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BGB Schuldrecht BT II (Subject) / Geschäftsführung ohne Auftrag (Lesson)
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- Welche grundlegende Unterscheidung kann man bei der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) nach den §§ 677 ff. BGB vornehmen? - Echte GoA- Unechte GoA
- Was ist der Unterschied zwischen der echten und der unechten GoA? Bei der echten GoA handelt der Geschäftsführer mit Fremdgeschäftsführungswillen, bei der unechten GoA ohne Fremdgeschäftsführungswillen.
- Welche Unterscheidung kann man innerhalb der echten GoA treffen? - Berechtigte GoA, § 683 BGB- Unberechtigte GoA, § 684 BGB
- Was ist der Unterschied zwischen der echten, berechtigten und der echten, unberechtigten GoA? Bei der echten, berechtigten GoA entspricht die Übernahme des Geschäfts durch den Geschäftsführer dem Willen bzw. dem Interesse des Geschäftsherrn, bei der echten, unberechtigten GoA nicht.
- Welche Unterscheidung kann man innerhalb der unechten GoA treffen? - Irrtümliche GoA, § 687 I BGB- Angemaßte GoA, § 687 II BGB
- Was ist der Unterschied zwischen der irrtümlichen und der angemaßten GoA? Bei der irrtümlichen GoA ist der Geschäftsführer gutgläubig bzgl. der Fremdheit des Geschäfts, bei der angemaßten GoA nicht.
- Welche GoA-Ansprüche kommen im Falle der irrtümlichen GoA in Betracht? Keine, § 687 I BGB.
- Was sind die Voraussetzungen der echten, berechtigten GoA? I. Besorgung eines fremden GeschäftsII. FremdgeschäftsführungswilleIII. Ohne AuftragIV. Berechtigung
- Wann ist ein Geschäft "fremd" im Sinne der GoA? Wenn das Geschäft in den Pflichten- oder Interessenkreis eines anderen fällt.
- Welche Arten der "Fremdheit" des Geschäfts kennst Du? - Objektiv (auch) fremdes Geschäft- Subjektiv (auch) fremdes Geschäft
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- Was bedeutet "Fremdgeschäftsführungwille"! Der Geschäftsführer muss auch in dem Bewusstsein handeln, im Pflichten- oder Interessenkreis eines anderen tätig zu werden.
- Welche GoA-Ansprüche kommen in Betracht, wenn kein Fremdgeschäftsführungswille vorliegt? Ansprüche anlässlich einer unechten (angemaßten) GoA, § 687 II BGB.
- In welchen Fällen wird der Fremdgeschäftsführungswille vermutet? Wenn ein objektiv (auch) fremdes Geschäft vorliegt.
- Welches Problem ist bei dem Prüfungspunkt "Fremdgeschäftsführungwille" angesiedelt? Das Problem der nichtigen Verträge ("Schwarzarbeiter-Fall").
- Was heißt "ohne Auftrag" i.S.d. §§ 677 ff. BGB? - Kein Auftrag i.S.v. §§ 662 ff. BGB- Keine sonstige Vertragsbeziehung, aus der eine Pflicht zur Vornahme des Geschäfts herrührt
- Wann ist eine GoA "berechtigt"? Wenn die Übernahme des Geschäfts dem Willen oder dem Interesse des Geschäftsherrn entspricht.
- Dein Haus brennt. Ich bin Passant und möchte den Brand löschen. Du rufst mir zu, dass ich den Brand nicht löschen soll, weil Du die Versicherungssumme kassieren möchtest. Ich lösche dennoch den Brand. Echte berechtigt GoA? Ja, der entgegenstehende Wille ist unbeachtlich, § 679 BGB.
- Welche Auffassungen werden zu dem Problem des Fremdgeschäftsführungswillens bei nichtigen Verträgen vertreten? - aA (BGH): Fremdgeschäftsführungswille (+), aber Aufwendungen nicht "erforderlich"- hM (Lit.): Fremdgeschäftsführungwille (-)
- Was spricht für die Auffassung, die den Fremdgeschäftsführungswillen bei nichtigen Verträgen zunächst bejaht? Die Vermutungsregel - bei objektiv fremden Geschäften wird der Fremdgeschäftsführungswille vermutet.
- Was spricht für die Auffassung, die den Fremdgeschäftsführungswillen bei nichtigen Verträgen verneint? Systematik (Bereicherungsrecht regelt die Rückabwicklung gescheiterter Verträge).
- Welche Ansprüche kommen bei der echten, berechtigten GoA für den Geschäftsherrn in Betracht? - Herausgabe des Erlangten, §§ 681 S. 2, 667 BGB- Schadensersatz bei "Ausführungsverschulden", § 280 I BGB
- Welche Ansprüche kommen bei der echten, berechtigten GoA für den Geschäftsführer in Betracht? Aufwendungsersatz, §§ 683 S. 1, 670 BGB.
- Welche Probleme sind bei dem Aufwendungsersatzanspruch angesiedelt? - Das Problem der Erstattungsfähigkeit von Arbeitsleistungen- Das Problem der risikotypischen Begleitschäden
- Welche Auffassungen werden zu dem Problem Arbeitsleistung als Aufwendung i.S.v. §§ 683 S. 1, 670 BGB vertreten? - aA: (+)- aA: (-)- hM: (+), bei beruflicher Tätigkeit
- Was spricht für die Auffassung, die Arbeitsleistung als Aufwendung i.S.v. §§ 683 S. 1, 670 BGB versteht? Sinn und Zweck der GoA ("Belohnung" des altruistisch Handelnden).
- Was spricht für die Auffassung, die Arbeitsleistung nicht als Aufwendung i.S.v §§ 683 S. 1, 670 BGB versteht? Sinn und Zweck (Schutz des Geschäftsherrn vor aufgedrängter Hilfe).
- Was spricht für die Auffassung, die nur, aber immerhin bei beruflicher Tätigkeit einen Aufwendungsersatzanspruch des Geschäftsführers bejaht? Der Rechtsgedanke des § 1835 III BGB.
- Welche Auffassung werden zu dem Problem der risikotypischen Begleitschäden im Rahmen des Aufwendungsersatzes nach §§ 683 S. 1, 670 BGB vertreten? - aA: (-)- hM: (+)
- Was spricht für die Auffassung, die die risikotypischen Begleitschäden nicht als von dem Aufwendungsersatzanspruch erfasst ansieht? Wortlaut (Aufwendungen sind nur freiwillige Vermögenseinbußen).
- Was spricht für die Auffassung, die die risikotypischen Begleitschäden einbezieht? Sinn und Zweck der GoA (Belohnung des altruistisch Handelnden).
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- Was sind die Voraussetzungen der echten unberechtigten GoA? I. Besorgung eines fremden Geschäfts II. Fremdgeschäftsführungswille III. Ohne Auftrag IV. Keine Berechtigung
- Was ist die Rechtsfolge der echten unberechtigten GoA gem. § 684 S. 1 BGB. Verweis auf das Bereicherungsrecht.
- Charakterisiere die Art der Verweisung des § 684 S. 1 BGB auf das Bereicherungsrecht! Rechtsfolgenverweis, d.h., die Voraussetzungen des § 812 BGB sind nicht zu prüfen.
- Warum ist der Anspruch auf Wertersatz aus §§ 684 S. 1, 812 ff. BGB schlechter für den Geschäftsführer als der Anspruch auf Aufwendungsersatz aus §§ 683 S. 1, 670 BGB? Im Bereicherungsrecht droht die Entreicherungseinrede, § 818 III BGB.
- Nenne die Prüfungspunkte bei dem Schadensersatzanspruch des Geschäftsherrn aus § 678 BGB? I. Echte unberechtigte GoAII. ÜbernahmeverschuldenIII. Rechtsfolge: Schadensersatz
- Welche Voraussetzungen hat die unechte angemaßte GoA? I. Besorgung eines fremden GeschäftsII. EigengeschäftsführungswilleIII. Bösgläubigkeit des Geschäftsführers
- Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus der unechten angemaßten GoA? - Anspruch des Geschäftsherrn auf Schadensersatz, § 687 II, 678 BGB- Anspruch des Geschäftsherrn auf Erlösherausgabe, §§ 687 II, 681 S. 2, 667 BGB