Wirtschaftsfachwirt (Subject) / Wirtschaftsfachwirt Recht und Steuer (Lesson)
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Vorbereitung der Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen
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- Def. Juristische Person Organisationen von Menschen oder Zweckvermögen welchen der Gesetzgeber Rechtsfähigkeit verliehen hat.
- Beispiele juristischer Personen des Privatrechts GmbH AG Verein e.V. Genossenschaft e.G.
- Beispiele juristischer Personen des öffentlichen Rechts Bund Länder Gemeinden Körperschaften des öffentlichen Rechts (gesetzl.KV)
- Gesetzl. Vertreter jur. Personen privten Rechts Geschäftsführer Vorstand
- Öffentliche Register von juristischen Personen privaten Rechts GmbH, AG: Handelsregister Verein e.V.: Vereinsregister Genossenschaft e.G.: Genossenschaftsregister
- Formen der Willenserklärung mündlich schriftlich gesten öffentliche Beglaubigung notarielle Beurkundung
- Vorgehen gegen Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht im Amtsgericht innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.
- Abmahnung im arbeitsrechtlichen Sinn Eine wirksame Abmahnung liegt vor, wenn der Arbeitgeber ein bestimmtes Pflichtiwidriges Verhalten beanstandet (Rügefunktion) und den Arbeitnehmer darauf hinweist, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen (Warnfunktion).
- Sicherungsübereignung ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt zwischen Gläubiger und Schuldner wird ein Besitzmittlungsverhältnis nach 929,930,868BGB vereinbart Der Gläubiger ist Eigentümer der Schuldner nur Besitzer Ansprüche sind durch Übereignung gesichert
- Die 3 Stufen des Besteuerungsverfahrens nach AO 1. Entstehung des Steueranspruchs (1. und 2. Teil AO) 2. Steuerfestsetzung = Konktretisierung des Anspruchs (3./4./7. AO) 3. Steuerehebung = Realisierung der Ansprüche ( 5. / 6. AO)
- Bemessungsgrundlage Grunderwerbssteuer Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer ist der Wert der Gegenleistung, insbesondere der Kaufpreis. Hinzu kommen z.B. schuldrechtliche übernommene Darlehensverbindlichkeiten (Grundpfand), dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen oder übernommene sonstige Grundstücksbelastungen (z.B. Renten, Wohn- und Nießbraucherrechte)
- Bemessungsgrundlage Grundsteuer Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgesetzte Einheitswert, der multipliziert mit der Steuermesszahl den Steuermessbetrag ergibt und durch weiter Multiplikation mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde die Höhe der Grundsteuer ergibt.
- Beispiele für Verkehrssteuern UmsatzsteuerGrunderwerbsteuerVersicherungsteuerZollRennwett- und LotteriesteuerSpielbankabgabeFinanztransaktionssteuer, KapitalverkehrsteuerFeuerschutzsteuerSchankerlaubnissteuer
- Beispiele für Besitzstzeuern Grundsteuer Einkommenssteuer Lohnsteuer Körperschaftssteuer Gewerbesteuer Hundesteuer KfZ-Steuer
- Beispiele für ein einseitiges Rechtsgeschäft mit Rechtsfolge Kündigung eines Mietvertrages: Beendigung des Mietvertrags, ggf. nach Ablauf der Frist Zustimmung der Eltern zum Vertrag ihres beschr. geschäftsfähigen Kindes: Der Vertrag wird wirksam.
- Beispiele für ein zweiseitiges Rechtsgeschäft mit Rechtsfolge Abschluss eines Kaufvertrags: z.B. Zahlung des Kaufpreises Abschluss eines Dienstvertrags: Erbringung der vereinbarten Dienste
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- Beispiele für ein mehrseitiges Rechtsgeschäft mit Rechtsfolge Beschluss der GmbH-Gesellschafter zur Erhöhung des Stammkapitals: Verpflichtung der Gesellschafter zur Zahlung Beschluss eines Vereins (e.V.) über die Festsetzung der Mitgliederbeiträge: Verpflichtung der Mitglieder zur Zahlung
- Beschreibung des progressiven Steuertarifs der Einkommenssteuer Der Einkommenssteuer liegt ein progressiver Steuertarif zugrunde. Dieser beginnt mit einer steuerfreien Nullzone bis zum Grundfreibetrag (2014, 8354,-€). Der Eingangssteuersatz, der Steuersatz, mit dem der erste Euro des den Freibetrag übersteigenden Teil des zu versteuernden Einkommens besteuert wird und somit den Eingang der Besteuerung darstellt, beträgt 14%. Demnach wird bei einem nach dem Grundtarif zu versteuernden Einkommen von 8005€ nur der letzte Euro mit 14% besteuert. Mit Erhöhung des zu versteuernden Einkommens steigt der progressive Steuertarif bis zum Spitzensteuer satz von 42%. Der Höchststeuersatz von 45% wird auf zu versteuerndes Einkommen ab 250731,-€ erhoben. Dies ist der sogenannte "Reichensteuersatz".