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BGB Schuldrecht BT Kaufrecht (Subject) / Minderung (Lesson)

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  • Welche Voraussetzungen hat die Minderung, §§ 437 Nr. 2, 2. Fall, 441 BGB? Die Voraussetzungen des Rücktritts, §§ 437 Nr. 2, 1. Fall, 440, 323, 326 V, 346 ff. BGB ("statt zurückzutreten"), nämlich:I. Wirksamer KaufvertragII. MangelIII. Maßgeblicher ZeitpunktIV. Leistungsaufforderung mit angemessener FristsetzungV. Kein AusschlussVI. Erklärung (Ausübung des Minderungsrechts)VII. Keine Einrede der Unwirksamkeit
  • Welcher Ausschlussgrund, der für den Rücktritt gilt, gilt nicht für die Minderung gem. §§ 437 Nr. 2, 2. Fall, 441 BGB? Der Ausschlussgrund der Unerheblichkeit des Mangels gem. § 323 V 2 BGB, vgl. § 441 I 2 BGB.
  • Welche Rechtsfolgen kommen bei der Minderung gem. §§ 437 Nr. 2, 2. Fall, 441 BGB in Betracht? - Herabsetzung des Kaufpreises, § 441 III BGB- Erstattung des Mehrbetrages, §§ 441 IV, 346 ff. BGB
  • An welcher Stelle im Anspruchsaufbau geht man auf die Herabsetzung des Kaufpreises gem. § 441 III BGB ein? Bei dem Prüfungspunkt "Anspruch nicht erloschen".
  • An welcher Stelle im Anspruchsaufbau geht man auf die Erstattung des Mehrbetrages gem. § 441 IV, 346 ff. BGB ein? Bei dem Prüfungspunkt "Anspruch entstanden".
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