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BGB Deliktsrecht (Subject) / § 833 S. 1 BGB (Lesson)
- Was sind die Voraussetzungen des § 833 S. 1 BGB? I. RechtsgutsverletzungII. Schadensverursachung durch ein TierIII. TierhalterIV. Kein Ausschluss, § 833 S. 2 BGB
- Welche Rechtsgüter schützt § 833 S. 1 BGB? - Leib - Leben - Gesundheit - Eigentum
- Worauf ist bei dem Merkmal "Schadensverursachung durch ein Tier" im Rahmen des § 833 S. 1 BGB ggf. einzugehen? Auf den "Zurechnungszusammenhang". Es muss sich die tierspezifische Gefahr verwirklicht haben.
- Definiere "Tierhalter"! Tierhalter ist, wer das Tier auf eigene Rechnung hält und die Verfügungsgewalt über das Tier hat.
- Wovon ist der der Tierhalter abzugrenzen? Vom bloßen Tieraufseher, der aus vermutetem Verschulden gem. § 834 BGB haftet.
- Für welche Tiere haftet der Tierhalter nicht aus Gefährdungshaftung? Für Nutztiere, § 833 S. 2 BGB
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