Sachenrecht II (Subject) / Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung, § 1147 BGB (Lesson)
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- Was sind die Voraussetzungen für die Entstehung des Anspruchs auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus § 1147 BGB? I. Anspruchsgegner = Eigentümer II. Anspruchsteller = Inhaber der Hypothek III. Fälligkeit der Hypothek
- Woraus ergibt sich, dass im Rahmen des § 1147 BGB nicht nur rechtsvernichtende Einwendungen aus dem Hypothekenverhältnis, sondern auch aus dem Forderungsverhältnis zu prüfen sind? Aus der Akzessorietät der Hypothek.
- Nenne ein Beispiel für eine rechtsvernichtende Einwendung aus dem Forderungsverhältnis! Erfüllung der Forderung, § 362 I BGB.
- Nenne ein Beispiel für eine rechtsvernichtende Einwendung aus dem Hypothekenverhältnis! Verzicht auf die Hypothek, § 1168 BGB.
- Nenne ein Beispiel für eine rechtshemmende Einrede aus dem Forderungsverhältnis! Verjährung, §§ 194 ff. BGB.
- Können Einreden aus dem Forderungsverhältnis auch dem Zweiterwerber der Hypothek entgegengehalten werden? Ja, § 1137 BGB.
- Gibt es hinsichtlich der Einreden aus dem Forderungsverhältnis einen gutgläubigen einredefreien Zweiterwerb? Ja, §§ 1138, 892 BGB.
- Können Einreden aus dem Hypothekenverhältnis auch dem Zweiterwerber der Hypothek entgegengehalten werden? Ja, § 1157 S. 1 BGB.
- Gibt es hinsichtlich der Einreden aus dem Hypothekenverhältnis einen gutgläubigen einredefreien Zweiterwerb? Ja, §§ 1157 S. 2, 892 BGB.