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BGB Deliktsrecht (Subject) / § 1 ProdHaftG (Lesson)
- Was sind die Voraussetzungen für die Haftung nach § 1 ProdHaftG? I. Rechtsgutsverletzung, § 1 ProdHaftGII. Produkt, § 2 ProdHaftGIII. Fehler, § 3 ProdHaftGIV. Hersteller, § 4 ProdHaftG
- Welche Rechtsgüter schützt das ProdHaftG? - Leib- Leben- Gesundheit- Eigentum
- Welche Einschränkungen gelten im Rahmen des § 1 ProdHaftG für den Schutz des Eigentums? Es muss eine andere Sache als die fehlerhafte Sache beschädigt werden, und diese Sache muss für den privaten Gebrauch bestimmt sein, § 1 I 2 ProdHaftG.
- Welches Problem ist bei dem Merkmal "andere Sache" bei der Einschränkung der Haftung nach § 1 I 2 ProdHaftG angesiedelt? Das Problem des "weiterfressenden Mangels".
- Was setzt § 1 ProdHaftG gerade nicht voraus? Verschulden.
- Was ist die Rechtsfolge des § 1 ProdHaftG? Schadensersatz, §§ 249 ff. BGB; §§ 5 ff. ProdHaftG.
- Nenne zwei Einschränkungen/Ausschlussgründe für den Schadensersatz, die sich aus den §§ 5 ff. ProdHaftG ergeben? - Mitverschulden, § 6 ProdHaftG- Selbstbehalt bei der Sachbeschädigung i.H.v. 500 Euro, § 11 ProdHaftG
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