gesellschaftsrecht (Subject) / GbR, §§ 705 ff. BGB (Lesson)

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  • Was setzt die Einigung zur Gründung einer GbR nach den §§ 705 ff. BGB voraus? - Mindestens zwei Personen- Gemeinsamer Zweck, insbesondere Leistung der Beiträge- Kein kaufmännischer Zweck
  • Woran ist zu denken, wenn ein Willensmangel vorliegt, die GbR aber schon ihre Geschäfte begonnen hat? An die Lehre von der fehlerhaften (faktischen) Gesellschaft.
  • Nach welchen Vorschriften richtet sich die Vertretung der GbR? §§ 709, 714 BGB analog.
  • Wer vertritt die GbR? - Grundsatz: Gemeinschaftliche Vertretung durch die Gesellschafter, § 709 BGB (analog) - Ausnahme: Einzelvertretung, § 714 BGB (analog)
  • Worauf ist bei der Haftung der GbR zunächst einzugehen? Ob die GbR (teil-)rechtsfähig ist, also Träger von Rechten und Pflichten sein kann
  • Woraus ergibt sich die Haftung der GbR für rechtsgeschäftlich begründete Verbindlichkeiten? Aus §§ 709, 714 BGB analog.
  • Woraus ergibt sich die Haftung der GbR für gesetzlich begründete Verbindlichkeiten? § 31 BGB analog.
  • Welches Problem ergibt sich bei der Haftung der Gesellschafter einer GbR? Das Problem der dogmatischen Begründung der Haftung der Gesellschafter.
  • Welche Regressansprüche hat der in Anspruch genommene Gesellschafter gegen die Gesellschaft und gegen die übrigen Gesellschafter? - Gegen die Gesellschaft: §§ 713, 670 BGB in voller Höhe- Gegen die Gesellschafter, § 426 BGB in anteiliger Höhe
  • Woraus ergibt sich bei der GbR die Haftung eines neu eintretenden Gesellschafters für Altverbindlichkeiten der Gesellschaft? § 130 HGB analog.
  • Warum gibt es die Grundsätze der fehlerhaften (faktischen) Gesellschaft? Rückabwicklung der Gesellschaft nach §§ 812 ff. BGB nicht praktikabel.
  • Nenne die Voraussetzungen für die Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft! 1. Natürliche Willenseinigung 2. Fehlerhaftigkeit 3. In Vollzug Setzen der Gesellschaft 4. Keine überwiegenden Interessen
  • Nenne ein Beispiel für überwiegende Interessen, die der Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft entgegenstehen können! Minderjährigenschutz.
  • Was ist die Rechtsfolge der fehlerhaften Gesellschaft? Die fehlerhafte Gesellschaft wird wie ein wirksame Gesellschaft behandelt. Lossagung durch einseitige Erklärung aber möglich.
  • Welche Auffassungen werden zu der Frage vertreten, ob die GbR (teil-)rechtsfähig ist? - aA: (-)- hM: (+)
  • Was spricht für die Auffassung, die die (Teil-)Rechtsfähigkeit der GbR verneint? Wortlaut der §§ 714, 718 BGB ("Gesellschafter").
  • Was spricht für die Auffassung, die die (Teil-)Rechtsfähigkeit der GbR bejaht? - Wortlaut des § 733 I BGB ("Gesellschaftsvermögen")- Systematik (§ 191 II UmwG, § 11 II InsO)
  • Welche Auffassungen werden zur Haftung der Gesellschafter einer GbR vertreten? - aA: Theorie der Doppelverpflichtung, §§ 164 ff. BGB - hM: Akzessorietätstheorie, § 128 HGB analog
  • Was spricht für die Theorie der Doppelverpflichtung? § 709 BGB.
  • Was spricht für die Akzessorietätstheorie? - Vergleichbarkeit von OHG und GbR - Einheitliches Haftungssystem unabhängig vom Schuldgrund