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Sachenrecht II (Subject) / Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung, §§ 1192 I, 1147 BGB (Lesson)

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  • Was sind die Voraussetzungen für die Entstehung des Anspruchs auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus §§ 1192 I, 1147 BGB? I. Anspruchsgegner = EigentümerII. Anspruchsteller = Inhaber der GrundschuldIII. Fälligkeit der Grundschuld, §§ 1192 I, 1141 BGB
  • Woraus ergibt sich, dass im Rahmen des §§ 1192 I, 1147 BGB nur rechtsvernichtende Einwendungen aus dem Grundschuldverhältnis, und nicht auch aus dem Forderungsverhältnis zu prüfen sind? Aus der Abstraktheit der Grundschuld.
  • Können Einreden aus einem eventuellen Sicherungsvertrag dem Anspruch aus §§ 1192 I, 1147 BGB entgegengehalten werden? Ja, § 1192 Ia BGB.
  • Können Einreden aus dem Sicherungsvertrag auch dem Zweiterwerber der Grundschuld entgegengehalten werden? Ja, § 1192 Ia BGB.
  • Gibt es hinsichtlich der Einreden aus dem Sicherungsvertrag einen gutgläubigen einredefreien Zweiterwerb? Nein, §§ 1192 Ia BGB schließt insoweit § 1157 S. 2 BGB aus.
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