ABWL (Subject) / 2.Grundlegende Entscheidungen (Lesson)

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2.1 Rechtsformwahl 2.2 Zusammenarbeit von Unternehmen 2.3 Standortwahl 2.4 Liquidation

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  • Welche Anlässe führen zu Entscheidungen bezüglich auf die Rechtsform eines Unternehmens? --> Unternehmensgründung --> Wechsel der Rechtsform
  • Was ist das Bezugsobjekt der Rechtsformwahl? --> Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaften (Innenverhältnis) z.B. mehrere Gesellschafter, Betriebsrat, Aufsichtsrat hängt alles mit der Rechtsformwahl ab. --> Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen und ihren Stakeholdern (Außenverhältnis)
  • Was sind die Einflussgrößen/Auswahlkriterien der Rechtsform? Die Auswahl der Rechtsform wird im Regelfall vor dem Hintergrund der übergeordneten Zielsetzung des Unternehmens getroffen, überlicherweise der langfristigen Gewinnmaximierung. Einflussgrößen/Auswahlkriterien sind dabei: -Leitungs-/Kontrollbefügnisse -Haftungsumfang der Eigenkapitalgeber -Ergebenisbeteiligung (Gewinn/Verlust) -Finanzierungsmöglichkeiten -Publizität, Prüfung und Mitbesteimmung der Arbeitnehmer -(Steuerbelastung)
  • Was sind die Merkmale der Rechtsform eines Einzelunternehmens? (§§ 1-104a HGB) Gesellschafterzahl: ein Eigentümer Leitung/Kontrolle: Eigentümer (in einer Hand) Haftung: unbeschränkte Haftung Mindest-EK: keine Vorgabe Gewinnverteilung: Eigentümer Finanzierungsoptionen: Eigenfinanzierung beschränkt durch Eigentümervermögen, Fremdfinanzierung beschränkt durch Kreditwürdigkeit des Eigentümers Publizität/Prüfung: grds. nicht erforderlich (Ausnahme: §1 PublG) Mitbestimmung AN: keine
  • Was sind die Merkmale einer GbR? (§§705-740 BGB) Gesellschafterzahl: mehrere Gesellschafter Leitung/Kontrolle: gemeinschaftlich durch alle Gesellschafter Haftung: unbeschränkte Haftung Mindest-EK: keine Vorgabe Gewinnverteilung: alle Gesellschafter, i.d.R. gemäß Kapitalanteil Finanzierungsoptionen: Eigenfinanzierung durch Einlagen der Gesellschafter Publizität/Prüfung: keine Pflicht Handelsbücher zu führen
  • Was sind die Merkmale einer OHG? (§§ 105-160 HGB) Gesellschafterzahl: mindestens 2 Eigentümer Leitung/Kontrolle: alle Gesellschafter oder einzelne Gesellschafter Kontrolle: alle Gesellschafter Haftung: unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter Mindest-EK: keine Vorgabe Gewinnverteilung: nach Gesellschaftsvertrag oder Gesetz Finanzierungsoptionen: Eigen- und Fremdfinanzierung ggü. Einzelunternehmen verbessert, da mehrere Vollhafter Publizität/Prüfung: grds. nicht erforderlich (Ausnahme: §1 PublG) Mitbestimmung AN: keine
  • Was sind die Merkmale einer KG? (§§ 161-177a HGB) Gesellschafterzahl: min. 1 Vollhafter und 1 Teilhafter Leitung: Komplementär(e) Kontrolle: Komplementär(e), beschränkt für Kommanditisten Haftung: unbeschränkte Haftung für Komplementär(e), beschränkte Haftungfür Kommanditisten gemäß Einlage Mindest-EK: keine Vorgabe Gewinnverteilung: nach Gesellschaftsvertrag oder Gesetz Finanzierungsoptionen: Finanzierung ggü. bisher dargestellten Rechtsformen verbessert, da zusätzliches Kapital durch Teilhafter Publizität/Prüfung: grds. nicht erforderlich (Ausnahme: §1 PublG) Mitbestimmung AN: keine
  • Was sind die Merkmale einer Stillen Gesellschaft? (§§ 230-237 HGB) Gesellschafterzahl: min. 1 Eigentümer, 1 stiller Gesellschafter Leitung/Kontrolle: stille Gesellschafter i.d.R. ausgeschlossen Kontrolle: Eigentümer, beschränkt für stille Gesellschafter Haftung: unbeschränkte Haftung für Eigentümer, Haftung für stille Gesellschafter beschränkt auf Einlage (wird Insolvenzgläubiger) Mindest-EK: keine Vorgabe Gewinnverteilung: stiller Gesellschafter ist am Gewinn beteiligt, er kann am Verlust beteiligt werden Finanzierungsoptionen: Finanzierungsmöglichkeiten besser als bei Einzelunternehmen, da zusätzliches Kapital durch stille Gesellschafter Publizität/Prüfung: grds. nicht erforderlich (Ausnahme: §1 PublG) Mitbestimmung AN: keine
  • Was sind die Merkmale einer GmbH? (GmbHG) Gesellschafterzahl: min. 1 Gesellschafter Leitung: Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung hat Weisungsrecht Kontrolle: Gesellschafterversammlung Haftung: unbeschränkte Haftung für Gesellschaft, beschränkte Haftung für Gesellschafter Mindest-EK: 25.000€, Mindesteinzahlung 50% Gewinnverteilung: nach Gesellschaftsvertrag oder Stammkapitalanteil Finanzierungsoptionen: Vorteil Eigenfinanzierung: Haftungsbeschränkung der Gesellschafter; Nachteil Fremdfinanzierung: zusichernde Sicherheiten Publizität/Prüfung: Pflicht, Erleichterungen je nach Größenklasse Mitbestimmung AN: je nach Beschäftigtenzahl; Besonderheit: Montanbetriebe
  • Was sind die Merkmale einer AG? (AktG) Gesellschafterzahl: min. 1 Aktionär Leitung: Vorstand Kontrolle: Aufsichtsrat, beschränkte Informationsrechte für die Hauptversammlung Haftung: unbeschränkte Haftung für Gesellschaft, beschränkte Haftung für Aktionäre Mindest-EK: 50.000€, Mindeseinzahlung 25% Gewinnverteilung: gleichmäßig auf Stammaktien, Besonderheiten bei Vorzugsaktien Finanzierungsoptionen: Sehr gut (Börse), Kapitalmarktzugang Publizität/Prüfung: Pflicht, Erleichterungen je nach Größenklasse Mitbestimmung AN: je nach Beschäftigenzahl; Besonderheit: Montanbetriebe
  • Was sind die Merkmale einer KGaA? (AktG) Gesellschafterzahl: min. 1 persönlicher haftender Gesellschafter, mehrere Kommanditaktionäre Leitung: Komplementär(e) (gefestigte, bessere Stellung) Kontrolle: Aufsichtsrat, dieser ist Vertreter der Hauptversammlung Haftung: unbeschränkte Haftung für min. 1 Gesellschafter, beschränkte Haftung für Kommanditaktionäre Mindest-EK: 50.000€, Mindesteinzahlung zu 25% Gewinnverteilung: Kommanditaktionäre gem. Aktienanzahl Finanzierungsoptionen: Vorteil Eigenfinanzierung: Haftungsbeschränkung der Kommanditaktionäre Publizität/Prüfung: Pflicht, Erleichterungen je nach Größenklasse Mitbestimmung AN: je nach Beschäftigtenzahl; Besonderheit: Montanbetriebe
  • Was sind die Merkmale einer eG? (GenG) Gesellschafterzahl: mindestens 3 Leitung/Kontrolle: Vorstand Kontrolle: Aufsichtsrat, beschränkt für Generalversammlung Haftung: unbeschränkte Haftung Genossenschaft, beschränkte Haftung für Mitglieder Mindest-EK: keine Vorgabe Gewinnverteilung: nach Satzung oder nach Geschäftsguthaben Finanzierungsoptionen: Vorteil Eigenfinanzierung: Haftungsbeschränkung der Mitglieder Publizität/Prüfung: Pflicht, Erleichterungen je nach Größenklasse Mitbestimmung AN: je nach Beschäftigtenzahl
  • Exkurs: SE (SEEG, europ. Recht) Gründung: durch bereits bestehenden Unternehmen Leitung/Kontrolle: Vorstand und Aufsichtsrat (dualistisch) oder Verwaltungsrat (monistisch) Mindest-EK: 120.000€ Hauptsitz: zwingend in EU-Staat Publizität/Prüfung: nach nationalem Recht Mitbestimmung: ja
  • Welche Arten von Zusammenarbeit zwischen Unternehmen gibt es? Welche Faktoren sind betroffen? Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen kann anhand verschiedener Faktoren unterschieden werden: ->Dauer: befristet, unbefristet ->Reichweite: funktions-, bereichsbezogen, unternehmensweit (in welchen Punkten arbeiten die Unternehmen zusammen) ->Bindungsintensität: Kooperation, Integration ->Ebene/Richtung:  -vertikal (Bsp. Möbelhaus kauf eine Schreinerei (Zulieferer)) -horizontal (auf gleicher Ebene) -konglomerat (siehe Siemens: Waschmaschinen, Atomkraftwerke; ein Unternehmen das viele verschiedene Dinge tut ohne das diese Geschäfte miteinander zu tun haben.
  • Was sind die Ziele der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen? Ziele der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen sind meist: -> Rationalisierung: Wirtschaftlichkeit steigern -> Diversifizierung: Risiken verringer -> Konzentration: Verhandlungsmacht steigern
  • Was versteht man unter Standortentscheidungen? Als Standort eines Unternehmens bezeichnet man den geographischen Ort, an dem ein Unternehmen seine Leistung herstellt und absetzt. Standortentscheidungen beziehen sich daher zum einen auf den geographischen Ort, an dem das Unternehmen seine Leistung herstellen und absetzen soll, zum anderen aber auch auf die Anzahl und Spaltung dieser Orte Das grundsätzliche Problem, dass Standortentscheidungen für Unternehmen wicht macht, ist die Inhomogenität der Fläche Weitere Vorteile: Ersparnisse an Transportkosten, billigere Arbeitskräfte
  • Welche Standortbezogene Maßnahmen gibt es in der BWL? Wachstumsmaßnahmen: -Standorterrichtung (Off-Site-Expansion) -Standorterweiterung (On-Site-Expansion) Strukturmaßnahmen: -Standortvereinigung (Stilllegung S1 und Erweiterung S2) -Standortaufteilung (Teilstilllegung S1 und Erweiterung S2 ) -Standortverlagerung (Stilllegung S1 und Errichtung S2) Schrumpfungsmaßnahmen: -Standortstilllegung (Whole-Site-Contraction) -Standortteilstlllegung (On-Site-Contraction)
  • Wie lässt sich der Standortfaktor Güter abgrenzen? Bei dem Standortfaktor: Güter unterscheidet man zwischen Gütereinsatz & Güterabsatz    
  • Nenne Beispiele für den Gütereinsatz & Güterabsatz Gütereinsatz: - Anlagegüter (Immobilien, Genehmigungen) --> Kostenfrage Bsp. Frankfurt Innenstadt vs. Vorort (Preis der Immobilie + Kundennähe) -Materialien (Preise, Transportkosten) (Faktor: Standort um die Materialien günstig zu beziehen) -Personal (Qualifikation, Kosten, Produktivität) -Energie (Verfügbarkeit, Preise, Steuern) -Umweltschutz (Schutzgebiete, Auflagen) -Staatl. Leistungen (Infrastruktur, Rechtssystem) -Steuern (Steuerarten, Steuersätze) -Subventionen (Vergünstigungen, Zulagen)   Güterabsatz: -Kunden (Kundennähe, -dichte, Kaufkraft -Konkurenz (Zahl, Art, Größe) -Image (Schweizer Uhren etc.)
  • Welche Varianten der Einordnung der Standortfaktoren gibt es noch? Es können auch unternehmens- und produktionsbezogene Faktoren etc. abgegrenzt werden   Zudem sind limitationale und substitutionalle Faktoren zu definieren.
  • Welche Möglichkeiten gibt es bei der Vorgehensweise der Standortwahl? Makro-Standortbestimmung: a)    - Auswahl eines Kontinents oder einer Staatengemeinschaft -> Supra-nationale Standortfaktoren b)   - Auswahl eines Staates -> Nationale Standortfaktoren   Mikro-Standortbestimmung a)   - Auswahl einer Region -> Regionale Standortfaktoren b)   - Auswahl einer Stadt/Gemeinde -> lokale Standortfaktoren   c)   - Auswahl eines Grundstücks
  • Welche Entscheidungsverfahren/Modelle gibt es bei der Standortwahl? Quantitative Modelle: -mathematisch basiert -Maximierung des Ertragsüberschusses aus dem Standort -oftmals Partialmodelle (z.B. Transportkostenminimierung) -Totalanalyse berücksichtigt Erträge + Aufwendungen   Qualitative Modelle: -keine mathematisch exakten Lösungen -wichtige Entscheidungshilfen, die auch „soft facts“ berücksichtigt - z.B. Checklisten mit KO-Kriterien -Scoring-Verfahren zur Nutzwertanalyse   -Problem: willkürliche Gewichtung, uneinheitliche Größen
  • Nenne Beispiele für die Standortdichte, welche Varianten gibt es? (Skript S.43) -Global-lokal à wenige Standorte weltweit -Global-integriert à ein Standort -Lokal-differenziert à viele Standorte in der Nähe des Kunden
  • Was bedeutet Liquidation & welche Arten gibt es davon? Als Liquidation eines Unternehmens bezeichnet man dessen Auflösung durch Einzelveräußerung aller Vermögensgegenstände ≠ Unternehmensverkauf ≠ Erbgang   àfreiwillige Liquidation (erfreulich)   àZwangsliquidation (Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung)
  • Was passiert bei einer Freiwilligen Liquidation, wie ist die Abwicklung und wie wird sie durchgeführt? -Bei der freiwilligen Liquidation erfolgt der Abwicklungsbeschluss je nach Rechtsform von den zuständigen Organen entsprechend den gesetzlichen/gesellschaftsvertraglichen Vorgaben -Abwicklung à i.d.R. von den Leitungsorganen des Unternehmens durchgeführt, d.h.:             -Inhaber eines Einzelunternehmens             -Komplementär einer KG             -Geschäftsführer einer GmbH             -Vorstand einer AG -Im Rahmen der Durchführung der Abwicklung wir das Vermögen des Unternehmers veräußert, Schulden beglichen und schließlich das Reinvermögen an die Anteilseigner ausgezahlt(nachrangig)
  • Was passiert bei einer Zwangsliquidation? -Bei einer Zwangsliquidation wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet -Juristische Schritte des Gläubigers:             -Erwirkung eines vollstreckbaren Titels (beim Gericht)             -Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Pfändung             -Öffentliche Zwangsversteigerung des gepfändeten Vermögens             -Befriedigung der Ansprüche des Gläubigers aus dem Erlös -Problem: Möglichkeiten der wahllosen Zerschlagung des Unternehmens und der Benachteiligung bestimmter Gläubigergruppen               -Insolvenzordnung soll Zerschlagung verhindern und für eine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger sorgen 
  • Wie ist die Vorgehensweise bei einem Insolvenzverfahren, welche Rechte und Pflichten haben alle Beteiligten? -Rechte und Pflichten des Schuldners: -Recht/Pflicht bei Kapitalgesellschaften, einen Insolvenzantrag zu stellen àÜberprüfung der Insolvenzverschleppung, falls positiv à strafbar -bei Bekanntmachung verliert der Schuldner die Verfügungsmacht über sein Vermögen - Rechte und Pflichten des Insolvenzgericht:             -Prüfung des Insolvenzantrag und Eröffnung des Insolvenzverfahrens             -Benachrichtigung der Gläubiger (zur Anmeldung der Ansprüche)             -Bestellung eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters   Rechte und Pflichten der Gläubigerversammlung: -Beschlüsse zur Bestellung des endgültigen Insolvenzverwalters (haben einen Anspruch darauf einen speziellen Insol. Verwalter einzusetzen) -Entscheidung über Insolvenzplan, ggf. Teilschulderlass/Sanierung -Bereitstellung von Geld zur Realisierung des Insolvenzplans   Rechte und Pflichten des Insolvenverwalters (Übergangsgeschäftsführer)             -Verwaltung des Vermögens, Abwicklung laufender Geschäfte             -Verwertung des Vermögens durch Verkauf               -Verteilung der Erlöse (Insolvenzquote)