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Finanzmanagement (Subject) / Beteiligungsfinanzierung (Lesson)

Kapitel 4)

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  • Was ist Agio und wo wird ein Agio in der Bilanz erfasst? - Agio bezeichnet die Differenz zwischen Emissionskurs und Nennwert. Beispiel: 100-5=95€ - unter Kapitalrücklagen wird ein Agio in der Bilanz erfasst  
  • Bezugsrecht - Definition & Berechnung Das Bezugsrecht gibt einem Aktionär das Recht, bei Ausgabe neuer Aktien den gleichen prozentualen Anteil zu erwerben. Berechnung: %Anteil am Altkapital = %Anteil am neu eingesammelten Kapital Alter Preis der Aktie (Pa) minus neuer Preis der Aktien (Pn) Geteilt durch Verhältnisaddition (Addieren des Bezugsrechtes)  Beispiel Bezugsrecht 10/1   Pa - Pn ------------ 10+1
  • Was sind die 4 Grundpfeiler eines angemessenen Haftungskapitals? optimale Kapitalstruktur Sicherung der Unternehmensentwicklung Fundament für Wachstum Dauerhafte Stabilität
  • Optimale Kapitalstruktur maximierung der Eigenkapitalrendite minimierung der Kapitalkosten bzw. Maximierung des Unternehmenswerts
  • Sicherung der Unternehmensentwicklung Haftungsbasis Verlustausgleichspolster Vorraussetzung für Fremdkapital
  • Fundament für Wachstum Finanzierung von risikoreichen Investionen bei internem/ externem Wachstum
  • Dauerhafte Stabilität Höhere Bonität für Marktpartner Liquiditätsschonung in Verlustjahren
  • Differenzierung Beteiligungsfinanzierung: Anzahl der Eigentümer → Einzel-, Personen-, Kapitalgesellschaft Haftung → beschrängt/ unbeschrrängt Mindeskapital → (kein) festes Stamm- / Grundkapital Fungibilität → Individual- / Marktfinanzierung Publizitätspflicht → Regel-, Ad-hoc-Publizität Steuerliche Behandlung → Einkommen- / Köperschaftsteuer Unternehmensphase → Seed-, Early-Stage-Finanzierungen
  • Beteiligungsfinanzierung bei Einzelkaufleuten. Merkmal/Rechtsform Kaufmann (Eigentümer) Einlage, Kapital (EIgenkapital) 1 (Mindestanzal Gründer) geringe (Fungibilität/Handelbarkeit) unbeschränke Haftung Jahresabschluss ohne Gliederung/Anhang Publizität Einkommensteuer
  • Beteiligungsfinanzierung bei einer AG nennen Sie Vorteile für den KapitalGEBER Erweiterung des Anlagespektrums Fungible Titel Risikoabsicherung mit Finanzderivaten Risikoweitergabe durch die Bank strategische Einflussnahme auf Unternehmen
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  • Beteiligungsfinanzierung einer AG nennen Sie Vorteile für den KapitalNEHMER wichtige Möglichkeit der Außenfinanzierung transparente Preisgestaltung Fungible Titel (Aktienrückkauf, Aktientausch) Publizitätseffekt Mitarbeitermotivation
  • Aktienformen Diefferenzierung und Bezeichnung Nennwert/ nennwertlos → Nennwertaktie/ Stückaktie Art der Übertragung → Inhaberaktie/ Namensatie Umfang der verbrieften Rechte → Stammaktie/ Vorzugsaktie Anlass der Ausgabe → Junge Aktien, Belegschaftsaktien Handelbarkeit → (nicht) börsenfähige Aktien/ Effekten Aktien: Wertpaapiere, die ein Anteilsrecht an einer AG verbriefen
  • Börsensegmente Primärmarkt: Erstmalige Emission von WertpapierenSekundärmarkt: Weiterveräußerung der Wertpapiere an andere Anleger > Finanzierungsfunktion des Kapitalmarktes erfolgt nur am Primärmarkt! > Fungibilität wird durch Sekundärmarkt ermöglicht > Effizienz Primär- / Sekundärmarkt hängen eng voneinander ab > Sekundärmarkt wird durch Börsensegmente geregelt
  • Ordentliche Kapitalerhöhung Ordentliche Kapitalerhöhung: Merkmal/Form: Aussenfinanzierung → In Form von Geld- oder Sacheinlagen Obergrenze Kapitalerhöhung → keine Wirksamwerden → Bei Eintragung der Durchführung in das Handelsregister Ausgabe junger Aktien→Nach Eintragung des HV-Beschlusses Gesetzliche Grundlage → §§ 192-201 AktG
  • Formen der Kapitalerhöhung Steigendes Eigenkapital → Ordentliche Kapitalerhöhung Bedingte Kapitalerhöhung Genehmigte Kapitalerhöhung Konstantes Eigenkapital → Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln  
  • Bedingte Kapitalerhöhung Bedingte Kapitalerhöhung: Merkmal/Form: Aussenfinanzierung → In Form von Geld- oder Sacheinlagen Obergrenze Kapitalerhöhung →Hälfte des Grundkapitals bei Beschlussfassung Wirksamwerden → Bei Ausgabe der Bezugsaktien Ausgabe junger Aktien→Nach Eintragung in das Handelsregister Gesetzliche Grundlage → §§ 202-206 AktG  
  • Genehmigte Kapitalerhöhung Genehmigte Kapitalerhöhung: Merkmal/Form: Aussenfinanzierung → In Form von Geld- oder Sacheinlagen Obergrenze Kapitalerhöhung →Hälfte des Grundkapitals bei Beschlussfassung Wirksamwerden → Bei Eintragung der Durchführung in das Handelsregister Ausgabe junger Aktien→Nach Eintragung in das Handelsregister Gesetzliche Grundlage → §§ 192-201 AktG
  • Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: Merkmal/Form: Aussenfinanzierung → keine Obergrenze Kapitalerhöhung → Kapital-, gesetzliche, Gewinnrücklagen Wirksamwerden → Bei Eintragung des HV-Beschlusses Ausgabe junger Aktien→Nach Eintragung in das Handelsregister Gesetzliche Grundlage → §§ 207-220 AktG
  • Wert je Aktie nach Kapitalerhöhung (Pn) Wert je Aktie vor Kapitalerhöhung+ Erlös je Aktie aus Kapitalerhöhung Beispiel: Pa • a + Pk • n / a + n        220+100 / 3 = 106,67
  • Wertverluste der Altaktionäre ohne Bezugsrecht Differenz zwischen Kurs vor Kapitalerhöhung und Wert je Aktie nachKapitalerhöhung Beispiel: 110 - 106,67 = 3,33 €
  • Wertzuwachs der neuen Aktionäre ohne Bezugsrecht Differenz zwischen Wert je Aktie nachKapitalerhöhung und Emissionskurs Beispiel: 106,77 - 100 = 6,67€
  • Wert des Bezugsrechts Wertzuwachs je Aktie der neuen Aktionäre bzw. Wertverlust je Aktie der Altaktionäre / Bezugsverhältnis Beispiel: Pa - Pk  / 1 + a/n = 110 - 100 / 1+2 = 3,33