragstypen Vergütung in ihren Einzelheiten Wichtige ergänzende Regelungen (Mitwirkungspflicht des Kunden, Verschwiegenheitspflicht, Berücksichtigung von Umgehungstatbeständen, Ausführungstermine und –fristen, Urheberrechte am Arbeitsergebnis…) AGB
- Wann und wie werden AGB in den Vertrag einbezogen? Aufnahme im Vertragstext Ausdrückliche Erwähnung und Bezugnahme im Vertrag anderweitig, z.B. durch Aushang Dem Vertragspartner muss vorhanden sein klar sein z.B. Bank Unter Kaufleuten
- Erläutern Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten der Berater bei mangelnder Mitwirkung des Beratungskunden hat! Bei Dienstvertrag - Werkvertrag - Maklervertrag Dienstvertrag: Unproblematisch, es ist lediglich darauf zu achten, die Leistung dem Kunden so, wie sie vereinbart wurde, tatsächlich anzubieten. Werkverträge: Mitwirkungspflichten sollten bereits im Vertrag ausdrücklich aufgeführt sein. Der Berater sollte seinen Kunden zur Vornahme der – näher zu bezeichnenden – Handlung auffordern und bald danach diese Mitwirkung anmahnen. (Versetzung des Klienten in Annahmeverzug, Nachholung in angemessener Frist unter Kündigungsandrohung = Voraussetzung für Entschädigungsanspruch). Maklerverträge: Problematisch, da keine Handhabe. Kunden auffordern, ohne rechtliche Bindung.
- Was ist unter einer „Störung der Geschäftsgrundlage“ zu verstehen, und welche Rechtsfolgen können sich daraus ergeben? Abweichung vom Grundsatz „pacta sunt servanda“ unter enger Voraussetzung, dass folgende Punkte nebeneinander erfüllt sind: Nach Vertragsabschluss: Umstände haben sich schwerwiegend verändert Diese Umstände dürfen nicht Inhalt des Vertrages geworden sein. Die Parteien müssten, wenn sie die Änderungen vorausgesehen hätten, den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen haben. Das Festhalten am unveränderten Vertrag muss unzumutbar sein (Äquivalenzstörung, Leistungserschwernis, Zweckstörungen)
- Was bedeutet „Abnahme eines Werkes“, und welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus? Abnahme im Werkvertragsrecht ist das tatsächliche Entgegennehmen des Werkes verbunden mit der Anerkennung der Leistung des Werkunternehmers als die vertraglich geschuldete. Ist die Entgegennahme nicht möglich, so genügt die Billigung. Die Abnahme kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Die Abnahme ist neben der Zahlungspflicht Hauptleistungspflicht des Auftraggebers. Mit der Abnahme geht die Vergütungs- und Leistungsgefahr auf den Besteller über, die Vergütung wird fällig und die Verzinsungspflicht wie die Verjährung beginnen.
- Welche Inhalte muss eine korrekte Rechnung enthalten? Name und Anschrift der Vertragsparteien Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes bzw. Art und Umfang der Dienstleistung Zeitpunkt der Lieferung und Leistung Den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag (gesonderter Ausweis bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung) Steuernummer Fortlaufende Rechnungsnummer