Sachenrecht II (Subject) / Ersterwerb einer Hypothek, §§ 873, 1113 ff. BGB (Lesson)

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  • Was sind die Voraussetzungen für den Ersterwerb einer Hypothek? I. Zu sichernde ForderungII. Einigung, §§ 873 I, 1113 BGBIII. Eintragung ins Grundbuch, § 1115 BGBIV. Einigsein zum Zeitpunkt der Eintragung, § 873 II BGBV. Berechtigung
  • Was bedeutet, dass die Hypothek "akzessorisch" ist? Dass die Hypothek nur besteht, wenn und solange die gesicherte Forderung besteht.
  • An welche Vorschrift ist bei der Prüfung der §§ 873, 1113 ff. BGB gegebenenfalls bei dem Prüfungspunkt "Berechtigung" zu denken? An § 878 BGB (Vorverlagerung des maßgeblichen Zeitpunkts der Berechtigung).
  • Woran ist bei der Prüfung der §§ 873, 1113 ff. BGB im Falle der Nichtberechtigung zu denken? An den gutgläubigen Erwerb der Hypothek vom Nichtberechtigten gem. § 892 BGB.
  • Was ist bei der Briefhypothek zusätzlich zu prüfen? Die Briefübergabe gem. §§ 1116, 1117 BGB.
  • Was ist bei der Buchhypothek statt der Briefübergabe zu prüfen? Einigung über den Ausschluss der Briefhypothek und Eintragung ins Grundbuch, § 1116 II BGB.