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Sachenrecht II (Subject) / Zweiterwerb einer Auflassungsvormerkung, §§ 398, 401 BGB analog (Lesson)

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  • Wie vollzieht sich der Zweiterwerb einer Auflassungsvormerkung? Abtretung der zugrunde liegenden Forderung und Übergang der Auflassungsvormerkung kraft Gesetzes, §§ 398, 401 BGB analog.
  • Warum ist § 401 BGB beim Zweiterwerb der Auflassungsvormerkung analog anzuwenden? Weil die Auflassungsvormerkung in § 401 BGB nicht aufgeführt ist, aber auch ein akzessorisches Sicherungsrecht ist.
  • Woran ist beim Zweiterwerb zu denken, wenn die Auflassungsvormerkung nicht besteht? An den gutgläubigen Zweiterwerb der Auflassungsvormerkung gem. §§ 892, 893 BGB analog. Die Auflassungsvormerkung ist verfügungsähnlich und zumindest die zugrunde liegende Abtretung ist ein Rechtsgeschäft.