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Recht Fälle Wiederholung (Subject) / Stellvertretung III (Lesson)

III

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  • Obersatz 2. Kann sich V hinsichtlich der Bezahlung an L halten? V könnte einen Anspruch gegen L auf Bezahlung von 200.000 € gem. § 179 Abs. 1BGB haben.
  • 1 1. Vertreter ohne VertretungsmachtZunächst müsste L als Vertreter einen Vertrag ohne Vertretungsmacht geschlossen haben.Dies ist hier der Fall.
  • 2 2. Verweigerung der GenehmigungWeiter müsste W die Genehmigung verweigert haben. Mit ihrer Weigerung, den Kaufpreiszu bezahlen, erklärt W auch konkludent, dass sie die Genehmigung des Kaufvertragsverweigert.
  • 3 3. Kein Ausschluss des AnspruchsDer Anspruch ist auch nicht gem. § 179 Abs. 3 BGB ausgeschlossen.
  • Rechtsfolge 4. RechtsfolgeV kann nach § 179 Abs. 1 BGB wählen, ob er von dem Vertreter ohne VertretungsmachtSchadensersatz oder Erfüllung verlangt. Wählt er Erfüllung, dann kann V von L Bezahlungdes Kaufpreises i. H. v. 200.00,- € verlangen.
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