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BGB Schuldrecht BT Kaufrecht (Subject) / Ersatzvornahme vor Fristablauf oder ohne Fristsetzung (Lesson)
- Woran scheitert der Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 BGB in den Fällen der Ersatzvornahme vor Fristablauf bzw. ohne Fristsetzung? An dem fehlenden Fristablauf bzw. der fehlenden Fristsetzung ("keine Pflichtverletzung").
- Woran scheitert der Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 283 BGB in den Fällen der Ersatzvornahme vor Fristablauf bzw. ohne Fristsetzung? An dem Prüfungspunkt "Vertretenmüssen (des Schuldners)", weil der Käufer selbst durch die Ersatzvornahme die Unmöglichkeit der Nacherfüllung herbeigeführt hat.
- Woran scheitert der Anspruch auf Rückerstattung des zuviel gezahlten Kaufpreises aus §§ 437 Nr. 2, 2. Fall, 323 I, 441 IV, 346 I BGB in den Fällen der Ersatzvornahme vor Fristablauf bzw. ohne Fristsetzung? An dem fehlenden Fristablauf bzw. der fehlenden Fristsetzung.
- Woran scheitert der Anspruch auf Rückerstattung des zuviel gezahlten Kaufpreises aus §§ 437 Nr. 2, 2. Fall, 323 I, 326 V, 441 IV, 346 I BGB in den Fällen der Ersatzvornahme vor Fristablauf bzw. ohne Fristsetzung? Daran, dass der Käufer die Unmöglichkeit selbst zu vertreten hat, § 323 VI BGB.
- Woran scheitert der Anspruch auf Aufwendungsersatz aus §§ 536a, 637 BGB analog in den Fällen der Ersatzvornahme vor Fristablauf bzw. ohne Fristsetzung? Keine planwidrige Regelungslücke.
- Welche Auffassungen werden zu der Frage vertreten, ob §§ 326 II 2, IV, 346 I BGB (analog) herangezogen werden können, um einen Anspruch in den Fällen der Ersatzvornahme vor Fristablauf bzw. ohne Fristsetzung zu begründen? - aA: (+)- hM: (-)
- Was spricht für die Auffassung, die die §§ 326 II 2, IV, 346 I BGB (analog) heranzieht, um einen Anspruch in den Fällen der Ersatzvornahme vor Fristablauf bzw. ohne Fristsetzung zu begründen? § 439 II BGB.
- Was spricht für die Auffassung, die die Heranziehung der §§ 326 II 2, IV, 346 I BGB (analog), um einen Anspruch in den Fällen der Ersatzvornahme vor Fristablauf bzw. ohne Fristsetzung zu begründen, verneint? Das Recht des Verkäufers zur zweiten Andienung.
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