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Internationales Wirtschaftsrecht (Subject) / Völkergewohnheitsrecht (Lesson)
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- Bedeutung von Völkergewohnheitsrecht im Weltwirtschaftsrecht Eigentums- und Investitionsschutz Sozial- und Arbeitsrecht Umweltrecht Art. 13f. Wiener Vertragsrechtsübereinkommen Grundsätze der Staatenverantwortlichkeit Diplomatischer Schutz
- Bedeutung allgemeiner Rechtsgrundsätze im Weltwirtschaftsrecht ultra alterum tantum (keine Zinszahlung über Höhe des Kapitals) Zahlung von Verzugszinsen Höhre Gewalt (force majeure) Treu und Glauben Verbot von Rechtsmissbrauch Verjährung/Verwirkung
- Internationales Wirtschaftsrecht und innerstaatliches Recht Staatsrecht III
- Rechtsprinzipien des Internat. Wirtschaftsrechts - UN-Charta Art. 2 I UN-Charta -->Souveräne Gleichheit der Staaten Art. 55 UN-Charta --> Um jenen Zustand der Stabilität und Wohlfahrt herbeizuführen, der erforderlich ist, damit zwischen den Nationen friedliche und freundschaftliche ... Beziehungen herrschen, fördern die VN a) die Verbesserung des Lebensstandards, die Vollbeschätigung und die Vorraussetzungen für wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt und Aufstieg Art. 56 UN-Charta --> alle Mitgliedsstaaten verpflichten sich, gemeinsam und jeder für sich mit der Organisation zusammenzuarbeiten, um die in Art. 55 dargelegten Ziele zu erreichen
- Rechtsprinzipien des internationalen Wirtschaftsrechts Souveränität (=Regelungsfreiheit) <--> Rechtprzinzipielle Kooperationsverpflichtung
- Konkretisierung der Wohlfahrtsziele des Art. 55 UN-Charta Handelsliberalisierung Währungsstabilität Internationaler Solidarität Schutz globaler Güter (z.B. Umwelt) -->nicht Koordination, sondern Kooperation
- Handelsliberalisierung Präambel-WTO-Übereinkommen --> In der Erkenntnis, dass ihre Handels- und Wirtschaftsbeziehungn auf die Erhöhung des Lebensstandards, auf die Sicherung der Vollbeschäftigung und einer hohen und ständig steigenden Ufangs des Realeinkommens und der wirksamen Nachfrage sowie auf die Ausweitung der Produktion und des Handels mit Waren und Dienstleisungen geichtet sind Art. I ii IMF --> Ausweitung und ein ausgewogendes Wachstum des Welthandels zu erleichtern und dadurch zur Förderung und Aufrechterhaltung einer hohen Beschäftigungsgrads und Realeinkommens sowie zur Entwicklung des Produktionspotentials aller Mitglieder als oberste Ziele der Wirtschaftspolitik beizutragen
- Währungsstabiltiät Art. I iii IMF Stabilität der Währung zu fördern, geordnete Währungsbeziehungen unter den Mitgliedern aufrechtzuerhalten und Währungsabwertungen aus Wettbewerbsgründen zu vermeiden
- Solidarität Präambel WTO-Übereinkommen -->In der Erekenntnis, dass es positive Bemühungen bedarf, damit sich die Entwicklungsländer, insbesondere die am wenigsten entwickelten unter ihnen, einen Anteil am Wachstumg des internationalen Handels sichern, der den Erfordernissen ihrer wirtschaftlichen Entwicklung entspricht
- Schutz globaler Güter Präambel WTO-Übereinkommen --> in dem Bestreben, den Schutz und die Erhaltung der Umwelt und gleichzeitig die Steigerung der dafür erforderlichen Mittel zu erreichen Präambel Klimaschutzrahmenkonvention der VN -->adverse change in the earths climate is a common concern of humankind
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- Reichweite des nationalen/EU-Rechts Fallbeispiel siehe Folie
- Extraterritoriale Rechtsanwendung Ausgangsproblem: Rechtssetzung- und Vollzugsgewalt sind geschützte Souveränitätsrechte. sie finden ihre Grenzen nur in entsprechenden völkerrechtlichen Verbotsnormen -->Interventionsverbot -->Gebot der sinnvollen Anknüpfung
- Extreterritoriale Rechtsanwenung - Anknüpfungsprinzip Territorialitätsprinzip aktives und passives Personalitätsprinzip Universalitätsprinzip (Weltrechtsprinzip) Auswirkungslehre Schutzprinzip