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BGB Deliktsrecht (Subject) / § 823 I BGB (Lesson)

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  • In welchen drei Schritten prüft man § 823 I BGB? I. VoraussetzungenII. RechtsfolgeIII. Kein Ausschluss
  • Welche Voraussetzungen hat der Anspruch aus § 823 I BGB? I. TatbestandII. RechtswidrigkeitIII. Verschulden
  • Welche Punkte sind beim Tatbestand des § 823 I BGB zu prüfen? I. RechtsgutsverletzungII. VerletzungsverhaltenIII. Zurechnung
  • Wie werden die von § 823 I BGB geschützten Rechtsgüter zusammengefasst bezeichnet? Absolute Rechtsgüter.
  • Kann auch ein Unterlassen eine deliktische Haftung auslösen? Ja, wenn im Übrigen eine Verkehrssicherungspficht verletzt wird.
  • Was prüft man bei dem Prüfungspunkt "Zurechnung" im Rahmen des § 823 I BGB? Es wird geprüft, ob ein kausal-adäquater Zusammenhang zwischen Verletzungsverhalten und Rechtsgutsverletzung besteht (haftungsbegründende Kausalität).
  • Was heißt, dass im Rahmen des § 823 I BGB die Rechtswidrigkeit "indiziert" ist? Wenn der Tatbestand erfüllt ist, dann ist regelmäßig von der Rechtswidrigkeit auszugehen.
  • In welchen Fällen ist im Rahmen des § 823 I BGB die Rechtswidrigkeit bei Vorliegen des Tatbestandes nicht indiziert? Bei den sog. Rahmenrechten, wie z.B. beim Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
  • Nenne einen Rechtfertigungsgrund im Rahmen des § 823 I BGB! Notwehr
  • Wann ist ein Minderjähriger verschuldensfähig im Rahmen des § 823 I BGB? Wenn der Minderjährige die erforderliche Einsichtsfähigkeit hat, § 828 III BGB.
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  • Welcher Haftungsmaßstab gilt bei § 823 I BGB? Vorsatz und jede Fahrlässigkeit, soweit keine Haftungsverschärfungen oder - privilegierungen greifen, § 276 BGB.
  • Warum erfolgt innerhalb des § 823 I BGB keine Zurechnung des Verschuldens des Erfüllungsgehilfen? - Weil § 278 BGB einen bereits bestehenden Vertrag voraussetzt- Weil § 831 BGB im Deliktsrecht die Haftung für unerlaubte Handlungen einer Hilfsperson regelt
  • Was ist die Rechtsfolge des § 823 I BGB? Schadensersatz, §§ 249 ff. BGB, §§ 842 ff. BGB.
  • Was bedeutet "haftungsausfüllende Kausalität"? Was bedeutet "haftungsausfüllende Kausalität"?
  • Nenne vier Haftungsausschlussgründe! - Mitverschulden, § 254 BGB- §§ 104 ff. SGB VII- Grundsätze der betrieblich veranlassten Tätigkeit- Grundsätze der gestörten Gesamtschuld
  • Welche Rechtsgüter schützt § 823 I BGB? - Leib, Körper, Leben- Freiheit- Eigentum- Sonstige (absolute) Rechtsgüter
  • Was bedeutet "Freiheit" i.S.v. § 823 I BGB? Körperliche Fortbewegungsfreiheit.
  • Welche Formen der Eigentumsbeeinträchtigungen sind von § 823 I BGB erfasst? - Substanzbeeinträchtigung- Entziehung- Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit
  • Welches Problem ist bei dem Merkmal "Eigentum" angesiedelt? Das Problem des weiterfressenden Mangels.
  • Nenne zwei sonstige Rechte i.S.v. § 823 I BGB! - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I, 1 I GG- Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb, Art. 14 GG
  • Nenne zwei Ausprägungen/Anwendungsfälle des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts! - Schutz vor Ehrverletzungen- Schutz der Privatsphäre
  • Welche Anforderungen sind an den Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu stellen? Der Eingriff muss zielgerichtet und intensiv sein.
  • Bilde ein Beispiel für einen "weiterfressenden Mangel"! Kauf eines Autos mit einem defekten Gaspedal mit der Folge der unfallbedingten Zerstörung des gesamten Fahrzeuges.
  • An welche Ansprüche ist in den Konstellationen des "weiterfressenden Mangels" vorrangig zu denken? Gewährleistungsansprüche, §§ 437 ff. BGB.
  • Was ist die entscheidende Voraussetzung für die Bejahung eines deliktischen Anspruchs in den Fällen des "weiterfressenden Mangels"? Die "Stoffungleichheit" zwischen defektem Teil und intakter Restsache.
  • Wann liegt bei einem weiterfressenden Mangel "Stoffungleichheit" vor? Das defekte Teil muss funktional abgrenzbar und wirtschaftlich leicht austauschbar sein.
  • Wofür ist die zusätzliche Bejahung eines deliktischen Anspruchs (neben dem Gewährleistungsanspruch) von Bedeutung? Zum Beispiel für die Verjährung: Deliktische Ansprüche verjähren regelmäßig in 3 Jahren, während Gewährleistungsansprüche regelmäßig in 2 Jahren verjähren.
  • Welche Prüfungspunkte können im Rahmen des § 823 I BGB bei der "Zurechnung" angesprochen werden? - Kausalität- Adäquanz- Zurechnungszusammenhang
  • Wann ist ein Verhalten kausal für die Rechtsgutsverletzung? Wenn es nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandsmäßige Erfolg, also die Rechtsgutsverletzung, entfiele ("Conditio sine qua non"). Dabei zählen alle Ursachen gleichermaßen ("Äquivalenztheorie").
  • Wann ist ein Verhalten kausal für die Rechtsgutsverletzung? Wenn es nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandsmäßige Erfolg, also die Rechtsgutsverletzung, entfiele ("Conditio sine qua non"). Dabei zählen alle Ursachen gleichermaßen ("Äquivalenztheorie").
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  • Nenne vier Fallgruppen, in denen im Rahmen des § 823 I BGB die Adäquanz ausgeschlossen sein kann! - Atypischer Kausalverlauf- Risikoverringerung- Dazwischentreten Dritter- Eigenverantwortliche Selbstgefährdung
  • Welches Problem ist im Rahmen des § 823 I BGB bei der Adäquanz angesiedelt? "Verfolgerfälle" (= "Herausforderungsfälle")
  • In welchen Fällen ist im Rahmen des § 823 I BGB auf den Zurechnungszusammenhang einzugehen? Wenn Anknüpfungspunkt ein Unterlassen ist.
  • Woraus können sich im Rahmen des § 823 I BGB Verkehrssicherungspflichten ergeben? - Gesetz- Vertrag- Faktische Übernahme
  • Bilde ein Beispiel für einen "Verfolger- Fall"! Nach einem Diebstahl verletzt sich der Bestohlene bei der Verfolgung des Diebes.
  • Unter welchen Voraussetzungen kann dem Herausforderer die Verletzung des Verfolgers zugerechnet werden? - Herausforderung in vorwerfbarer Weise- Annahme eines Verfolgungsrechts- Realisierung des typischen Verfolgungsrisikos und- Verhältnismäßigkeit zwischen Verfolgungszweck und -risiko
  • An welche Anspruchsgrundlage - neben § 823 BGB - ist bei der Produzentenhaftung zu denken? An § 1 ProdHaftG.
  • Welche Verkehrssicherungspflichten hat ein Produzent? - Konstruktionspflichten - Fabrikationspflichten - Instruktionspflichten - Produktbeobachtungspflichten
  • Charakterisiere die Konstruktionspflichten des Produzenten! Bei den Konstruktionspflichten geht es um die dem Produkt zugrunde liegende Ingenieurleistung, also um die Konzeption des Produkts.
  • Charakterisiere die Fabrikationspflichten des Produzenten! Die Fabrikationspflichten betreffen den Herstellungsvorgang.
  • Nenne ein konkretes Beispiel für die Erfüllung einer Instruktionspflicht! Das Beifügen einer Bedienungsanleitung.
  • Nenne ein konkretes Beispiel für die Erfüllung einer Produktbeobachtungspflicht! Rückrufaktion.
  • Was ist im Falle der Produzentenhaftung bei dem Prüfungspunkt "Verschulden" zu beachten? Dass es in gewissem Umfang ("hinter der Werkspforte") zu einer Beweislastumkehr kommen kann.
  • Ist die Haftung des Produzenten nach dem Produkthaftungsgesetz im Vergleich zur Haftung nach § 823 BGB besser oder schlechter für den Geschädigten? - Besser, weil verschuldensunabhängig- Schlechter wegen des Selbstbehalts, § 11 ProdHaftG