AWL (Subject) / Handelsrechtliche Rahmenbedingungen LF1 (Lesson)

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Unternehmensformen, Unternehmensgrundsätze

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  • Was ist unter dem Begriff Firma zu verstehen? • Die Firma ist der Name unter dem ein Kaufmann - seine Geschäfte betreibt - seine Unterschrift abgibt - klagt bzw. verklagt werden kann  
  • Erläuter die vier verschiedenen Firmenarten 1. Personenfirma besteht aus Namen von Personen  z.B. Fischer und Schmidt OHG 2. Sachfirma Die Firma bezeichnet den Gegenstand des Unternehmens,  den Gegenstand mit dem Geld verdient wird z.B. Berliner Stahlhandel KG 3. Mischfirma Mischung aus Personen- und Sachfirmaz.B. Möbel Mertens GmbH 4. Fantasiefirma Ein ausgedachter Name, ein "Fantasieprodukt"z.B. Sunlife e.K.  
  • Firmenkern und Firmenzusatz Beispiel: Nico Müller- Ahauser PC-Handel e.K. Firmenkern: Name des Unternehmers und/oder Gegenstand des Unternehmens oder Fantasiebezeichnung Firmenzusatz: Angabe der Unternehmensform Art und Umfang des Unternehmens Unterscheidungsmerkmale
  • Welche Firmengrundsätze gibt es? 1. Firmenwahrheit 2. Firmenausschließlichkeit 3. Firmenbeständigkeit 4. Firmenöffentlichkeit
  • Erläuter den Begriff der Firmenwahrheit Firmenwahrheit: Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen  ein regional tätiges Handelsunternehmen darf sich nicht Euroteam GmbH nennen  
  • Erläuter den Begriff der Firmenausschließlichkeit Firmenausschließlichkeit: Jede neue Firma muss sich deutlich von den, im selben Ort oder in derselben Gemeinde bereits ins Handels- oder Genossenschaftsregiser eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden Die Meier KG und die Meyer GmbH dürfen nicht am gleichen Ort firmieren Haben zwei Kaufleute den gleichen Vor- und Familiennamen, muss der neuen Firma ein deutlicher Zusatz begefügt werden, durch den die sich von der bereitsbestehenden Firma deutlich unterscheidet Durch einen deutlichen Zusatz  wie z.B. den Vorname oder Geschäftszweig wird die Unterscheidbarkeit gewährleistet
  • Erläuter den Begriff der Firmenbeständigkeit In einigen Fällen darf die Firma unverändert bleiben, obwohl die unrichtig geworden ist: Beim Wechsel des Inhabers, wenn der bisherige Inhaber bzw. dessen Erbe zustimmen Helmut Müller darf nach dem Kauf der Scholz GmbH den Namen beibehalten obwohl er Müller heißt Bei Änderung des in der Firma enthaltenen Namens darf der Firmenname beibehalten werden Frau Müller heiratet und heißt jetzt Frau Schulz. Sie kann weiterhin unter Sina Müller e.K. firmieren Bei Änderung des Gesellschafterbestandes kann der Name beibehalten werden, auch wenn er Namen des bisherigen Gesellschafters enthält die Meier, Müller, Schulz OHG darf weiter so heißen auch wenn Herr Müller als Gesellschafter ausscheidet. Herr Müller muss dem aber ausfrücklich zustimmen. Die Firma kann nicht ohne das Handelsgeschäft verkauft werden!
  • Erläuter den Begriff der Firmenöffentlichkeit Firmenöffnetlichkeit: Der Kaufmann wird unter seiner Firma in das Handelsregister eingetragen, und zwar in öffentlich beglaubigter Form. Die Einsicht in das Handelsregister ist jedem ohne Nachweis eines Bedarfes gestattet. Man spricht daher von Firmenöffentlichkeit.
  • Was für Kaufmannsarten gibt es? Ist-Kaufmann Kaufmann kraft Gewerbebetrieb Kann-Kaufmann Kaufmann kraft freiwilliger Eintragung Formkaufmann Kaufmann kraft Rechtsform Kleingewerbebetreibende mit Eintragung Kannkaufmann ohne Eintragung kein Kaufmann
  • Ist-Kaufmann Ab einem Umsatz von mehr als 250.000€ ist ein man buchführungspflichtig und somit ein Kaufmann kraft Gewerbebetrieb. - Ist-Kaufmann ist jeder der ein Handelsgewerbe betreibt                       Dieses Handelsgewerbe muss einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb bedürfen (eine selbstständige, dauerhafte nach außen erkannbare und planmäßige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht) - Die Eintragung in ein Register ist rechtsbekundent bzw deklaratorisch wir Kaufmann durch Aufnahme seiner Geschäfte
  • Kann-Kaufmann - Kaufmann kraft freiwilliger Eintragung Kleingewerbe treibende (kiosk), Unternehmen der Land und Forstwirtschaft - die Eintragung in das HR ist rechtsbegründend bzw. konstitutiv - wird erst durch die Eintragung zum Kaufmann
  • Formkaufmann - Kaufmann kraft Rechtsform KG, AG, GmbH, Genossenschaft - Eintragung uns HR ist rechtsbekundend bzw. konstitutivwird durch die Eintragung zum Kaufmann  
  • Unterschiede zwischen einem Kaufmann nach dem HGB und einem Nicht-kaufmann Kaufmann nach dem HGB:                                       Nicht-Kaufmann - es gilt das HGB                                            - es gilt das BGB - Buchführungspflicht                                     - eingeschränkte Buchf. - HR-Eintragung notwendig                           - keine HR-Eintragung - führt Firma                                                   - keine Firma - kann Prokura erteilen                                  - keine Prokura - kann Personengesellschaft gründen           -keine Personengesellschaft -bürgt selbstschuldnerisch
  • Was ist das Handelsregister? - öffentliches Verzeichnis mit Eintragungen über sämtliche Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts -enthält u.a. Angaben zu: Firma Sitz und Gegenstand des Unernehmens vertretungsberechtigeten PersonenGeschäftsführer,Vorstand,Prokuristen,    vertretungsberechtigte Gesellschafter ggf. Stamm- bzw. Grundkapital Rechtsform des Unternehmens Auflösung Handelsregister A --> Einzelkaufleute und Personengesellschaften Handelsregister B --> Kapitalgesellschaften  
  • Erläuter was mit der Öffentlichkeit des HR gemeint ist das HR ist öffentlich für jeden zugänglich bei berechtigtem Interesse ist eine Einsicht oder ein Auszug mögl. "öffentlicher Glaube" → Vertrauen auf die Richtigkeit der Eintragungen und Bekanntmachungen Bekanntmachnung im Internet und Bundesanzeiger
  • die unterschiedlichen Wirkungen einer Eintragung ins HR deklaratorisch: die HR-Eintragung ist rechtsbezeugend, d.h. die Rechtswirkung ist schon vor der Eintragung eingetreten; sie wird durch die Eintragung nur bestätigt z.B. OHG, KG konstitutiv: die HR-Eintragung ist rechtserzeugend, d.h. die Rechtswirkung tritt erst durch die Eintragung ein z.B. GmbH